“Skype für iPhone und iPod touch steht über den AppStore kostenlos zum Download bereit – wie erwartet pünktlich zum Start der US-Mobilfunkfachmesse CTIA 2009. Internettelefonie ist damit für iPhone-Nutzer aber ebenfalls nur über WLAN möglich – und nicht über UMTS. T-Mobile will es so.”
Monatsarchiv für März 2009
“Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe war die Durchsuchung bei einem Blog-Betreiber rechtmäßig, der einen mittelbaren Link auf die dänische Sperrliste mit Kinderpornographie gesetzt hatte.
Für viel Wirbel hat die Veröffentlichung unter anderem der dänischen Sperrliste zum Blockieren von angeblichen kinderpornographischen Inhalten auf der Website von Wikileaks gesorgt. Inzwischen fand auch beim Besitzer der .de-Domain von Wikileaks, das sich als Sammelstelle für meist geheime Dokumente versteht, eine Hausdurchsuchung wegen dieser Inhalte statt.
Auch, wer lediglich mittelbar und über Zwischenstationen auf Wikileaks verlinkt, kann sich im Visier der Strafverfolgungsbehörden wiederfinden. Mitte Februar wurden auf Basis einer Entscheidung des Amtsgerichts Pforzheim die Räume eines Blog-Betreibers durchsucht. Dieser hatte von seiner Seite einen Link auf einen anderen Blog gesetzt, der wiederum auf Wikileaks verlinkt hatte, wo die Sperrliste abrufbar war.
Das Landgericht Karlsruhe hatte nun über eine Beschwerde gegen diese Hausdurchsuchung zu entscheiden. Mit Beschluss vom 26. März beurteilten die Richter diesen als rechtmäßig und wiesen die Beschwerde zurück. Gegen den Beschuldigten ergebe sich der Verdacht zumindest der Teilnahme an einem strafbaren Zugänglichmachen und dem Besitz von kinderpornographischen Schriften nach § 184b des Strafgesetzbuches (StGB).
Strafbar könne sich der Betreiber einer Website bereits dadurch machen, dass er einen gezielten Link auf eine Internetseite mit derartigen Inhalten setzt und sich diese zu einem eigenen Inhalt macht. Aufgrund der netzartigen Struktur des World Wide Web sei “jeder einzelne Link (…) kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”.
Im vorliegenden Fall sei zudem zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte nicht nur einen “einfachen Link gesetzt” habe, sondern “gezielt den Weg zu den Zielseiten mit missbilligtem Inhalt mittels sog. Sprungmarken von seiner Seite aus gewiesen hat”. Nach Aktenlage habe sich daher der Beschuldigte den strafbaren Inhalt des fremden Angebots “unter erschwerender Berücksichtigung der eigenen Ausführungen auf seiner Internetseite zu Eigen gemacht”. In diesem Zusammenhang könne auch nicht übersehen werden, dass der Beschuldigte seit 1994 bereits dreimal wegen Besitzes und Verbreitung derartiger Schriften verurteilt worden war.
Zudem sei nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe durch das Setzen des Links ein Anfangsverdacht bezüglich des Besitzes von kinderpornografischen Darstellungen gegeben, der eine Beschlagnahmung der Computeranlage des Beschuldigten rechtfertige. Ein solcher Besitzerwerb sei bereits “mit dem automatischen Download in den Arbeitsspeicher, dem so genannten Cache, gegeben”.
Rechtsanwalt Thomas Stadler kritisierte gegenüber heise online die Entscheidung des Landgerichts. Nach seiner Ansicht bricht das Gericht mit dem anerkannten strafrechtlichen Kausalitätsbegriff, also der Frage, wann einer Person eine Handlung zuzurechnen ist. Stadler: “Wenn eine Kausalkette, die über mehrere Links hinweg reicht, strafrechtlich zurechenbar sein soll, dann hätten sich in dem konkreten Fall vermutlich tausende oder zehntausende Blogger strafbar gemacht.”
siehe auch gulli:news und netzpolitik.org
In einem Interview auf netzpolitik.org äußerte sich der Domain-Inhaber von Wikileaks.de zu der gegen ihn durchgeführten Hausdurchsuchung.
“netzpolitik.org: Wie kann man Dir jetzt helfen?
Theodor ‘morphium’ Reppe: Zuallererst durch mediale Aufmerksamkeit – danke also auch an Netzpolitik! Außerdem möchte ich alle Leser aufrufen, für die Arbeit von Wikileaks zu spenden! Da Wikileaks hinter mir steht, wird mir das auch direkt in diesem Verfahren zu Gute kommen. Aber auch die Arbeit von Wikileaks ist dauerhaft unterstützenswert.”
