Bürgerrechtler starten Kampagne gegen neue Vorratsdatenspeicherung

“Nach lauten Rufen aus der Polizei und von CDU/CSU nach einem neuen Gesetz zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu einer Gegenaktion aufgerufen. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der über 34.000 Menschen zum Gang nach Karlsruhe bewegen konnte, hat dazu eine Kampagnenseite eingerichtet. Dort können Gegner über eine “Meinungsmaschine” offene Briefe an alle Bundestagsabgeordnete der schwarz-gelben Koalition unter anderem per E-Mail verschicken, um sich gegen die Wiedereinführung der vom Bundesverfassungsgericht gestoppten Vorratsdatenspeicherung und für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur verdachtsunabhängigen Datensammlung einzusetzen. [...]

Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), unterstellte Politik und Justiz, von Lobbyisten aus der IT-Industrie oder vom Chaos Computer Club (CCC) abhängig zu sein. Merkel solle sich selbst “an die Spitze der Initiative für die sichere Nutzung der neuen Medien” setzen. Der Gesetzgeber brauche das Urteil aus Karlsruhe für eine Neuregelung der Datensammlung nur abzuschreiben.

Der Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, Hans-Jörg Albrecht, sagte hingegen dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel, die Diskussion über vermeintliche Sicherheitslücken nach dem Beschluss sei “leicht hysterisch, politischen Interessen geschuldet und überhaupt nicht nachvollziehbar”. Die aktuelle “Panikstimmung” sei “durch keinerlei Hinweis aus Forschung und Praxis belegt”. Laut einem Rechtsgutachten der Freiburger nutzt die Vorratsdatenspeicherung der Strafverfolgung kaum.

In diesem Sinne schreibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dass sich mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung 2008 hierzulande die Aufklärungsrate nicht erhöht habe. 2007 seien zudem ohne diese Praxis 84,4 Prozent aller in Deutschland registrierten Internetdelikte einschließlich der Verbreitung von Kinderpornographie erfolgreich aufgeklärt worden. Diese Zahl sei im Folgejahr nicht gestiegen. Die FDP müsse nun Wort halten und gemäß ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und der entsprechenden EU-Vorgabe kämpfen.”

heise online

PayPal Konto von Cryptome gesperrt

Nachdem PayPal das Konto von Wikileaks Ende Januar eingefroren und nach der öffentlichen Reaktion darauf wieder freigegeben hat. Ist nun Cryptome.org betroffen.

John Young hat den bisherigen Verlauf hier dargestellt. Interessant ist, dass die Sperrung seitens PayPal in den Zeitraum fällt, in der Cryptome unter Berufung auf den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) seitens Microsoft, wegen der Veröffentlichung des Microsoft “Global Criminal Compliance Handbook”, von Network Solutions gesperrt wurde.

Wer Cryptome unterstützen möchten kann dies nach wie vor per Geldbrief oder Scheck, ausgestellt auf “John Young, Cryptome, 251 West 89th Street, New York, NY 10024, USA” machen.

Datenspuren im Internet – Was schützt uns vor Missbrauch?

“Im Deutschlandradio Kultur lief am Freitag in der Sendung Wortwechsel eine Diskussion über “Datenspuren im Internet – Was schützt uns vor Missbrauch?”

Diskutiert haben:
Andreas Bogk – Geschäftsführer Chaos Computer Club
Bernd Carstensen – stellv. Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter
Thomas Mosch – Bitkom, Geschäftsleiter Bereich Politik und Recht
Peter Schaar – Bundesdatenschutzbeauftragter”

Sie verfügen über riesige Datenbanken, doch niemand weiß genau wie Namen, Adressen und Bilder im Internet miteinander verknüpft werden. Die Bundesverbraucherschutzministerin warnt vor der Marktmacht der IT-Firmen: “Sie wissen, wofür wir uns interessieren, was wir kaufen, wohin wir verreisen, mit wem wir befreundet sind.” Branchenriesen wie Facebook, Google oder Microsoft könnten im Internet ganze Persönlichkeitsprofile erstellen. Der Bundesinnenminister greift Forderungen der Netz-Community auf. Sein Haus prüft die Einführung eines Datenbriefs, in dem Firmen und Behörden die Bürger über gespeicherte Daten informieren sollen. Die Kanzlerin hingegen setzt auf die Eigenverantwortung der Nutzer. Wer im Netz unterwegs ist, sollte “nicht allzu freizügig” mit seinen Daten umgehen, sagt die Regierungschefin.

