Monatsarchiv für Juni 2009

“Eingemauert!” Die innerdeutsche Grenze

28 Jahre lang hinderte eine fast unüberwindbare Grenze die Menschen daran, aus der DDR zu fliehen. Doch dann fiel am 9. November 1989 in einer dramatischen Nacht die Mauer, die Deutschland teilte. Heute ist es nur schwer vorstellbar, was noch vor wenigen Jahrzehnten bittere Realität war.

Diese Computeranimation zeigt erstmalig die ausgedehnten Sicherungssysteme der innerdeutschen Grenze und der Berliner Mauer. Dafür wurde die Mauer bis ins Detail virtuell nachgebaut. Die Animation ist Teil der DVD “Eingemauert! – Wie die innerdeutsche Grenze wirklich war”, die im DW-Store erworben werden kann.

Schleswig-Holstein erlaubt Polizei Zugriff auf Vorratsdaten

“Der schleswig-holsteinische Landtag hat in seiner vergangenen Sitzungswoche einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Strafverfolgern im nördlichen Bundesland Zugang zu den sechs Monate lang verdachtsunabhängig von Telekommunikationsanbietern aufzubewahrenden Telefon- und Internetdaten verschafft. Für das von der Öffentlichkeit noch weitgehend unbeachtete Vorhaben zur Umsetzung der umstrittenen Bestimmungen des Bundes zur Vorratsdatenspeicherung ins Landesrecht stimmte die Parlamentsmehrheit von CDU und SPD. Scharfe Kritik kam dagegen von der Opposition, die verfassungsrechtliche Bedenken hat. Die Fraktionen von FDP und Grünen stimmten daher gegen die Initiative.”

heise online

Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt lückenlose räumliche Überwachung

“Im Hauptverfahren gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten sind beim Bundesverfassungsgericht neue kritische Stellungnahmen eingegangen. Der Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling warnt in seinem Gutachten (PDF-Datei) im Auftrag der Karlsruher Richter vor einer “nahezu lückenlosen räumlichen Überwachung” durch die sechsmonatige Protokollierung von Nutzerspuren. Diese Möglichkeit werde durch die wachsende Verbreitung mobiler Internetzugänge etwa über das iPhone und eine Tendenz zu immer kürzeren Kommunikationsvorgängen wie bei SMS verstärkt. Dabei würden auch dynamisch vergebene IP-Adressen immer einfacher Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort zulassen.”

heise online

Radiointerviews mit Franziska Heine & Alvar Freude

“Da in den Kommentaren die Frage aufkam, ob wir die Radioeins-Interviews mit Franziska Heine und Alvar Freude/Martina Krogmann nicht bei Netzpolitik.org archivieren können, habe ich mal beim RBB nachgefragt. Es ist, wie bereits vermutet wurde. Die RBB darf manche Beiträge aus rechtlichen Gründen nicht länger als 7 Tage im Internet anbieten. Ihr wisst schon, damit aus Rundfunkgebühren finanzierte Angebote nicht in Konkurrenz mit privatrechtlichen Programmen treten. Ja, das ist ein ziemlich idiotische Regelung. Die gute Nachricht: Wir haben eine Freigabe für beide mp3-Clips bekommen! Vielen Dank an Radioeins und den RBB ;)”

netzpolitik.org

Anne Roth: Bloggen gegen Überwachung

“Es ist mittlerweile acht Monate her, da gab es die erste Sendung des Bremer Chaosradios. [...] Der erste Vortrag war am 6. Juni 2009 und zugast war Anne Roth. Sie hat ihren Vortrag Bloggen gegen Überwachung gehalten, den sie vorher nur ein Mal auf der SIGINT gehalten hatte. Anne Roth ist Journalistin und Übersetzerin und seit 2007 vor allem bekannt als Partnerin von Andrej Holm, gegen den mit haarsträubenden Argumenten und Mitteln wegen Terrorismus-Verdachts ermittelt wird.”

