Monatsarchiv für Mai 2009

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Zapp: Heftige Proteste gegen Sperrungen im Internet

“Die Sendung ZAPP im NDR-Fernsehen berichtete heute über die Zensursula-Diskussion: “Heftige Proteste gegen Sperrungen im Internet”. Der Beitrag war sehr informativ und brachte die Kritik an den Netz-Zensur-Plänen der Bundesregierung gut auf den Punkt.”

netzpolitik.org

Verfassungsrichter beklagt zu starke Einschränkung der Freiheitsrechte

“Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hofft, dass Karlsruhe künftig weniger mit der Korrektur überbordender Sicherheits- und Überwachungsgesetze beschäftigt sein wird. Die Rechtsprechung der letzten Jahre etwa zu heimlichen Online-Durchsuchungen oder zum Kfz-Kennzeichenscanning “hat eine gewisse Linie vorgezeichnet”, die für die künftige Gesetzgebung eine gewisse Leitfunktion haben werde, gab der führende Jurist seinen Erwartungen an die Politik am gestrigen Donnerstagabend bei einem “Verfassungsgespräch” zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes im Bundestag Ausdruck. Zuvor hatte er moniert, dass es beim Versuch der neuen Austarierung des Spannungsverhältnisses zwischen Sicherheit und Freiheit nach dem 11. September eine “zu starke Verschiebung zu Lasten der Freiheit” gegeben habe.

Das Bundesverfassungsgericht habe sich daher – angerufen von etlichen Bürgern – wiederholt einschalten müssen, erläuterte Papier die rund 40 vorgenommenen Gesetzeskorrekturen allein in den vergangenen fünf Jahren. Dabei habe es nicht neue Kontroll- oder Eingriffsinstrumente wie Online-Durchsuchungen oder Rasterfahndungen an sich getadelt, sondern deren konkrete Ausführung in den beanstandeten Gesetzen. Diese seien zu weit formuliert oder nicht verhältnismäßig gewesen. Vielfach sei auch der Kernbereich privater Lebensgestaltung, den Karlsruhe im Urteil zum großen Lauschangriff umriss, nicht ausreichend geschützt worden.”

heise online

Wikipedia-Inhalte stehen ab Mitte Juni 2009 unter der CC-BY-SA-Lizenz

“Die Inhalte aus der Wikipedia und ihren Schwesterprojekten bekommen eine neue Lizenz. Ab Mitte Juni 2009 werden sie unter einer Creative Commons Lizenz, der CC-BY-SA, stehen. Die neue Lizenz vereinfacht die Nutzung der Inhalte aus der Wikipedia in anderen Projekten.”

Golem.de

90% gegen Internetsperren

“Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap hat ergeben, dass über 90 Prozent der Deutschen die von Ursula von der Leyen geforderten Netzsperren ablehnen.

So zumindest lassen sich die Zahlen auslegen, die nun veröffentlicht wurden. Der Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (MOGIS) hatte Infratest Dimap beauftragt. Damit wollten die Gegner der Zensurpläne eine Umfrage der Deutschen Kinderhilfe kontern. Diese hatte letzte Woche ergeben, dass 92 Prozent der Bevölkerung Netzsperren befürworteten.”

gulli

Übersicht deutscher Sicherheits- und Überwachungsgesetze

Eine Übersicht deutscher Sicherheits- und Überwachungsgesetze, ihres kritischen Inhalts und des Stimmverhaltens der Fraktionen im Deutschen Bundestag gibt es unter Daten-Speicherung.de.

Gerhart Baum: “Der Staat darf das Augenmaß nicht verlieren”

“Die Bekämpfung des Terrorismus dient als Argument, die Sicherheitsgesetze zu verschärfen. Dabei geraten zunehmend unverdächtige Bürger in den Blick der Sicherheitsbehörden und die Grundprinzipien der Verfassung sind in Gefahr, warnt der liberale Sicherheits- und Innenexperte Baum. Er fordert: Der Staat darf das Augenmaß nicht verlieren.”

Interview zu 60 Jahre Grundgesetz unter tagesschau.de

Auszug aus dem Leitantrag der FDP

“Privatheit ist der Kern persönlicher Freiheit. Die FDP setzt sich für ein modernes, leicht verständliches, übersichtliches und effektives Datenschutzrecht ein. Sie strebt die Verankerung allgemeiner Datenschutzgrundsätze in nur einem Gesetz an. An die Stelle von hunderten von speziellen Gesetzen soll ein neues Bundesdatenschutzgesetzbuch treten. Für die FDP muss der Grundsatz der Datensparsamkeit im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich konsequent umgesetzt werden. Hierzu muss auch jeder Einzelne seinen Beitrag leisten, indem er sparsam und verantwortungsvoll mit seinen personenbezogenen Daten umgeht. Der Staat hat ihn hierbei durch Regelungen, die Selbstdatenschutz ermöglichen, zu unterstützen.