Wie gefährlich ist das World Wide Web? Sollten künftig alle Unternehmen allen Nutzern mitteilen, welche personenbezogenen Daten gespeichert sind und was damit geschieht? Brauchen wir einen Internetstaatsminister, wie es der IT-Branchenverband Bitkom fordert? Wie geht es weiter, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für verfassungswidrig erklärt hat?

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netzpolitik.org

Vorratsdatenspeicherung: Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit!

“In Anbetracht der von konservativen Innenpolitikern und Polizeifunktionären geschürten Ängste, ohne Vorratsdatenspeicherung sei die Sicherheit in Deutschland gefährdet, veröffentlicht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Reihe von Zahlen und Fakten, aus denen sich das Gegenteil ergibt: “Wie unsere Nachbarländer Österreich und Belgien zeigen, ist die Sicherheit auch ohne Vorratsdatenspeicherung gewährleistet – oder wollen die Befürworter behaupten, Österreich sei ein Hort des Terrorismus?”, fragt Werner Hülsmann von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. “Die Angstmache und Drohung mit einer ‘Sicherheitslücke’ oder einem ‘Rückzugsgebiet für Kriminelle’ ist hahnebüchen. Laut Kriminalstatistik konnte in Deutschland auch ohne Vorratsdatenspeicherung fast 80% der Internetkriminalität aufgeklärt werden. Dass sich diese Aufklärungsquote nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung erhöht hätte, ist nicht ersichtlich. Umgekehrt gefährdet die Vorratsdatenspeicherung unsere Sicherheit, weil sie die Polizei mit Ermittlungen wegen Internetbetrügereien und Tauschbörsennutzung verstopft und dadurch Ressourcen von der gezielten Aufklärung schwerer Straftaten abzieht.”

“Wem es wirklich darum geht, die Sicherheit zu stärken, der würde gezielte Projekte zur Kriminalprävention an Schulen, in Stadtteilen, in Gefängnissen fördern, wo Menschen kriminell werden können”, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis. “Unsere Innenpolitiker tun das Gegenteil: Sie investieren Millionen von Euro in die Vorratsspeicherung der Daten Unschuldiger, in Überwachungstechnik, in biometrische Pässe, in Videoüberwachung – und kürzen gleichzeitig seit Jahren die Mittel für gezielte Präventionsarbeit, und es gibt immer weniger Polizisten – das ist doch keine Sicherheitspolitik!”

Unterdessen kündigte die EU-Innenkommissarin an: “Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen. Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist.” Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wird auf EU-Ebene für die Abschaffung der exzessiven Pflicht zur Totaldatenspeicherung eintreten.

Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert daher auch die Bundesregierung zum Widerstand auf europäischer Ebene auf: “Die Bundesregierung muss sich jetzt dafür einsetzen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung endlich zurückgenommen wird. Es gibt keinen europäischen Konsens mehr für eine pauschale, anlasslose Überwachung aller 500 Millionen EU-Bürger. Die Verfassungsgerichte mehrerer Länder haben nun deutliche Signale an die Politik gesendet, dass die Grenzen der Freiheitseinschränkungen überschritten sind. Die Bundesregierung muss sich innerhalb der EU nun für eine neue, freiheitsfreundliche Sicherheitspolitik stark machen. Von einer erneuten Einführung einer Vorratsdatenspeicherung muss nach dem Paukenschlag von Karlsruhe dringend abgesehen werden.”

