Monatsarchiv für Mai 2009

Studie: Intelligente Objekte bedrohen Privatsphäre

“Nach Abschluss eines zweieinhalbjährigen Projekts zur Bewertung des Forschungsstands über intelligente Objekte im wirtschaftlichen und privaten Alltag hat die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech) am vergangenen Donnerstag ein 40-seitiges Positionspapier (PDF) vorgestellt, in welchem sie Schlussfolgerungen aus mehr als 3000 analysierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie aus Interviews und Workshops mit rund 100 Experten zum Thema Ambient Intelligence zusammenfasst. Zuerst klassifiziert der Bericht intelligente Systeme in körperimplantierte, textilintegrierte – sogenannte Wearables –, Systeme in Form handlicher Geräte, fest verbaute Sensornetze, etwa in Gebäuden, sowie Systeme in Gestalt einer mobilen Infrastruktur, wie sie etwa auf Basis von allgegenwärtigen RFID-Markierungen und Lesegeräten entstehen können.”

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Zensurgegnern geht SPD-Kritik an Kinderporno-Sperren nicht weit genug

“Die nach der Bundestagsanhörung zu Kinderpornographie-Sperren im Internet ausgearbeitete Linie der Sozialdemokraten fordert, bei Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten solle das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst verpflichtet werden, die Host-Provider zu kontaktieren und dort auf eine Löschung der Angebote zu drängen. Erst wenn das erfolglos bleibe, solle die Webadresse auf die Filterliste gesetzt werden dürfen. Auch die betroffenen Seitenbetreiber seien über die geplante Aufnahme auf das Sperrverzeichnis und über Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Sollte sich ein Anbieter zur Wehr setzen, habe eine richterliche Kontrolle zu erfolgen, wenn das BKA an seinem Sperrvorhaben festhalte.”

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BKA-Studie zu Online-Durchsuchung und Skype-Ausleitung

“Im Zuge der jüngst angelaufenen Diskussion über Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz hat BKA-Chef Jörg Ziercke darauf hingewiesen, dass seine Behörde von der seit Anfang 2009 bestehenden Möglichkeit zur Online-Durchsuchung keinen Gebrauch gemacht hat. Prompt ist eine BKA-Studie aufgetaucht, die Online-Durchsuchungen, Skype-Abhörmaßnahmen und die Chat-Teilnahme von Kriminalbeamten in den Jahren 2006 bis 2008 analysiert.

Die vom BKA-Referat KI 15 verfasste Studie “Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Ermittlungspraxis der Strafverfolgungsbehörden” (AGNES) ist im Rahmen des sogenannten Retasast-Programms entstanden. Retasast steht für Rechtstatsachensammelstelle und ist der Versuch, aus konkreten Vorfällen ein generelles Vorgehen der Polizei zu destillieren. Dieser Versuch ist unter Wissenschaftlern umstritten. So bezeichnet der Politikwissenschaftler Stephan Heinrich die Arbeit der Abteilung KI 15 als “Lobbyinstrument”, das durch gezielte Auswahl der Fälle die Wirkung neuer polizeilicher Befugnisse “beweisen” soll. Dennoch sind Details der AGNES-Studie im Hinblick auf die weitere Diskussion zur Online-Durchsuchung und des Schutzes des Privatsphäre durch ein “Richterband” interessant.

Der 160 Seiten starke AGNES-Bericht untersuchte auf der Basis konkreter polizeilicher Ermittlungen der Jahre 2006 bis 2008 drei Bereiche:

1. Die akustische Wohnraumüberwachung und das Problem, wie der grundgesetzlich garantierte Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung gewahrt bleiben kann. Dabei wurden 16 von 18 Verfahren ausgewertet, bei denen der “Große Lauschangriff” in den Jahren 2006/2007 zum Einsatz kam.

2. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a und das Problem, wie möglichst frühzeitig eine terroristische Absicht nachgewiesen werden kann, die obendrein geeignet ist, einen Staat oder eine internationalen Organisation erheblich zu schädigen. Dabei wurden 24 Verfahren ausgewertet, wobei 21 von ihnen dem Linksterrorismus zugerechnet wurden, zwei einen islamischen Hintergrund hatten. Ein Verfahren wurde dem Rechtsterrorismus zugerechnet, mangels Bekennerschreiben aber nicht ausgewertet,

3. Die kurzfristige Online-Durchsuchung beziehungsweise langfristige Online-Überwachung, definiert als Technik, “ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme” einzugreifen. Dieser Technik fehlte zum Zeitpunkt des Abschlussberichts von AGNES wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts über Maßnahmen des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Grundlage. Die Auswertung von 13 Vorfällen und Gespräche mit Experten für die Online-Durchsuchung respektive “Quellen-TKÜ” sollten das Problem eingrenzen, wie die Polizei an “verschlüsselte und geronnene Kommunikation” (im Unterschied zur laufenden Kommunikation der TKÜ kommen kann, ohne im Besitz von Passwörtern durch den Einsatz von Hardware (Keyloggern) zu sein. Die in AGNES ausgewerteten Fälle polizeilicher Ermittlungspraxis umfassten dabei unter der Rubrik “verdeckter Zugriff auf zwischengespeicherte Daten” nicht die Online-Untersuchung, sondern Probleme, die verschlüsselte Kommunikation mittels Skype zu verfolgen und auf Web-Mailboxen im In- und Ausland zuzugreifen.

Bezogen auf die Wohnraumüberwachung kommt die Studie zu dem Schluss, dass dieses Instrument der “einzige erfolgversprechende” Ermittlungsansatz im linksextremistischen Bereich darstelle. Dennoch seien Polizeibehörden angesichts des hohen technischen und personellen Aufwandes (Live-Dolmetscher) wie der hohen rechtlichen Hürden skeptisch, was die Zukunft der Überwachungstechnik anbelangt. Ein “Richterband” könne helfen, den Aufwand zu minimieren, auch sei es als forensisches Beweismittel besser geeignet als aufgezeichnete/übersetzte Gesprächsabschnitte. Dies sei umso wichtiger, als die “abschließende Definition des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bislang nicht gelungen” sei.

Weiterhin sei Wohnraumüberwachung durch eine begleitende Videoüberwachung im “Nahbereich von Wohnungen” (etwa das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses) zu ergänzen, was aber derzeit für die Strafverfolger unzulässig sei. Die Autoren der Studie plädieren zusammenfassend für einen “zweistufigen” Kernbereichsschutz zumindest bei fremdsprachigen Gesprächen: “Dies bedeutet, dass zunächst bei der Anordnung einer Maßnahme Kernbereichsschutz zu realisieren ist; ist dies nicht möglich, genügt adäquater Schutz bei der Auswertung.”

Der mittlere Teil der Studie über die Bildung terroristischer Vereinigungen ist vor dem Hintergrund der hier erfolgenden IT-Berichterstattung wenig ergiebig. In Hinblick auf Berichte zu einem Verfahren gegen einen Berliner Soziologen mag die Mahnung der Autoren zur Einzelfallbetrachtung mutmaßlicher terroristischer Aktivitäten wichtig sein: So seien Brandstiftungen an Gebäuden und Sachen mit durchaus hohen Sachschäden nicht geeignet, einen Umsturz des politischen Systems herbeizuführen, würden also keinen terroristischen Hintergrund haben. Anders sei der Fall gelagert, wenn Betriebe oder Institutionen ausländischer Mitbürger angegriffen würden.

In Bezug auf die seinerzeit verbotene, inzwischen durch das verabschiedete BKA-Gesetz mögliche Online-Durchsuchung beziehungsweise Online-Überwachung kommt die Studie zu dem Schluss, dass durch die “stetig zunehmende Kryptierung” die versteckte Technik im engen rechtsstaatlichen Rahmen zugelassen werden müsse. Auch bei der Online-Durchsuchung plädiert die AGNES-Studie für einen zweistufigen Kernbereichsschutz. Ohne verdeckte Online-Durchsuchung seien besonders Verfahren mit Tatverdächtigen aus dem IuK-Bereich (Information und Kommunikation) aussichtslos, da diese alles auf einem PC speichern und keine schriftlichen Beweismittel hinterlassen würden.