“Die Homepage des Bundeskriminalamts hat den Kriminalisten als Honeypot gedient, um Mitglieder der “militanten gruppe” (mg) identifizieren zu können. Dies wurde im Rahmen eines Berliner Prozesses bekannt, der gegen drei Personen geführt wird, die der versuchten Brandstiftung von Bundeswehrfahrzeugen angeklagt sind. Mit der Aufdeckung des Sachverhaltes werden die Hintergründe der kürzlich gestoppten Homepageüberwachung des BKA sichtbar.
Seit September 2007 war nach einem Bericht des Tagesspiegels bekannt, dass das Bundeskriminalamt seit 2004 die IP-Adressen der Besucher seiner Website speicherte und versuchte, diese Adressen bestimmten Kreisen zuzuordnen. Über die IP-Adressen wollte das BKA Besucher der “militanten gruppe” ermittelt. Nun wurde in einem Prozess bekannt, dass das BKA selbst Texte verfasste, mit denen mutmaßliche Mitglieder oder Sympathisanten der Gruppe auf die Homepage des BKA gelockt wurden: Durch ein Versehen der Behörden konnten die Anwälte einen Vermerk in einer Sachstands-Handakte des BKA lesen, der eigentlich gelöscht sein sollte:
“Nur für die Handakte: Der Text wurde vom BKA verfasst und an die Interim versandt, um eine Reaktion bei der ‘militante gruppe’ (mg) zu provozieren und gleichzeitig auf die Homepage des BKA (Homepageüberwachung) hinzuweisen.”
[...]
“Die gesamte Aktion des BKA erbrachte offenbar keine Erkentnisse zur Struktur der militanten gruppe. Nach dem Muppetshow-Kommentar wurden 417 IP-Adressen ermittelt. Zum Gros dieser IP-Adressen konnten keine Nutzerdaten ermittelt werden, weil die Provider seinerzeit die Daten zu kurz speicherten. Weitere Daten gehörten Behörden und Presseorganen. Nur die deutsche Telekom konnte für 120 IP-Adressen Nutzerdaten vorlegen, die im aktuellen Verfahren keine Rolle spielen. ”
“Bei einem Roundtable-Gespräch zum Thema “Kampf gegen Cybercrime: Verantwortung von Staat und Industrie”, das der Antivirensoftwarehersteller Kaspersky am heutigen Donnerstag in München veranstaltete, äußerte der Anti-Malware-Experte Magnus Kalkuhl die Erwartung, dass durch die Kombination aus gesetzlich angeordneter Verbindungsdatenspeicherung und das explosionsartige Wachstum von Botnetzen seit 2007 “interessante Nebeneffekte” auf Internetnutzer zukommen dürften.
Kalkuhl zufolge wuchsen die Botnetze unter anderem aufgrund der Verbreitung von Breitband-Internetzugängen und Flatrates, durch die sie sich erst vernünftig betreiben ließen. Im Unterschied zu früher, fallen Trojaner und andere Schädlinge Kalkuhl zufolge heute weniger durch absichtlich herbeigeführte Funktionsstörungen auf, sondern agieren im Hintergrund, indem sie den Rechner für DDoS-Angriffe, als Fast-Flux-Server, für das Versenden von Spam, aber zunehmend auch als Proxy zur Anonymisierung nutzen. Werden damit verbotene Handlungen begangen, wird die IP-Nummer des Rechners am “Tatort” gespeichert, auch wenn der Benutzer gar nichts von den Handlungen weiß.
Klaus Jansen, der Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter, lobte Bundesinnenminister Schäuble trotzdem für dessen Ziel, mit der Anonymität im Internet aufzuräumen. Jansen zufolge muss sich die Polizei wesentlich stärker im Internet engagieren, weshalb er jede Form der Zusammenarbeit mit Unternehmen begrüßt: “Hauptsache, es geschieht schnell.” Rechtsstaatliche Bedenken hinsichtlich der Beweissicherung durch Firmen mit potentiellen Interessenskonflikten, wie sie etwa der Hamburger Musikindustrieanwalt Rasch durchführen lässt, sieht Jansen nicht. Stattdessen zeigte er sich auch für die Zusammenarbeit mit ehemaligen Kriminellen offen, so lange es nur dazu dient, das Gewaltmonopol des Staates im Internet besser durchzusetzen. In diesem Zusammenhang sah der Polizeifunktionär auch eine Ausweitung der Bundes- und Landes-Trojaner auf alle Bereiche der Strafverfolgung als unvermeidlich an.”