Zahlen und Fakten zur gekippten Vorratsdatenspeicherung:

- Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit. Mehr Daten mögen in Einzelfällen nützlich sein. Im Ergebnis ist in Staaten mit Vorratsdatenspeicherung jedoch keine geringere Kriminalitätsrate zu verzeichnen als in Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung. Insgesamt gesehen gibt es mit Vorratsdatenspeicherung nicht weniger Kindesmissbrauch, Vergewaltigungen, Körperverletzungen oder sonstige Straftaten als ohne Vorratsdatenspeicherung.

- Aufklärung ist nicht gleich Schutz. Es ist nicht nachweisbar, dass eine erleichterte Aufklärung von Straftaten irgend einen Einfluss auf die Kriminalitätsrate hat.

- Arbeitserleichterung ist nicht gleich Erforderlichkeit. Weltweit werden Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung erfolgreich aufgeklärt, gerade im Internet. Außer in Deutschland werden auch in Belgien, Griechenland, Österreich, Schweden und Rumänien Straftaten erfolgreich ohne Vorratsdatenspeicherung verfolgt, ebenso etwa in Kanada und den USA. In Deutschland wurden wurden 2007 ohne Vorratsdatenspeicherung 84,4% aller in Deutschland registrierten Internetdelikte einschließlich der Verbreitung von Kinderpornografie erfolgreich aufgeklärt – von den sonstigen Straftaten nur 55%. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung am 01.01.2008 hat die Aufklärungsrate nicht erhöht (2007: 55,0%, 2008: 54,8%).

- Einzelfallbetrachtung ist nicht gleich Verhältnismäßigkeit. Aus einer Studie des Max-Planck-Instituts ergibt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung im besten Fall bei 0,01% aller Straftaten von Nutzen sein kann – zu 99,99% wird sinnlos aufgezeichnet.

- Massenverfolgung ist nicht gleich Effizienz. Mithilfe von Telekommunikationsdaten werden hauptsächlich Betrügereien und Tauschbörsennutzer ermittelt. Diese massenhafte Verfolgung von Kleinkriminalität kostet die Polizei Ressourcen, die bei der Ermittlung schwerer Straftäter und der Hintermänner fehlen. In den letzten Jahren sind bei der Polizei 17.000 Stellen gestrichen worden.

- Betriebsblindheit ist nicht gleich Klugheit. In ihrer Jagd auf 0,01% der Straftäter verlieren die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung aus den Augen, dass eine unprotokollierte Kommunikation Leben, Gesundheit und Freiheit von weit mehr Unschuldigen schützt, etwa wo Beratungsstellen gewalttätige Familienväter oder Pädophile überzeugen können, sich einer Therapie zu unterziehen. Im Jahr 2007 konnte beispielsweise ein bei der Telefonseelsorge tätiger Pfarrer einen Jugendlichen überzeugen, einen geplanten Amoklauf zu unterlassen. Wäre der Anruf rückverfolgbar gewesen, hätte der Jugendliche wohl nie über sein Vorhaben gesprochen. Einer Forsa-Umfrage vom Juni 2008 zufolge hielt die Vorratsdatenspeicherung jeden zweiten Deutschen davon ab, sich telefonisch beraten zu lassen, was unsere Sicherheit gefährdete.

- Telekommunikation ist nicht gleich Straftat. Telefon, Handy und Internet werden zu 99,9% vollkommen legal eingesetzt. Gespräche müssen am Telefon ebenso wenig registriert werden wie sonstige Gespräche. Briefe müssen im Internet ebenso wenig registriert werden wie sonstige Briefe. Bewegungen müssen mit einem Handy ebenso wenig registriert werden wie sonstige Bewegungen.

- Gefährdung ist nicht gleich Kriminalität. Was Straftaten anbelangt, ist Deutschland eines der sichersten Länder der Welt. Tod, Krankheit oder Behinderung beruhen bei uns nur zu 0,2% auf Gewalt und Straftaten. Dagegen kosten Tabak, Alkohol, Cholesterin, Übergewicht, Fehlernäherung, Bewegungsmangel, Suizid, Stürze und der Straßenverkehr ein Vielfaches an Menschenleben – obwohl sie sehr viel leichter zu reduzieren wären.