In der Auswertung der Einzelfälle beschäftigt sich die Studie vor allem mit Mailbox-Fächern als zwischengespeicherte Kommunikation. Danach gelang es den Ermittlern, in 8 von 13 Fällen, Einsicht in teils verschlüsselt gespeicherte Kommunikation zu bekommen, wobei man entweder zunächst über eine TKÜ die Passwörter ermittelte oder eine Ausleitung der Daten durch den Provider erfolgte. Dies funktionierte offenbar auch mit ausländischen Providern. Weiterhin nahmen verdeckte Ermittler in zwei Fällen an einem Chat teil, in weiteren zwei Fällen war diese Maßnahme nur angedacht. Die Studie bemängelt, dass Chats von den Ermittlern zu wenig beachtet würden.

Während normale VoIP-Gespräche den Ermittlern keine Probleme bereiteten (Ausleitung durch Provider), scheiterten sie beim Einsatz der Verschlüsselung, bei der Passwörter benötigt werden. “Dies kann durch die Installation einer speziellen Software ähnlich der Online-Durchsuchungs-Software ermöglicht werden”, heißt es in der Studie. Die Installation entsprechender Programme wurde in allen zitierten Fällen von den Gerichten gestattet.”

Vollständiger Artikel mit Quellen unter heise online

Studie: Computerspiele führen nicht generell zu Jugendgewalt

“Eine Studie aus der Schweiz wartet mit Ergebnissen aus der Medienwirkungsforschung auf: Computerspiele führen dann zu mehr Gewalt bei Jugendlichen, wenn andere problematische Faktoren hinzukommen.

Der Konsum von Gewaltdarstellungen etwa in Computerspielen führt nicht generell, “aber im Kontext von anderen problematischen Lebens- und Umweltfaktoren bei Jugendlichen zu einer erhöhten Gefährdung” – so das Ergebnis einer neue Studie, durchgeführt für das schweizerische Bundesamt für Sozialversicherungen von der Fachhochschule Nordwestschweiz in Basel.”

Golem.de

Frankreichs Regierung will den “Franzosentrojaner”

“Nach den Debatten über die Internetsperren wegen Urheberrechtsverletzungen stehen Frankreich nun neue Diskussionen bevor: Die Sperre von Webseiten mit Kinderpornografie und der Einsatz von Trojanern zur Überwachung von verdächtigen Computer sind Bestandteil eines neuen Gesetzentwurfes zur Verbesserung der inneren Sicherheit, den die Innenministerin Michèle Alliot-Marie heute Morgen ihren Ministerkollegen vorgestellt hat.

[...]

Neben schärferen Regelungen für Gesetzesüberschreitungen im Straßenverkehr, für Gewalt in Fußballstadien und einer Neuorganisation der Polizeiarbeit gehören die Computerüberwachung und die Bekämpfung der Cyberkriminalität zu den zentralen Punkten des Reformprojekts zur inneren Sicherheit.

Zu den neuen technischen Mitteln, mit denen Strafverfolger laut Loppsi künftig ausgestattet werden sollen, gehört allen voran die Möglichkeit mittels einer “Spionage-Software” die Computer von verdächtigen Personen zu überwachen – nach erteilter Befugnis durch einen Magistratrichter. Die “Cyber-Hausdurchsuchung”, die vom Innenministerium mit dem Abhören des Telefons verglichen wird, sei vor allem für Fahndungen in Fällen von Terrorismus und Schwerkriminalität gedacht.

Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sollen laut Loppsi künftig in Frankreich gesperrt werden, auch das ist neu und dürfte auch im Nachbarland zu einigen Diskussionen führen. Die Liste für die zu sperrenden Seiten werden den Internetprovidern laut Gesetzesentwurf künftig vom Innenministerium zugeschickt.

Eine Neuerung gibt es auch beim Identitätsdiebstahl: So sollen auch dann Gefängnisstrafen (bis zu einem Jahr) und Geldstrafen bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn dem Geschädigten ein “moralischer Schaden” entstanden ist. Bislang orientierte sich das entsprechende Gesetz einzig am finanziellen Schaden.