Datenschutz gehört ins Grundgesetz. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss im Grundgesetz ausdrücklich verankert werden, ebenso das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.”

[..]

“Die FDP fordert die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses durch Abschaffung der Kontoabfragemöglichkeiten, die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie den Verzicht auf heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer. Stattdessen ist der Staat aufgerufen, gegen Computerkriminalität zielgerichteter vorzugehen. Dazu gehört vor allem, bestehende Sicherheitslücken zu schließen statt neue zu schaffen. Erforderlich ist darüber hinaus eine Evaluierung der seit 1998 beschlossenen Überwachungsgesetze unter den Gesichtspunkten der Wirksamkeit, der Verfassungsmäßigkeit und der dadurch gebundenen Mittel. Die Erhebung und Speicherung von Fluggastdaten auch bei innereuropäischen Flügen lehnen die Liberalen ab.”

Leitantrag 01 (PDF)

Liberale lehnen Netzzensur mit großer Mehrheit ab

“Mit den Liberalen ist eine Netzzensur, wie von der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplant, nicht zu machen. In dem Dringlichkeitsantrag „Keine Zensur des Internets“ lehnten die Delegierten des Bundesparteitages die „Sperrung von Webseiten mittels vom Bundeskriminalamt geführter verpflichtender Sperrlisten ab“. In der Begründung kritisierte die Vorsitzende des Landesverbandes Net, Maja Pfister, den Gesetzentwurf der Bundesregierung als „Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Konsequenzen“. Die Liberalen halten eine Netzsperre entsprechender Seiten für ungeeignet, da sie leicht zu umgehen sei. Stattdessen plädiert die FDP für eine wirksame und konsequente Bekämpfung von Kinderpornographie mit allen Mitteln des Rechtsstaats.”

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Beschluß: „Keine Zensur des Internets“ (PDF)

FDP.de

Auszug aus der Rede von Guido Westerwelle zum 60. Parteitag der FDP

“… es hat, wenn ich von der Zeit der Notstandsgesetzgebung in der ersten so genannten Großen Koalition vielleicht absehe, in der Geschichte unserer Republik noch nie eine so dramatische Phase des Abbaus von Bürgerrechten gegeben. Die gemeinsame Bilanz von Schwarz-Rot und Rot-Grün lautet: Der gläserne Bankkunde, der gläserne Telefonnutzer, der gläserne Steuerzahler, der gläserne Patient, der gläserne Fluggast, der gläserne Computer. Und demnächst vermutlich auch der gläserne Autofahrer.

Das eine ist, dass die Regierung zu wenig Respekt vor den Bürgerrechten hat. Das andere ist, dass die Gesellschaft das nicht still hinnehmen darf. Wenn wir Liberale gegen uferlose Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und andere Regierungsvorhaben zu Felde ziehen, hören wir manchmal: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“.

Sagen wir das auch den Verkäuferinnen, die an der Kasse und im Pausenraum per Video überwacht wurden?

„Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“?

Wer dieser gefährlichen Logik folgt, der macht aus Mitarbeitern Rechtlose. Der macht aus Staatsbürgern Untertanen. Wer so regiert, der macht sich zur Obrigkeit. Wir Liberale sagen: Gerade, weil ich nichts zu verbergen habe, verbitte ich es mir, vom Staat wie ein Krimineller unter permanenten Generalverdacht gestellt zu werden. Die nächste Bundesregierung muss wieder Respekt vor den Bürgerrechten haben. Deshalb wollen wir regieren.”

Vollständige Rede von Guido Westerwelle zum 60. Parteitag der FDP (PDF)

Bundesrat segnet Gentest-Regeln und Ausweitung der Volkszählung ab

“Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag mit einer Reihe datenschutzrechtlicher Fragen beschäftigt. So hat die Länderkammer etwa den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Durchführung der für 2011 geplanten Volkszählung verabschiedet, nachdem der Bundestag im April eine deutliche Ausweitung des Zensus beschlossen hatte. Ebenfalls passieren ließen die Länder das Gendiagnostikgesetz, wonach Arbeitgeber nur noch in Ausnahmen Gentests verlangen dürfen. Auch hat der Bundesrat das von der Bundesregierung größtenteils im Alleingang vorangetriebene Abkommen zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA kritisiert.”