- Überwachung ist nicht gleich Sicherheit. Umgekehrt ermöglichen Datenhalden erst Missbrauch wie bei der Deutschen Telekom AG und Betrug wie im Fall der Bankdaten. Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten. Die Vorratsdatenspeicherung stellt diese Erkenntnis auf den Kopf.

- EU-Recht ist nicht gleich Notwendigkeit. Die Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird nur ein weiteres neben den zurzeit 68 anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sein. Auch vier Jahre nach dem tragischen Beschluss der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat keines der Länder, die sich der Umsetzung verweigern, auch nur einen Euro Strafe zahlen müssen. Der Rumänische Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass eine Vorratsdatenspeicherung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Einhaltung der Menschenrechtskonvention muss Vorrang vor der Umsetzung Brüsseler Richtlinien haben.

- Verfolgungswahn ist nicht gleich der Wille des Volkes: 70% der Bundesbürger lehnen die Vorratsdatenspeicherung abebenso wie 50 Berufs- und Wirtschaftsverbände.

- Freiheit ist nicht gleich Unsicherheit. Es ist kein Zufall, dass wir in Deutschland mit vergleichsweise wenig Überwachung und starkem Grundrechtsschutz sicherer leben als Kontrollstaaten wie Großbritannien. Sicherheit braucht in erster Linie Vertrauen und Achtung vor dem Recht – auch vor den Menschenrechten.”

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Dient Anonymität dem Terrorisieren, Mobben und Verunglimpfen?

Der Beitrag wurden dem Blog daten-speicherung.de entnommen. Da mich der Inhalt und der Tenor des c‘t-Artikels ebenfalls ziemlich erstaunt haben.

“Am 13.02.2010 meldete c’t magazin.tv:

Anonym terrorisieren, mobben und verunglimpfen

Den ungeliebten Nachbarn zum Terroristen erklären, die Polizei in Atem halten, groben Unfug anstellen – all das ist leichter als man denkt. Eine schon fast fahrlässige Lücke ermöglicht dies jedermann, völlig anonym und ohne großes Risiko. SIM-Karten von Supermarktketten und Elektronikmärkten lassen sich nämlich telefonisch oder per Internet unter falschem Namen freischalten. Die Verursacher dieses Problems? Die interessiert anscheinend nur der kurzfristige Profit.

Aus der E-Mail von Datenopfer Holger Voss vom 13.02.2010 an den Heise-Verlag (Hervorhebungen und Links redaktionell hinzugefügt):

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abonnement Ihrer Zeitschrift c’t zum nächstmöglichen Termin.

Begründung:

Seit circa fünfzehn Jahren lese ich die c’t regelmäßig, seit vielen Jahren beziehe ich die c’t im Abonnement. Dabei habe ich an der c’t nicht nur die hohe Sachkompetenz und die kritische Beurteilung von Hardware, Software und EDV-Dienstleistungen geschätzt, sondern vor allem die kritische Beurteilung von gesellschaftlichen Fragen mit Computer-Bezug, seien es Software-Patente, Urheberrecht, Kopierverbote oder staatliche Überwachung.

Mit dem Artikel „Inkognito. Lebensmittel-Discounter schlampen bei der Identitätsprüfung für SIM-Karten“ in der heute erschienen c’t 5/2010 haben Sie dieser Überwachungs-kritischen Grundhaltung sehr deutlich den Rücken gekehrt. Noch schlimmer waren m. E. der entsprechende Beitrag in der heutigen c‘t-TV-Sendung und die dazugehörige Newsticker-Meldung.

c’t 2010, Heft 5, S. 82-84
http://www.heise.de/ct-tv/video/Sendung-vom-13-Februar-2010-922427.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-magazin-tv-Anonym-terrorisieren-mobben-und-verunglimpfen-928232.html

Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) ist ein wichtiges Grundrecht. Es schützt nicht nur die Inhalte von Briefen und Telefonaten, sondern auch die näheren Umstände von Telefonaten, zum Beispiel wer mit wem telefoniert hat. In das Post- und Fernmeldegeheimnis wird nicht erst dann eingegriffen, wenn Daten genutzt werden, sondern bereits dann, wenn Daten ohne konkreten Grund (etwa, weil sie für die Telefonrechnung benötigt werden oder, weil gegen einzelne Personen ein konkreter Straftatsverdacht besteht) erhoben werden.