Der Gesetzesentwurf wird nicht vor Mitte Juli zur ersten Lesung im Parlament erwartet, Bis dahin verspricht der Vorschlag, für eine rege öffentliche Diskussion zu sorgen.”

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Bundesregierung erwägt Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz

“Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, nach dem Bundeskriminalamt (BKA) auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Kompetenzen zum Einsatz des Bundestrojaners auszurüsten. Der entsprechende verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme könne angesichts der IT-Nutzung etwa bei Anschlagsvorbereitungen in terroristischen Netzwerken auch den Staatsschützern “nützlich” sein, schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Eine entsprechende Regelung werde “in die Prüfung des Handlungsbedarfs der nächsten Wahlperiode einbezogen”.

[...]

Bedeckt hält sich die Bundesregierung angesichts weiterer Fragen der Linken, ob der Verfassungsschutz bereits ohne rechtliche Regelung das Instrument der Online-Durchsuchung angewendet oder dazu Amtshilfe erbeten habe. Keinen Kommentar gab das Innenministerium auch zu Spekulationen, dass das BfV bereits intern über technische Mittel zum Einsatz des Bundestrojaners verfüge. Zur Begründung heißt es, dass man zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und operativer Methodik der Geheimdienste des Bundes grundsätzlich nur im dafür zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium Stellung nehme.”

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Anhörung zu Kinderporno-Sperren: ein “Strauß verfassungsrechtlicher Probleme”

“Bei der Bundestagsanhörung zum Gesetzesentwurf “zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” warnten Juristen vor “Chilling Effects” für die Informationsfreiheit und unausgegorenen Schnellschüssen. Einen ganzen “Strauß von verfassungsrechtlichen Problemen” machte etwa Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für Strafrecht, in dem heftig umkämpften Vorhaben aus. Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt (BKA), räumte ein, dass die laut den politischen Plänen seiner Behörde zugewiesene Aufgabe der Erstellung der Filterliste nicht in einem “trivialen Prozess” zu meistern sei.”

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Kulturstaatsminister macht sich für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen stark

“Kulturstaatsminister Bernd Neumann machte sich auf der CDU MediaNight in Berlin am gestrigen Dienstagabend erneut für Internetsperren bei wiederholten Urheberrechtsverstößen stark. “Wir dürfen nicht sagen, das geht nicht”, erklärte der CDU-Politiker. Das Kappen von Netzverbindungen sei “überall möglich”, freute er sich über das Vorpreschen Frankreichs bei einem entsprechenden “Three Strikes”-Modell. Aber auch in Österreich sei die Debatte in diesem Punkt “viel weiter”. Er sei daher dabei, die Bedenken tragende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) “mit den Betroffenen” aus der Musikindustrie an einen Tisch zu bringen. Die Labels müssten mit dem von ihnen gewünschten “Handlungsinstrumentarium” ausgerüstet werden, auch wenn die “abgestufte Erwiderung” Frankreichs nicht “Eins zu Eins” auf Deutschland zu übertragen sei. Eine gesetzliche Regelung werde dann in der nächsten Legislaturperiode anstehen.

[...]

“Internetsperren sind vernünftig”, hatte zuvor auch Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie, ein weiteres Mal Partei ergriffen für den französischen Ansatz. “Wir haben das Internet sehr anarchisch, sehr kindisch und spielerisch diskutiert”, bemängelte der frühere Medienmacher. Es sei immer als “Freiraum für den Mittelstand und die künstlerische Selbstverwirklichung” dargestellt worden. Nun gehe der “Kern unserer Kultur” und damit auch 61 Milliarden schwere “Leitmärkte” verloren. Daher müsse nun rasch eine Art “Flensburg fürs Internet” eingeführt werden, forderte Gorny den Aufbau einer Art Verkehrssünderkartei nebst Führerscheinentzug für die Datenautobahn. [...]”

