Monatsarchiv für April 2009

Bundesverfassungsgericht verlängert erneut Schranken bei Vorratsdatenspeicherung

“Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auflagen zum eingeschränkten Zugriff auf verdachtsunabhängig vorgehaltene Verbindungs- und Standortdaten in der Telekommunikation erneut um sechs Monate verlängert. Das geht aus einem Beschluss (PDF-Datei) des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 22. April 2009 hervor, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute veröffentlicht hat.

Gegen die in Paragraph 113a des Telekommunikationsgesetzes geregelte und seit 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung liegt dem Gericht eine “Massenklage” von über 34.000 Bürgern vor. In dem Beschluss (Az. 1 BvR 256/08) heißt es, die einstweilige Anordnung vom 11. März 2008, die am 1. September wiederholt und am 28. Oktober erweitert wurde, werde für sechs Monate, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde verlängert. Die Bundesregierung muss nun dem Gericht erneut über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherung und der einstweiligen Anordnung berichten.”

heise online

Netzsperren: Rapidshare soll auf die Liste

“Ging es nach den Vorstellungen einiger Sprecher – so würde man die Sperren gegen Webseiten mit Kinderpornos inhaltlich deutlich ausweiten. So wurden kürzlich Forderungen nach Blockaden gegen Urheberrechtsverletzer und ausländische Glücksspielangebote im Web laut. Die Begehrlichkeiten der Rechteinhaber betreffen auch den populären schweizer Sharehoster.

Es war eigentlich keine Frage, ob es eintreten würde, sondern lediglich wann. Die Zensur von Websites mit kinderpornografischen Inhalten ist erst seit wenigen Tagen in Kraft, schon werden die nächsten Ziele ausgewählt.

Heinrich Sievers, der Leiter des Referats Glücksspiele im hessischen Innenministerium, kritisierte auf dem Kölner Forum Medienrecht die gegenwärtige Situation aufs schärfste. Er, sowie Vertreter des Buchhandels forderten Zugriffs-Blockaden gegen Urheberrechtsverletzungen und ausländische Glücksspielangebote. Die von den Internet-Providern eingerichteten Blockaden, welche sich nur gegen Kinderpornografie richten, seien nicht ausreichend. Dadurch werde das Internet zu einem “rechtsfreien Raum”, so Sievers auf der Veranstaltung. Zur Beseitigung möglicher grundrechtlicher Bedenken rät Sievers den Providern, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend anzupassen, dass rechtswidrige Taten unterbunden werden können. Besonders bemerkenswert war dabei die Äußerung Sievers, in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis, welches im Grundgesetz verankert ist. “Ich gehe davon aus, dass das Fernmeldegeheimnis nur für die Kommunikation zwischen Menschen und nicht für die Kommunikation zwischen Maschinen gilt”, erklärte der Referatsleiter.

Der Leiter der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Christian Sprang, setzte sich insbesondere für eine Zugriffssperre gegen Angebote ein, welche die Urheberrechte verletzen. Die Provider würden bewusst mit rechtsverletzenden Angeboten zusammenarbeiten, da man dort Werbung schalten könne. Durch den Verzicht auf Angebote wie Rapidshare könne die Internetwirtschaft ihren “guten Willen” zeigen, erläuterte Sprang. Die Urheberrechtsverstöße würden sich nach und nach auf Filehoster verlagern, da der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Tauschbörsennutzer bereits Wirkung zeige. “Wenn man an solche Angebote herankommen will, die im Ausland sitzen, sehe ich keinen anderen Weg als Access-Sperren”, erklärte Sprang.

Wie viele Beobachter bereits befürchtet haben, scheint nun die Tür zu weit reichenden Blockaden offen zu stehen. Und jeder Vertreter der Industrie, der genügend rechtfertigende Einwände einbringt, kann einen Fuß in eben diese stellen.”

gulli

Gewalttäterregister soll legalisiert werden

“Die Datei “Gewalttäter Sport”, auch als Hooligan-Datei bekannt, soll auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage gestellt werden. Dies geht aus einem Brief hervor, den Christoph Berger (CDU), Staatssekretät im Innenministerium, an den Sportausschuss des Bundestages geschrieben hat. Dieser Brief liegt der tageszeitung vor. Danach prüft das Innenministerium den Erlass einer Rechtsverordnung, der der Bundesrat zustimmen muss.