Dementsprechend kann und konnte in der BRD schon immer anonym telefoniert werden, seit den 1940er Jahren durch Nutzung öffentlicher Fernsprecher (Telefonzellen), später zusätzlich durch Mobiltelefone mit Prepaid-Karte.

Bis 2004 war es sogar verboten, beim Verkauf von Prepaid-Verträgen zu verlangen, dass der Käufer/die Käuferin sich identifiziert: Die Mobilfunkanbieter waren nicht verpflichtet, die entsprechenden Daten zu verlangen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mobilfunkanbieter-muessen-Daten-von-Handynutzern-nicht-speichern-87249.html), entsprechend war es ihnen auch nicht erlaubt, die entsprechenden Daten zu verlangen (Grundsatz der Datensparsamkeit, § 3a BDSG).

Im Jahr 2004 wurde § 111 TKG so geändert, dass Mobilfunkanbieter seither die Identität ihrer Kundinnen und Kunden erfassen müssen. Diese Gesetzesänderung war verfassungswidrig, weil der geänderte § 111 TKG unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Post- und Fernmeldegeheimnis eingreift. Entsprechend wurde im Sommer 2005 Verfassungsbeschwerde eingelegt (http://www.tkg-verfassungsbeschwerde.de/). Das BVerfG hat die Beschwerde zur Entscheidung angenommen, aber bis heute – viereinhalb Jahre später – noch nicht über diese Beschwerde entschieden.

Wer sich vor der immer weiter ausufernden staatlichen Telekommunikationsüberwachung schützen will, kann dazu auf Prepaid-Karten zurückgreifen und die anonym gekaufte Prepaid-Karte mit falschen personenbezogenen Daten registrieren. Das ist ebenso legal wie die anonyme Benutzung einer Telefonzelle oder das anonyme Versenden von Briefen per Post.

Soweit zur juristischen Situation.

Darüber hinaus haben c’t und c‘t-TV in ihren aktuellen Ausgabe weitere Behauptungen aufgestellt, die ich nicht unkommentiert lassen will:

Straftäter mit anonymer Prepaid-Karte seien nicht zu identifizieren. Diese Behauptung ist falsch. Bei der Mobiltelefonie wird sowohl eine eindeutige Nummer des verwendeten Handys (IMEI) als auch die Nummer der verwendeten SIM-Karte an den Mobilfunkbetreiber übermittelt. Telefone oder SIM-Karten, die im Zusammenhang mit Straftaten bereits aufgefallen sind, lassen sich so ermitteln und orten, sobald sie das nächste Mal eingeschaltet werden und sich entsprechend beim Mobilfunkanbieter anmelden. Die Ortung eines Handys ist natürlich aufwändiger als eine Datenbankabfrage beim Mobilfunbetreiber. Das ist allerdings kein Nachteil, sondern ein Vorteil, denn so ist sichergestellt, dass dieser Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis nicht bei jeder Lappalie, sondern nur bei besonders schweren Straftaten erfolgen kann.

Falsch personalisierte Prepaid-Karten brächten Unschuldige in Verdacht. Man kann Briefe und Pakete mit falscher Absender-Adresse beschriften, man kann sich beim Telefonieren aus der Telefonzelle mit falschem Namen melden, man kann Prepaid-Karten unter falschem Namen registrieren. Das alles ist kein Geheimnis, das alles ist auch der Polizei bekannt. Entsprechend muss die Polizei bei ihren Ermittlungen berücksichtigen, dass der scheinbare Absender eines Briefes oder die scheinbare Anruferin noch lange nicht der tatsächliche Absender bzw. die tatsächliche Anruferin sein muss. Wenn die Polizei das nicht ausreichend berücksichtigt, dann haben wir ein Problem bei der Polizei, nicht bei den Mobilfunkanbietern.