Weiter heißt es:
“Hinsichtlich der von Seiten der Zuhörer geäußerten Frage, ob denn eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kaspersky Labs auch dazu führen würde, dass deren Antivirensoftware den Bundes- oder diverse Landestrojaner nicht als Schadsoftware meldet, meinte Kalkuhl, dass man sich einer Anordnung per Gesetz wohl beugen und solche Programme auf eine Whitelist setzen müsse, warnte aber gleichzeitig davor, dass so etwas ein künstliches Paradies für Malware-Hersteller werden könnte, welche die Staats-Software kopieren und sich so vor Erkennung schützen könnten.”
“Der Innenausschuss hat grünes Licht für eine Änderung des Artikel-10-Gesetzes über Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gegeben, mit der insbesondere die Aufklärungsmöglichkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) verbessert werden sollen. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD billigte der Ausschuss am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/509) in geänderter Fassung. Die Vorlage soll am Freitag abschließend im Bundestag behandelt werden.
Unter anderem soll der BND durch eine begrenzte Befugnis zur Individualüberwachung von Telekommunikationsanschlüssen an Bord deutscher Hochseeschiffe bessere Möglichkeiten zur Aufklärung im Bereich der Weiterverbreitung von Atomwaffen und des internationalen Waffenhandels erhalten. Auch soll die Befugnis zur strategischen Telekommunikationsüberwachung im Gefahrenbereich des “internationalen Rauschgifthandels” präzisiert und zudem durch die Einführung eines neuen Gefahren- und Beobachtungsbereichs “illegale Schleusungen” erweitert werden. Damit soll dem BND ermöglicht werden, zur Aufklärung des organisierten Einschleusens von Ausländern in die EU in bestimmten Fällen Telekommunikation im Ausland beziehungsweise mit Auslandsbezug zu überwachen.
Verbessert werden sollen mit dem Gesetz auch die Lokalisierungs- und Rettungsmöglichkeiten für gefährdete Personen wie etwa im Ausland entführte Deutsche. Um eine möglichst lückenlose Überwachung der Telekommunikation auch bei Wechsel einer SIM-Karte und damit der Rufnummer zu ermöglichen, soll allen Nachrichtendiensten zudem künftig auch eine auf die Gerätenummer bezogene Überwachung möglich sein.
Die vom Ausschuss beschlossenen Änderungen betreffen unter anderem den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei den Überwachungsmaßnahmen. So soll die Telekommunikationsüberwachung beispielsweise unzulässig sein, wenn “tatsächliche Anhaltspunkte” vorliegen, dass dadurch allein Erkenntnisse aus diesem Kernbereich erlangt würden. Eine weitere Änderung regelt den Schutz von Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht. Danach sollen Überwachungsmaßnahmen unzulässig sein, wenn sie sich gegen einen Verteidiger, Geistlichen oder Abgeordneten richten und voraussichtlich Erkenntnisse bringen würden, über die die Betreffenden das Zeugnis verweigern dürften. Außerdem sollen die Nachrichtendienste auch Daten von Minderjährigen ab 14 Jahren speichern und weitergeben können, wenn von den Jugendlichen eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben eines Dritten ausgehen könnte. Ferner soll die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen in bestimmten Fällen leichter Erkenntnisse an den BND weitergeben dürfen.”
“Das beliebte Video-Portal YouTube ist von China aus zum wiederholten Mal nicht zu erreichen.
Die letzten Wochen waren bereits geprägt von einem regen Wechsel für die chinesische Bevölkerung hinsichtlich der Zugriffsmöglichkeit auf YouTube. Des Öfteren wurde den Besuchern der Zugriff auf das Angebot der Google-Tochter untersagt. Ob dieser Zustand nun von Dauer ist, ist noch unklar.
Wie schon in den letzten Fällen auch steckt mutmaßlich die chinesische Regierung als treibende Kraft hinter diesem Unterfangen. Als mutmaßlicher Grund für die jüngste Sperre von YouTube wird der Jahrestag der heftigen Proteste gegen die chinesischen Machthaber in Tibet gehandelt. Dabei fühlt sich das Regime vorwiegend von regierungskritischen Inhalten gestört und möchte scheinbar die Freigabe der Selbigen unterbinden.”
“Mit Hilfe der so genannten Deep Packet Inspection ist es möglich, den transportierten Datenstrom tatsächlich auf seine Inhalte zu kontrollieren und nicht nur auf Internetadressen oder Ports. Das führt oft dazu, dass Internet-Telefonate unterbunden oder Mediendateien von Internetprovidern blockiert werden. Auch in der aktuellen Debatte um die Filterung Kinderpornografie spielt Deep Packet Inspection eine Rolle.
