Am 4. Dezember 2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil zum Marper-Fall abgegeben; der Fall steht mit der umstrittenen nationalen DNA-Datenbank in Verbindung, die von der britischen Polizei für ihre Ermittlungen eingesetzt wird. Der Gerichtshof erklärte die Vorratsspeicherung von Zellproben, Fingerabdrücken und DNA-Profilen in der Datenbank für einen Verstoß gegen das Recht auf Privatleben, wie es in Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte verankert ist.
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