Die Bürgerrechtsgruppen La Quadrature du Net, European Digital Rights (EDRi), Netzpolitik.org und AK Vorrat fordern das Europäischen Parlament auf, dem Rat des Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx zu folgen und einen Vorschlag zu streichen, der als “freiwillige Vorratsdatenspeicherung” bekannt geworden ist.
“Das Europäische Parlament diskutiert zur Zeit im Rahmen des ‘Telekom-Pakets’ einen Vorschlag, der es Anbietern ermöglichen würde, eine potenziell unbegrenzte Menge an sensiblen, vertraulichen Kommunikationsdaten aufzuzeichnen, etwa unsere Telefon- und E-Mail-Kontakte, die geografische Position unserer Handys und die von uns im Internet besuchten Webseiten”, warnt Patrick Breyer von der Datenschutzorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Neben der Schaffung unüberschaubarer Datenhalden, die weit über die nach der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten hinaus gehen könnten, würde es der Vorschlag auch ermöglichen, Telekommunikationsdaten zu ‘Sicherheitszwecken’ an andere Unternehmen weiterzugeben. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine potenziell unbegrenzte Menge an vertraulichen Daten auf diese Weise Offenlegungs- und Missbrauchsrisiken ausgesetzt wird.”
“Für diesen Vorschlag wird unter dem Vorwand der ‘Sicherheit’ Lobbying betrieben, aber was er wirklich bedeutet, ist, dass Nutzer und Bürger im Internet keine Privatsphäre mehr zu erwarten hätten”, ergänzt Ralf Bendrath von EDRi. “Dies ist ein klarer Bruch mit der Europäischen Tradition, die Privatsphäre als grundlegendes Menschenrecht zu achten.”
In einem Positionspapier vom Monatsanfang schloss sich der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx den Kritikern an und warnte, der Vorschlag schaffe ein “Missbrauchsrisiko” und “könnte so ausgelegt werden, dass er die Erhebung und Verarbeitung von Verkehrsdaten für Sicherheitszwecke auf unbestimmte Zeit ermöglicht”.[1] Hustinx kommt zu “dem Schluss, dass es am besten wäre, den vorgeschlagenen Artikel 6.6(a) insgesamt zu streichen” – eine Auffassung, die La Quadrature du Net, EDRi, netzpolitik.org und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung uneingeschränkt teilen.
“Einige Monate vor den Wahlen haben die Bürger die Gelegenheit, zu beobachten, ob die Europaabgeordneten bereit sind, ihre Privatsphäre zu schützen”, erklärt Jérémie Zimmermann, Mitbegründer der Bürgerinitiative La Quadrature du Net. “Jeder Bürger sollte seine Europaabgeordneten informieren und sie bitten, den geplanten Artikel 6 (6a) der TK-Datenschutzrichtlinie massiv zurückzuweisen. Weitere zentrale Fragen über Inhalts- und Netzwerkneutralität stehen ebenfalls auf dem Spiel.[2] Wir müssen unsere Europaabgeordneten daran erinnern, dass sie gewählt worden sind, um die Grundrechte und Freiheiten der Europäer zu schützen und nicht, um sie zugunsten von Partikularinteressen aufzugeben.”
Bereits in einem Schreiben vom September 2008 hatten 11 Bürgerrechts-, Journalisten-, Anwalts- und Verbraucherschutzverbände die Kommission, den Rat und das Parlament “dringend” gebeten, den geplanten Artikel 6 (6a) zu streichen und “den bewährten Schutz von Verkehrsdaten zu erhalten”, welcher ihnen zufolge “erwiesenermaßen die beste Garantie unserer Sicherheit in der Informationsgesellschaft darstellt”.[3]
Die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann (“Twister”) hat am heutigen Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen das Ende vergangenen Jahres novellierte Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) eingereicht. Die Telepolis-Autorin wird dabei von Fredrik Roggan von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union anwaltlich vertreten, mit dem sie bereits erfolgreich gegen die Bestimmung zu Online-Razzien im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Karlsruhe geklagt hatte. Twister zeigte sich zuversichtlich, “dass auch diesmal das Bundesverfassungsgericht den steten Wünschen nach mehr Überwachung und Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger einen Riegel vorschieben wird.”
“Russel Tice, früherer Mitarbeiter der National Security Agency (NSA), hat im US-Sender MSNBC die Öffentlichkeit Mitte der Woche über weitere Einzelheiten des umstrittenen Abhörprogramms der Bush-Regierung aufgeklärt. Demnach hatte beziehungsweise hat der technische Geheimdienst Zugang zu sämtlicher elektronischer Kommunikation aller US-Bürger. Telefongespräche, Faxe, E-Mails und andere computervermittelte Nachrichten würden prinzipiell rund um die Uhr 365 Tage im Jahr überwacht. Es sei zwar auch für die großen und leistungsstarken Rechnersysteme der NSA nicht möglich, alle dabei anfallenden Daten längere Zeit aufzubewahren. Aus dem Netz seien aber die kompletten Kommunikationsströme einzelner Organisationen wie insbesondere von Fernsehsendern oder Verlagen herausgefischt und in umfangreichen Datenbanken gespeichert worden.”
Wegen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist spätestens seit dem 01.01.2009 nachvollziehbar, wer mit wem per E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Um eine Aufdeckung der eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung allen Internetnutzern, Anonymisierungsdienste zu verwenden. Nur über Anonymisierungsdienste kann man das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen. Wichtig ist dies beispielsweise, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weiter geben will.
Datenschützer und Internetnutzer protestieren scharf gegen einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch bei der Benutzung des Internet erlauben soll. „Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus“, warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Gegen die verdachtslose Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten hatten vergangenes Jahr 35.000 Bürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.