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Heftiger Lobbybetrieb vor Anhörung zu Web-Sperren

“Vor der Bundestagsanhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung und der großen Koalition “zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” am Mittwoch haben sich zahlreiche Lobbyvereinigungen zu Wort gemeldet. Sechs Organisationen, die sich den Kinderschutz auf die Fahnen geschrieben haben, fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme eine “Versachlichung der Debatte”. Ziel müsse es sein, die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu stoppen. Dazu gehört auch die Behinderung der “Verbreitung der Bilder dieses Missbrauchs”, machen sich die Verbände für Web-Sperren stark. Kinderschutz und Informationsfreiheit dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.

[...]

“Auch der Bitkom, der sich Anfang Mai für massive Änderungen an dem Gesetzesvorhaben aussprach, sieht weiter Klärungsbedarf. Unklar sei etwa, warum staatliche Internet-Anbieter wie Bibliotheken und Unis von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Der Hightech-Verband befürchtet, dass das ganze Vorhaben deshalb verfassungsrechtlich scheitern könnte. Wie viele andere der zur Anhörung geladenen Experten beäugt der Bitkom ferner die im Raum stehende Regelung sehr skeptisch, dass jeder Aufruf kinderpornographischer Web-Adressen an Staatsanwaltschaften oder Polizeien übermittelt werden könnte. “Zufallsbesucher” solcher Seiten sollten zwar durch ein staatliches Stoppschild abgeschreckt, aber nicht generell kriminalisiert werden.”

Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen stellt in ihrer Eingabe dagegen klar: Die Erfolgserwartung, dass sich rund 80 Prozent der Kinderpornographie-Konsumenten durch die Maßnahme von der Besitzverschaffung des Materials abhalten ließen, sei unrealistisch. Nach allen bekannten Strukturen kinderpornographischer Angebote im Web sei “der Zufallsfund” die Ausnahme und die bewusste Absicht des Abrufs die Regel.

Dem Juristen Dieter Frey, der schon bei einer früheren parlamentarischen Sachverständigenrunde und in einem Gutachten für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) gegen Web-Sperren Position bezog, erscheint der Vorstoß “unverhältnismäßig”. Ähnlich wie der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco argumentiert er, dass gemäß dem “Ultima Ratio”-Grundsatz zunächst gegen die eigentlichen Anbieter der Inhalte und gegebenenfalls gegen die Betreiber der Internetserver vorgegangen werden müsste, bevor Zugangserschwerungen auf der Ebene von Access-Providern erwogen werden dürften.

Weiter bemängelt Frey, dass in dem Entwurf “wesentliche Fragen der grundrechtlichen Eingriffsintensität offen bleiben”. Eine relativ zielgenaue Zugangserschwerung sei nur anhand der Zieladresse in Form einer URL denkbar. Die Initiative lasse aber auch die Verwendung des “vollqualifizierten Domainnamens” oder von IP-Adressen zu, was zu ganz erheblichen Kollateralschäden im Hinblick auf rechtmäßige Inhalte führen könne. Diese würden durch die Pflicht zur Sperrung schon von Verweisen auf Kinderporno im Web weiter verschärft. So könnte etwa ein journalistisches Angebot in die Sperrliste aufgenommen werden, das sich kritisch mit der Beurteilung eines vermeintlich kinderpornographischen Angebots durch das Bundeskriminalamt (BKA) auseinandersetzt. Die angestrebte “Technologieneutralität” der Filtermaßnahmen überlasse es zudem in einem grundrechtssensiblen Bereich Privaten, “über die Eingriffsintensität von Maßnahmen zu entscheiden, die nach dem Gesetzentwurf sogar rechtmäßige Angebote erfassen können”. Das BKA betont dagegen, dass in keinem der bereits auf Web-Sperren setzenden Länder “andere Inhalte als Kinderpornographie gesperrt werden” und widerspricht so Analysen der entsprechenden Schwarzen Listen durch Beobachter aus der Internetgemeinde. [...]”