heise online

Eltern mit IT-Berufen stellen sich gegen Internetsperren

“Äußerungen von Christoph Meinel, Direktor des Hasso-Plattner-Instituts und Befürworter von Internetsperren gegen Kinderpornografie, und eine Initiative der Deutschen Kinderhilfe haben den Unmut von Eltern mit IT-Berufen hervorgerufen. In einer Erklärung, die der Hamburger Blogger Hanno Zulla veröffentlicht hat, fordern sie – so wie Meinel am Wochenende – ihrerseits eine sachliche Diskussion. Unterdessen ist bekannt geworden, dass es im Bundestag eine Anhörung zu dem von der Bundesregierung im April beschlossenen Gesetzesentwurf zur Einführung von Internetsperren geben wird.”

heise online

Geplante Kinderporno-Sperre könnte andere Sperrverfügungen erleichtern

“Nur auf den ersten Blick können sich die deutschen Zugangsanbieter über ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg freuen, dass jüngst öffentlich wurde. Der Provider Hansenet/Alice hatte erfolgreich eine einstweilige Verfügung abgewehrt. Er sei nicht verpflichtet, den Zugriff auf Webseiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren, entschieden die Hamburger Richter.

Doch in Provider-Kreisen stößt das noch nicht rechtskräftige Urteil auf Unverständnis, es wird zurzeit mit großer Sorge diskutiert. Im Hinblick auf die bevorstehende Verpflichtung zur Sperrung von Webseiten mit Kinderporno-Inhalten könnte der Richterspruch den Befürchtungen zufolge eine neue Dimension erhalten. Einstweilige Verfügungen zur Sperrung von Seiten mit anderweitig rechtswidrigen Inhalten, so die Argumentation, könnten künftig leicht zu erwirken sein, weil die Provider zwangsweise bald die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.

Basis solcher Überlegungen ist der Kernaspekt des Hamburger Urteils. Das Gericht hat die sogenannte Störerhaftung nicht nur für Webhoster, sondern sogar für Zugangsanbieter angewandt, obwohl das für die Haftung im Internet einschlägige Telemediengesetz (TMG) in Paragraf 8 eindeutig vorsieht, dass Access-Provider für Handlungen ihrer Kunden nicht verantwortlich zu machen sind.

Wenn nun beispielsweise ein Kunde von Alice über seinen DSL-Anschluss urheberrechtswidrige Inhalte erreicht, könnte der Provider dem Gericht zufolge mithaften. Er müsste es dann grundsätzlich unterlassen, dem Kunden derartiges zu ermöglichen. Im konkreten Fall hatte das Gericht allerdings erklärt, dies sei dem Provider nicht zuzumuten, weil die in Frage kommende DNS-Sperrtechnik nur “beschränkt geeignet” sei.

Dennoch: Das LG Hamburg hat hier ein neues Fass geöffnet. Von heise online dazu befragt, kritisierte Nikolaus Forgó, Juraprofessor und Leiter des Institut für Rechtsinformatik (IRI) in Hannover, die Hamburger Richter hart. Man habe “die ohnehin schon problematische und vielfach kritisierte Rechtssprechung zur Störerhaftung” von Host-Providern auf Access-Provider erweitert. Und weil sich das Gericht auf die Störerhaftung einlasse, gelange es zur Zumutbarkeitsprüfung. Diese sie aber recht unbestimmt: “Es ist schwer vorstellbar, wie ein ganzer Industriezweig sich auf Dauer auf derart dünnem Boden bewegen soll, und diese Rechtssprechung schadet daher Providern schon jetzt massiv, obwohl sie hier vordergründig ‘gewonnen’ haben.”

Die Situation könne sich noch erheblich verschlimmern, wenn die Pläne der Bundesregierung zu DNS-Sperren Gesetz werden sollten. erläuterte Forgó: “Das Gericht hat die Ablehnung des Anspruchs nämlich wesentlich auch mit dem wirtschaftlichen Aufwand begründet, den der Provider leisten müsste, um eine DNS-Sperre durchzuführen. Fiele dieser Aufwand weg, weil aus ganz anderen Gründen sowieso DNS-Sperren bestehen, dann lässt sich diese Argumentation so nicht mehr weiterführen und dann ist man als Provider auf hoher See und vor einem Hamburger Gericht noch mehr in Gottes Hand als bisher, wenn man es mit Inhabern von Urheberrechten zu tun bekommt.”

Schlussendlich gibt Forgó zu bedenken: “Die angedachten und meines Erachtens zu Recht sowohl technisch wie rechtlich kritisierten Sperrungen zum Zwecke der Vermeidung von Kinderpornografie können Kollateralschäden entstehen lassen, die in der Diskussion um die angedachten Maßnahmen jedenfalls mit zu berücksichtigen sind.” Es werde künftig wohl noch schwieriger, in Deutschland Internetdienste “auf einigermaßen rechtssicherem Boden” anzubieten. Dies schade dem Wirtschaftsstandort.”

heise online