Wir werden fast lückenlos überwacht, Mobiltelefonie solle deshalb keine Ausnahme bilden. Spätestens seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung werden wir bei unserer Telekommunikation fast lückenlos überwacht. Das ist schlimm, das muss sich dringend wieder ändern. c’t und c‘t-TV aber ziehen einen gegenteiligen Schluss: Wenn wir schon fast lückenlos überwacht werden, dann sollen die noch vorhandenen Lücken dringend geschlossen werden. Ich war zunächst sprachlos, als ich diesen unverhohlenen Ruf nach einem lückenlosen Überwachungsstaat sowohl in c‘t-TV gesehen als auch in der c’t gelesen habe.

Anonymes Telefonieren begünstige Terrorismus, Kinderpornographie, Nazis. Es liegt in der Natur von Grund- und Menschenrechten, dass sie die Menschen vor staatlicher Kontrolle und/oder Einflussnahme schützen. Genau dafür sind sie da! Es soll und muss in einer Demokratie möglich sein, Dinge zu tun, von denen der Staat nichts mitkriegt. Dass die Grund- und Menschenrechte vor allem als Chance für Terroristen, Kinderpornographen und Nazis dargestellt werden, ist in Medien wie der BILD-Zeitung gang und gäbe. Dass die c’t (und noch wesentlich übler: c‘t-TV) sich auf dieses Niveau begeben, hat mich schwer enttäuscht.

Im c‘t-TV-Beitrag bleibt die sehr eindeutige Kernaussage, dass das Telefongeheimnis böse und gefährlich ist. Im c‘t-Artikel gibt es immerhin drei Absätze („Viele Falschregistrierer […]“ und die beiden letzten Absätze), die eine Identifizierungspflicht kritisch erscheinen lassen. Diese Absätze können aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Kernaussagen des Artikels sind: Anonyme Handys sind gefährlich. Staatliche Überwachung muss jedes Telefonat erfassen können. Discounter sollen sich O2 zum Vorbild nehmen und anonyme SIM-Karten nachträglich Personen zuordnen. Staatliche Stellen sollen sehr hohe Bußgelder verhängen, um die Mobilfunkanbieter dazu zu bringen, anonyme Prepaid-Karten abzuschaffen.

Vermutlich werde ich die c’t auch nach meiner Abonnements-Kündigung gelegentlich lesen. Aber die genannten Beiträge in c‘t, c‘t-TV und dem Heise-Newsticker waren m. E. so üble Propaganda gegen das Menschenrecht auf geheime Telekommunikation (Post- und Fernmeldegeheimnis), dass ich die c’t bis auf Weiteres nicht mehr durch mein Abonnement mitfinanzieren möchte.

Trotzdem vielen Dank für den oft herausragenden Journalismus der vergangenen Jahre, mit freundlichen Grüßen

Holger Voss

P. S.: Diese Schreiben habe ich auch im Forum des Heise-Newstickers veröffentlicht: [URL]

EU will Datenspeicherungsrichtlinie überprüfen

“Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. “Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen”, sagte Malmström der Zeitung Die Welt. “Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist.” Der Reformvertrag der Europäischen Union war Ende 2009 in Kraft getreten. [...]”

heise online

WDR1 Live Hörspiel: Captain Crunch

Laut New York Times zählt er zu den berühmtesten Hackern der Welt. John T. Draper alias Captain Crunch ist eine lebende Legende. Mit einer Spielzeugpfeife, die er in seiner Müslipackung (“Cap’n Crunch”) fand, manipulierte er in den 70er Jahren das weltweite Telefonnetz. Durch das von ihm entdeckte Verfahren, das in Hackerkreisen als “Blue Boxing” bekannt ist, wurde der Grundstein einer neuen Hackersubkultur gelegt. Auf seiner unglaublichen Reise traf er früh auf Steve Wozniak und Steve Jobs, die Gründer von Apple – eine Begegnung, deren Konsequenz über Jahrzehnte ein gut gehütetes Firmengeheimnis war … John T. Draper lebt inzwischen verarmt in einer 15 qm-Wohnung in Los Angeles. Die Plan B Soundstory erzählt seine Geschichte und lässt ihn selbst zu Wort kommen.