Deep Packet Inspection kann eine erste Vorstufe zu umfassender Internetzensur sein, meinen Kritiker.”
Musikvideo: Adobe Flash Player (Version 9 oder höher) wird benötigt um dieses Musikvideo abzuspielen. Die aktuellste Version steht hier zum herunterladen bereit. Außerdem muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.
“Die relativ neue DPI-Technologie , mit der die ISPs in Echtzeit in unseren Internet-Traffic reinschauen und die Paktete anhand des Inhalts zensieren, bremsen, an die NSA weiterleiten oder andere Sachen damit machen können, gerät langsam aber sicher in die öffentliche Debatte. Im Kern geht es hier um eine potenziell disruptive Technologie, die die Grundlage für viele Debatten über Internet-Filter, Netzneutralität, Peer-to-Peer-Traffic, Echtzeit-Überwachung, verhaltensbasierte Werbung und vieles mehr ist. Auf breiter Fläche installiert würde sie das Grundmodell des Internet – dass die Protokoll-Schichten klar getrennt sind und auf TCP/IP-Ebene nur die Endpunkte entscheiden, was sie mit den Daten anfangen (“End-to-End-Principle” ), untergraben. Allerdings gibt es auch legitime DPI-Anwendungen, etwa im Bereich der Firewalls, und das Problem, dass bisherige Ansätze wie Congestion Management an den TCP-Endpunkten oder Active Queue Management auf Router-Ebene mit “unfair” Bandbreite verschlingenden Anwendungen nicht umgehen können, wird auch schon in der IETF diskutiert.”
Weiterlesen unter netzpolitik.org
“Abgeordnete im EU-Parlament haben ihre Änderungsanträge für die 2. Lesung zur Novellierung des Telecom-Pakets eingebracht. Viele der schon im Rahmen der 1. Lesung des Vorhabens zur EU-weiten Neufassung der Telecom-Regulierung umkämpften Vorstöße liegen nun wieder auf dem Tisch. Geht es nach dem französischen Volksvertreter Jacques Toubon von der konservativen Europäischen Volkspartei und seinem Korrekturvorschlag 147, sollen “Einschränkungen” des Netzverkehrs etwa zum Schutz der Rechte immaterieller Güter möglich sein. Kritiker wie die britische Forscherin Monica Horten sehen darin einen erneuten Versuch, die Universaldienstrichtlinie im Interesse der Rechteinhaber zu “kapern” und nationalen Ansätzen zu einer “abgestuften Erwiderung” auf Urheberrechtsverstöße im Internet bis hin zum Sperren von Netzverbindungen das Wort zu reden.”
[...]
“Der Streit um die Besetzung und die Kompetenzen einer übergeordneten EU-Regulierungsbehörde, der zuletzt einer Einigung im Weg stand, soll dabei inzwischen weitgehend ausgeräumt sein. Verhandelt wird nun auch in diesem Rahmen über Vorgaben zur Förderung “gesetzesmäßiger Inhalte” und Einschränkungen des Prinzips des offenen Internets. Nach Ansicht des Rats sollen Telcos ihre Kunden über ergriffene Maßnahmen zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs zum Vermeiden von Bandbreitenknappheit nur informieren. ”
“Datenströme im Internet werden mehr und mehr durch nationalstaatliche Vorschriften beeinflusst, warnen Wissenschaftler der Universität New Mexico. Internet-Provider werden etwa verpflichtet, Vorkehrungen für staatliche Ausspähung zu treffen, bestimmte Sicherheitsprotokolle wie DNSSEC, aber auch bestimmte Filterregeln zu implementieren. Die Auswirkungen für Länder, die auf “notorische Zensoren” wie China oder Großbritannien als Transitprovider angewiesen seien, könnten beträchtlich sein, warnen Josh Karlin und seine Kolleginnen von der University of New Mexico.
Den Wissenschaftlern ging es in ihrer soeben veröffentlichten Studie in erster Linie darum, exakt zu messen, wie groß im Routing die Abhängigkeit von einzelnen Ländern ist. Erwartungsgemäß läuft über die USA der meiste Datenverkehr, der dort laut herrschender Politik von Abhörmaßnahmen erfasst wird. Schweden, das die Autoren der Studie ebenfalls als abhörfreundliches Land ansehen, sieht dagegen viel weniger internationalen Transitverkehr. Es rangiert auf der Liste der “Durchgangsländer” relativ weit hinten. Deutschland platzieren die Wissenschaftler an dritter Stelle bei seiner Rolle als Daten-Durchgangsland hinter den USA und Großbritannien.”