Die von Bund und Ländern eingerichtete Hooligan-Datei ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg rechtswidrig. Die Datei, in der nach einer Anfrage der FDP (PDF-Datei) fast 11.000 Personen gespeichert sind, ist eine sogenannte Verbunddatei. Sie wurde ohne Rechtsverordnung angelegt und entspricht daher nicht den Bestimmungen des alten wie neuen BKA-Gesetzes. Da es relativ einfach ist, in der Datei gespeichert zu werden – es genügt die Reise in einem Zug, in dem auch bekannte Hooligan zu einem Spiel fahren – gibt es etliche Klagen gegen diese Datensammlung.”

heise online

Star Trek XI erscheint am 7. Mai in den Kinos

siehe auch Star Trek, Paramount Pictures

Ich hoffe, daß das IDMb-Rating von 8.2 hält was es verspricht.

Der Kampf der Kulturen

Es geht in den aktuellen politischen Debatten um das Internet um mehr als nur unverbundene Einzelthemen. Es geht auch nicht nur um “das Internet” als Ganzes. Es geht auch um die Demokratiefähigkeit der kommenden Internet-Gesellschaft.

Auf den ersten Blick scheinen es einzelne Konflikte zu sein. Da diskutiert man momentan im Detail und sehr intensiv die Wirksamkeit und Verfassungsgemäßheit von Kinderporno-Sperren . Die Unterhaltungsindustrie fordert Sperren von Peer-to-Peer-Tauschbörsen oder Suchmaschinen wie Pirate Bay, wo das Urteil gerade Wellen schlägt . Second Life hat gerade angekündigt , dass man “Sex, Drogen und Gewalt” in ein gesondertes Rotlichtviertel verbannen will, das nur per Altersnachweis betreten werden kann. Die Bildungsministerin Annette Schavan hat sich nach dem Massenmord von Winnenden für die Zensur von “Gewaltseiten” ausgesprochen . Der geneigte Leser und die geneigte Leserin finden sicher noch mehr Vorstöße dafür, dass das Internet auf der Ebene der Inhalte kontrolliert und reguliert werden soll.

Wie hängen diese Themen und Auseinandersetzungen zusammen? Nur schulterzuckend mit dem beginnenden Wahlkampf zu argumentieren reicht auf jeden Fall nicht aus.

Der vollständige- und lesenswerte Beitrag von Ralf Bendrath ist unter netzpolitik.org zu finden.

Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz vorgestellt

“Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat heute die von ihr unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die im vergangenen Jahr verabschiedete Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) vorgestellt. An das Bundesverfassungsgericht wenden sich unter anderem der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, Zeit-Herausgeber Michael Naumann, der ehemalige Innenminister Gerhart Baum und der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Jörg-Dietrich Hoppe.

Baum erläuterte, das BKA-Gesetz sei in vielen Punkten verfassungswidrig. Dabei sei die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger hervorzuheben, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung werde verletzt und der Schutz von Patienten, Mandanten und Informanten relativiert. Von den Auswirkungen des Gesetzes seien nicht nur einige Berufsgruppen, sondern alle Bürger betroffen.

Durch das seit Anfang dieses Jahres geltende, von der Opposition im Bundestag massiv kritisierte Gesetz wurden dem BKA umfangreiche neue Befugnisse eingeräumt, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation mitsamt der Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen.”

mehr unter heise online

Noch ein, zwei lesenswerte Links zum Thema: Netzsperren

AK Zensur fordert: Täter verfolgen statt Grundrechte beugen, Alvar Freude
Netzsperren, Twister
Bundesregierung beschließt Zensurgesetz, Ralf Bendrath

Deutschland für mehr Einfluss der Regierungen auf die Internetverwaltung ein

“Deutschland tritt dafür ein, dass der Einfluss der Regierungen bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) auf Fragen der Internetverwaltung von öffentlichem Interesse nicht mehr auf eine rein “beratende Aufgabe” beschränkt ist. Das geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung anlässlich des vierten ITU World Telecom Policy Forum (WPTF) hervor. Zudem fordert sie klare Grenzen für das Mandat der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft in Netzverwaltungsfragen. Insgesamt hätten aber existierende Entscheidungsprozesse bislang zu akzeptablen Ergebnissen in Fragen der globalen Netzverwaltung geführt, meint die Bundesregierung.”