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netzpolitik.org

Virgin-Airline verzichtet auf Flash

“Die Fluggesellschaft Virgin will auf iPhone-Anwender nicht verzichten. Deshalb hat sie nun alle Flash-Anwendungen von ihrer Internetseite verbannt.

“Ich möchte nicht auf eine Hardware- oder Software-Plattform zu Ungunsten einer anderen eingehen”, sagt Ravi Simhambhatla, CTO der Airline,im Interview mit The Register. Flash aber würde alle iPhone-Anwender aussperren.

Die Fluglinie hat sich auf ihrer neuen Internetseite für HTML5 entschieden, rund 70 Prozent der Einnahmen generiert das Unternehmen über den Online-Verkauf und bezeichnet deshalb die Webseite als Kronjuwel. [...]”

macnews.de

Verfassungsrichter kippen Data-Retention

“Die Vorratsdatenspeicherung verstößt laut Bundesverfassungsgericht gegen das deutsche Grundgesetz. Allerdings gilt das nur für die derzeitige Umsetzung. Das Gesetz wird nicht zur Prüfung an den EuGH weitergeleitet – und das Gericht hat schon konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen Data-Retention-Gesetzes gemacht. Der automatisierten Auswertung umfangreicher Datensätze durch den Staat hat das Gericht aber einen Riegel vorgeschoben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) am Dienstag für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Vorratsdatenspeicherung an sich könne allerdings unter Einhaltung bestimmter Grundsätze beibehalten werden. Das Urteil ist damit eine Niederlage für die Beschwerdeführer, denn diese wollten, dass das Gericht die Vorratsdatenspeicherung per se als unverhältnismäßig ansieht.

In der jetzigen Ausgestaltung der Data-Retention vermisst das Gericht hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz. Es schickt damit den deutschen Gesetzgeber wieder zurück an den Ausgangspunkt. [...]

Die Beschwerdeführer haben das Bundesverfassungsgericht auch dazu aufgefordert, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Diesem Wunsch hat das Gericht nicht entsprochen. “Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof kommt nicht in Betracht, da es auf einen möglichen Vorrang des Gemeinschaftsrechts nicht ankommt”, heißt es in der Mitteilung.

Außerdem sehen die Richter trotz aller Bedenken die sechsmonatige Speicherung der Verbindungsdaten nicht als grundsätzlich mit dem Grundgesetz unvereinbar an. Eine solche Speicherung könne “unter bestimmten Maßgaben” mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar sein. [...]

Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet worden. [...]”

futurezone.ORF.at

Siehe auch:

AK Vorratsdatenspeicherung fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa
Vorratsdatenspeicherung grundgesetzwidrig
Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung
nicht verfassungsgemäß

Datenschützer: Vorratsdatenspeicherung jetzt EU-weit kippen

EU will Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu prüfen

“Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am kommenden Dienstag habe die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt, die zugrunde liegende EU-Richtlinie grundlegend zu überprüfen, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Sie werde sich für das “richtige Gleichgewicht” zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und die Richtlinie “noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen”, so die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission.”

heise online

Cryptome wegen MS-Spionagehandbuch vom Netz

“Die Whistleblowing-Website Cryptome wurde offenbar vom Netz genommen. Grund ist die Veröffentlichung eines Überwachungs-Handbuchs von Microsoft – der Software-Gigant behauptet, aus Copyright-Gründen zu handeln.