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BKA: Bislang noch keinen PC online durchsucht

“Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit der Erweiterung des BKA-Gesetzes zu Jahresbeginn noch keinen Computer online durchsucht. “Ich setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, diese Durchsuchungen nur als ultima ratio, also als letztes Mittel einzusetzen, konsequent um”, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke laut dpa dem Westfalen-Blatt. Bislang hätten die “herkömmlichen Ermittlungsmöglichkeiten” zur Aufklärung der Verdachtsfälle ausgereicht. Er rechne dennoch – wie schon im Januar – mit vier bis fünf Online-Durchsuchungen pro Jahr.

Seit Januar darf das BKA bei Terrorverdacht vorbeugend ermitteln. Die Beamten können bei dringender Gefahr Verdächtige überwachen, Wohnungen abhören, Computer heimlich ausspähen und Rasterfahndungen einleiten. Ebenfalls im Januar reichte die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle ein, im April folgte eine zweite von Journalisten, Juristen und Ärzten.”

heise online

Aber es ist doch gegen Kinderpornographie!!!

“Die junge “Kinderhilfe”-Unterschriftensammlerin mit Migrationshintergrund, war sichtlich erzürnt, als ich ihr Ansinnen mit derselben rustikalen Freundlichkeit ablehnte, mit welcher ich sonst nur Scientology-Stresstester und Zeugen Jehovas begegne. Ich kam grade von der Grundgesetzlesung am Bahnhof und überlegte kurz ihr das Grundgesetz um die Ohren zu hauen, nahm dann aber davon Abstand.

“Eine Teufel werd ich tun, bei eurem Verein zu unterschreiben!”

“Aber es ist doch gegen Kinderpornographie! Da können Sie doch nicht dafür sein!” Jetzt schaut mich auch ihre Kollegin, die wie sie an der Kreuzung am Bahnhof Zoo auf Bauernfängerei gegangen war, verächtlich an. Ihr Tonfall legte nahe, dass sie auch gerne ihre große Schwester Cigdem holen könne, wenn ich nicht sofort mit der Unterschrift versicherte kein Kinderschänder zu sein.

“Geht es nicht eher um Netzzensur und die Implementierung einer unkontrollierten Überwachungsmaschinerie, während die eigentlich beanstandeten Inhalte weiterhin verfügbar bleiben?”

Zu viele Worte. Und zu lange.

“Ey wenn du nich unterschreiben willst, sags einfach!”

“Habt ihr auch nur irgendeine Ahnung, wofür ihr da Unterschriften sammelt?”

“Gegen Kinderpornographie, das is voll schlimm!”

“Ja”, sagte ich. “Das find ich auch.”

Ich bin dann gegangen, ehe sie ihre große Schwester geholt hat.”

Batzblog

Bundestag-Anhörung zur Netz-Zensur

“Am kommenden Mittwoch, den 27. Mai, befragt der Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundestag in einer Anhörung Sachverständige rund um das Zensursula-Thema. Hier ist die Einladung.

CDU/CSU und SPD wollen Kinderpornografie im Internet bekämpfen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie will am Mittwoch, dem 27. Mai 2009, neun Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD befragen. Vorgesehen ist unter anderem, dass Vermittler von Internet-Zugängen zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden. Dem Entwurf (16/12850) zufolge sollen Diensteanbieter, die ein Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer betreiben, die vom Bundeskriminalamt (BKA) in einer Sperrliste aufgeführten Internetseiten sperren müssen. Staatliche Einrichtungen wie Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen sollen den dem Gesetz nicht betroffen sein.

“Es wird eine Live-Übertragung bei BundestagTV geben. Die Aufzeichnung soll am nächsten Tag abrufbar sein. Es wäre prima, wenn sich wieder Freiwillige finden, die den Live-Stream mitschneiden und in kleinen Teilen leicht konsumierbar auf Youtube packen.

Eingeladen sind als Sachverständige:

* Bundeskriminalamt
* Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
* Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (ECO)
* Dr. Peter-Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof
* Dr. Dieter Frey, Frey Rechtsanwälte
* Prof. Dr. Michael Osterheider, Forensische Psychiatrie der Universität Regensburg
* Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
* Dr. Korinna Kuhnen, Medienwissenschaftlerin

Die (bisher vorliegenden) Stellungnahmen sind hier.”

netzpolitik.org