[...]
“Allerdings gibt es unterschiedliche Einschätzungen von Experten zu den Effekten nationaler Filterregeln auf den Transitdatenverkehr. Solange nicht mit Deep Packet Inspection alle Pakete überprüft würden, rausche der Transitverkehr einfach durch, versicherte ein deutscher Routing-Experte gegenüber heise online. Filterlisten, wie von der Bundesregierung derzeit vorbereitet, träfen nur Zugangsprovider und damit lediglich deutsche Kunden. Je nach Implementierung von Filtern kann allerdings auch Transitverkehr betroffen sein, schreiben die US-Wissenschaftler in ihrer Studie. Sie verweisen dafür etwa auf ein Ausfiltern bestimmter IP-Adressen oder URLs. Große Provider müssten, um eine Beeinträchtigung von Kunden aus dem Ausland zu vermeiden, Access- und Transitverkehr in ihren Netzen sauber trennen.”
Um kurz nach 21 Uhr wurden am heutigen Montag den 24. März 2009 die Wohnorte von Theodor Reppe, dem Domaininhabers von Wikileaks.de durch die sächsische Polizei, vertreten durch sieben Polizeibeamte in Dresden und vier Beamte in Zivil in Jena, durchsucht. Grund für die Durchsuchung sind laut Protokoll die “Verbreitung pornographischer Schriften” und das “Auffinden von Beweismitteln” in diesem Zusammenhang. Die Durchsuchung erfolgte aufgrund seines Status als Domaininhaber der Wikileaks.de Domain.
Die Polizei wollte dem Durchsuchten gegenüber keine weitere Angaben machen und es wurde kein Kontakt zu Wikileaks aufgenommen. Es ist folglich nicht vollkommen klar wieso durchsucht wurde, allerdings hat Wikileaks, in seiner Rolle als Verteidiger von Pressefreiheiten, Zensurlisten aus Australien, Thailand, Dänemark und anderen Ländern publiziert. Diese Listen enthalten unter anderem Links zu pornografischen Seiten.
Einige Details der Durchsuchung werfen Fragen auf:
- Wikileaks wurde nicht kontaktiert, obwohl zwei Journalisten anerkannte Mitglieder des Deutschen Presse Verbandes (DPV) sind.
- Die Zeit von mindestens 11 Polizeibeamten wurde verschwendet um eine sinnlose Hausdurchsuchung bei einem freiwilligen Helfer einer Medienorganisation vorzunehmen.
- Die Polizei fragte nach Passwörtern zur Wikileaks.de Domain und forderte die Abschaltung der Domain.
- Herr Reppe wurde nicht zu seinen Rechten belehrt, wie dem Protokoll zu entnehmen ist.
- Entgegen der Feststellung im Protokoll, hat Herr Reppe nicht auf einen Zeugen verzichtet und es wurde auch kein Polizeibeamter als Zeuge nominiert.
Schlußendlich hat Herr Reppe sich verweigert das Protokoll der Polizei aufgrund dieser und anderer Mängel zu unterschrieben.
Diese jüngste Durchsuchung scheint im Zusammenhang mit einer sich entwickelnden sozialen Hysterie um das Thema Kinderpornografie und den Kampf um ein bundesweites Zensursystem zu stehen, einer stark umstrittenen Initiative von Familienministerin Ursula von der Leyen. Sie folgt nur wenige Wochen auf die Durchsuchungen beim Bundestagsabgeordneten Joerg Tauss und deutschen Bloggern die das Thema diskutierten.
Herr Reppe ist der Spender der Wikileaks.de Domain und betreibt einen Mirror der US Congressional Research Service Dokumentensammlung, ist allerdings ansonsten nicht operativ in Wikileaks involviert. Herr Reppe ist außerdem Betreiber eines der populärsten deutschen Tor-Proxyservers (morphium.info), allerdings wurde nur seine Verbindung zu Wikileaks bei der Durchsuchung erwähnt.
Wikileaks.de und andere Wikileaks Domains wurden von der Durchsuchung nicht beeinflusst. Wikileaks ist ein gemeinnütziges Projekt, gefördert von Transparenzorganisationen und Recherchejournalisten aus der ganzen Welt. Um unsere Verteidigung für diesen und andere Fälle zu unterstützen, besuchen Sie bitte http://wikileaks.org/wiki/Wikileak