Cryptome veröffentlicht regelmäßig vertrauliche Firmen- und Regierungsdokumente. Im konkreten Fall geht es um Microsofts “Global Criminal Compliance Handbook”. In diesem werden, wie die Website Geekosystem schreibt, die von Microsoft für Regierungen durchgeführten Überwachungsmaßnahmen detailliert beschrieben.

Microsoft übte sofort Druck auf Cryptome aus, das sensible Dokument zu enfernen. Dabei berief man sich nicht etwa – wie sonst häufig in solchen Fällen – auf die nationale Sicherheit oder ähnliche Konstruktionen. Statt dessen versucht der Software-Gigant geltend zu machen, dass es sich bei dem Werk um ein urheberrechtlich geschütztes Dokument handle. Unter Berufung auf den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) drohte man an, die Cryptome-Website am 25. Februar zu schließen, sollte das Dokument nicht entfernt werden.

Soweit die Vorgeschichte. Am heutigen Mittwoch dann spitzte sich die Situation zu. Offenbar wartete Microsoft noch nicht einmal das Ende der Frist ab, sondern wurde bereits einen Tag früher tätig. Bereits am frühen Abend mitteleuropäischer Zeit am heutigen 24. Februar ging Cryptome.org vom Netz. Wenig später folgte die Bestätigung: die Seite wurde in der Tat aufgrund des Microsoft-”Spionagehandbuchs” vom Netz genommen. Zudem wurde offenbar auch die Domain der Seite beschlagnahmt; ein WHOIS-Lookup ergibt das folgende Bild:

Domain ID:D7496146-LROR
Domain Name:CRYPTOME.ORG
Created On:25-Jun-1999 14:58:29 UTC
Last Updated On:24-Feb-2010 18:47:18 UTC
Expiration Date:25-Jun-2011 14:58:29 UTC
Sponsoring Registrar:Network Solutions LLC (R63-LROR)
Status:CLIENT DELETE PROHIBITED
Status:CLIENT HOLD
Status:CLIENT TRANSFER PROHIBITED
Status:CLIENT UPDATE PROHIBITED

Wie es weitergeht, ist noch unklar. Die Cryptome-Verantwortlichen hatten nach Angaben von Geekosystem vorab angekündigt, im Falle einer Sperrung ihrer Website “an anderer Stelle weiterzumachen”. Schützenhilfe erhalten die Aktivisten von der bekannten Whistleblowing-Website Wikileaks. Wikileaks kündigte an, Cryptome notfalls auf den eigenen, quer über den Globus verteilten und vielfältig abgesicherten Servern zu hosten. Zudem lud man kurzerhand eine Kopie des beanstandeten Dokuments auf die eigenen Server – wer sich also für die Überwachungstechnologie Microsofts interessiert, kann sich nach wie vor im Netz informieren.

Cryptome ist momentan unter der Ausweich-Domain http://cryptomeorg.siteprotect.net zu erreichen. Dort gibt es aktuelle Leaks sowie einen Mail-Wechsel zum Takedown. Einige andere Dokumente werden derzeit noch transferiert.”

Edit:

Cryptome ist mittlerweile wieder unter der normalen Domain erreichbar. Nach Angaben des IT-Newsportals The Register handelt es sich dabei um ein Einlenken durch Microsoft. Angeblich bat Microsoft Cryptomes Provider, Network Solutions, um die Wiederherstellung der Website. Man bestehe auch nicht mehr auf der Löschung des beanstandeten Dokuments.

gulli:news

Schweizer Petition gegen Verbot von “Killerspielen

“Am 18. März 2010 entscheidet der Schweizer Ständerat über zwei Gesetzesinitiativen, von denen eine ein vollständiges Verbot sogenannter Killerspiele vorsieht. Piratenpartei und Spielerverbände haben eine Petition gestartet – bislang mit mäßigem Erfolg.

[…]

Gegen das vollständige Verbot der Programme wendet sich eine Allianz aus Piratenpartei und Jungsozialisten (Juso) sowie Spieleverbänden der Schweiz mit einer Onlinepetition.”

Golem.de