heise online

Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren

“Die scharfe Kritik am Vorstoß der Bundesregierung für ein Gesetz zu Websperren im Kampf gegen Kinderpornografie reißt nicht ab. Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren etwa sprach gegenüber heise online von einer “Sauerei”, dass es nun doch um die Aufzeichnung von IP-Adressen gehe. Noch vor einer Woche habe das Bundesfamilienministerium das Gegenteil versichert. Die Erfassung personenbezogener Daten bezeichnete der Rechtsprofessor als “schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis”, dem nicht durch ein reines “Zitieren” der entsprechenden Normen zur Einschränkung von Grundrechten Genüge getan werden könne.

Die Eile bei dem Vorstoß erklärt Hoeren nicht nur mit der näher rückenden Bundestagswahl im Herbst und den verbleibenden wenigen Sitzungswochen, sondern auch mit der von der EU vorgegebenen dreimonatigen Frist zur Vorlage von Gesetzen rund um die Informationsgesellschaft. Diese Abstimmung mit Brüssel habe Berlin offensichtlich noch nicht eingeleitet, da sich der Gesetzesentwurf noch nicht auf den entsprechenden EU-Servern finde. Möglicherweise gehe es der Bundesregierung so nur noch darum, das Papier in den Bundestag einzubringen und ansonsten auf die vertragliche Sperrvereinbarung zwischen dem BKA und großen Providern zu setzen.”

mehr unter heise online

Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren

“Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch ihre heftig umstrittene Gesetzesinitiative zur “Zugangserschwernis” für kinderpornografische Webseiten verabschiedet. Dem Entwurf für ein Gesetz “zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” nach sollen alle großen Internetprovider die vom Staat gewünschten Stopp-Seiten selbst betreiben, darauf zugreifende IP-Adressen erheben dürfen und auf Anforderung an Strafverfolger weitergeben. Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bezeichnete den Beschluss als “wichtiges Signal”, das die Entschlossenheit der Politik im Kampf gegen Kinderpornografie unterstreiche.”

heise online

siehe auch

Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere
Aufstehn für ein freies Internet

Hansenet vorratsspeichert nicht

“Von den Pressestellen der Bundesnetzagentur, Hansenets und des Verwaltungsgerichts Köln war zu erfahren, dass die Bundesnetzagentur mit Verfügung vom 27.01.2009 tatsächlich Hansenet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet hat, weil Hansenet nicht wie vorgesehen vorratsspeichert. Gegen die Verfügung klagt Hansenet derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az. 21 L 234/09). Eine Entscheidung, auch über den Eilantrag des Anbieters vom 20.02.2009, steht laut Gerichtssprecher Uhlenberg noch aus.

Bis dahin speichert Hansenet seit 2008 keinerlei IP-Adressen, auch nicht für die früher übliche Dauer von 5 Tagen, so Hansenets Pressesprecher Carsten Nillies. Alle übrigen Verbindungsdaten würden aber gespeichert. Das hat für Hansenets Kunden zur Folge, dass ihr Surfverhalten nach Verbindungsende nicht mehr ohne Weiteres auf ihren Anschluss zurückgeführt werden kann.”

via Daten-Speicherung.de

Internet-Sperren für Urheberrechtsverletzer bleiben auf der EU-Agenda

“Laut einem Kompromissvorschlag für die Neufassung der europäischen Telecom-Regulierung soll der Grundrechtsschutz der Internetnutzer nur noch in abgeschwächter Form sowie als nicht einklagbarer Erwägungsgrund in das umfangreiche Gesetzesvorhaben aufgenommen werden. Ein entsprechendes Papier, das heise online vorliegt, hat die für die Zugangsrichtlinie zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Catherine Trautmann, in Abstimmung mit ihren Schattenberichterstattern dem Ministerrat vorgelegt. Dem gehen die deutlichen Zugeständnisse bei dem seit Langem heftig umstrittenen Punkt aber noch immer nicht weit genug. Nun soll zunächst der Industrieausschuss des Parlaments am morgigen Dienstag sein Votum abgeben.”

heise online