Musikvideo: Adobe Flash Player (Version 9 oder höher) wird benötigt um dieses Musikvideo abzuspielen. Die aktuellste Version steht hier zum herunterladen bereit. Außerdem muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.

siehe Überwachungsstadl, Wiki des CCC Bremen

Zensursula beim Körberforum in Hamburg

Netzneutralität – über Bauprinzipien von Kommunikationsnetzen

Auf der Berlin-Open-Konferenz sprach heute Prof. Dr. Barbara van Schewick von der Stanford Law School über “Netzneutralität – über Bauprinzipien von Kommunikationsnetzen“. Und Markus von netzpolitik.org hat mitgeschrieben.

Netzpolitik-Interview: Bundesverfassungsgericht und der Hackerparagraph §202

Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche die Entscheidung mitgeteilt, dass der sogenannte Hackerparagraph §202c verfassungskonform ist: Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig. (Danke für den Hinweis in den Kommentaren: “Das BVerfG hat nicht mitgeteilt, dass der “Hackerparagpraph” verfassungskonform ist, sondern entschieden, dass der Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten verletzt ist, weil nach dem von ihm geschilderten Sachverhalt kein Risiko einer Strafverfolgung besteht”) Zu der Entscheidung habe ich den Computer-Sicherheitsexperten Professor Dr. Rüdiger Weis interviewt, der die Klage mit eingereicht hatte. Die Urteilsbegründung ist etwas sehr kryptisch-juristisch verfasst und beinahe unlesbar für einen Laien. Dieses Interview führt zu etwas mehr Klarheit.

netzpolitik.org

Zensursula in Hamburg – Zeit zu Demonstrieren

Heute, Donnerstag den 25. Juni 2009 gastiert Ursula von der Leyen im Körberforum in Hamburg. Die Gelegenheit werden wir uns nicht entgehen lassen: Natürlich gibt es wieder eine Aktion. Organisiert wird die Mahnwache gegen Internersperren – Stopp Zensursula – Löschen statt Sperren vom Chaos Computer Club.

25. Juni 2009, 17 Uhr
KörberForum – Kehrwieder 12
20457 Hamburg

CCC Bremen
Piratenpartei Hamburg

Die Internetzensur dämmert in Deutschlands Morgengrauen

Deutschland steht am Rande der Zensur seines Internets. Die Regierung der Großen Koalition – bestehend aus Sozialdemokraten (SPD) und Konservativen (CDU/CSU) – scheinen sich einig in ihrer Entscheidung: Am Donnerstag stimmt der Bundestag ab über die Errichtung einer Zensurinfrastruktur.

ZensursulaBundesfamilienministerin Ursula von der Leyen stieß eine Diskussion innerhalb der Bundesregierung an, die sie auch anführt, in der es darum geht, zur Bekämpfung von Kinderpornografie, Internetseiten zu blockieren. Die Grundidee: Aufbau einer Zensurinfrastruktur, die kinderpornografische Inhalte blockt. Das Bundeskriminalamt (BKA) verwaltet dabei eine Liste gesperrter Seiten, während die Internetprovider für die Regierung die Zensurinfrastruktur bereitstellen sollen.

Eine starke und weiter wachsende Gegenbewegung formte sich schnell innerhalb der Netzgemeinschaft. Der Protest war nicht beschränkt auf Hacker oder digitale Aktivisten, sondern wurde in seiner Breite von Bloggern und Twitter-Nutzern unterstützt. Der Hash-Tag, der von den Protestlern benutzt wird, lautet #zensursula – eine Verbindung aus aus dem deutschen Namen für Zensur und des Vornamens der Familienministerin.

Als Teil des öffentlichen Protests wurde eine offizielle Onlinepetition gestartet, die sich an den deutschen Bundestag richtet. Innerhalb von drei Tagen unterschrieben 50.000 Menschen diese Petition – die Anzahl, die gebraucht wird um von der Regierung angehört zu werden. Die Petition trägt den Namen “Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten”. Während ihrer sechswöchigen Zeichnungsfrist unterschrieben mehr als 130.000 Menschen die Onlinepetition und machten sie bislang zur Erfolgreichsten und am häufigsten Unterzeichneten der Geschichte.

Während der letzten Wochen, wurden die Proteste kreativer. Unzählige Blogs und Twitter-Nutzer verfolgten und kommentierten die Diskussion innerhalb der Regierung und brachten Gegenargumente. Viele große Medien Namen den Protest auf und berichteten über seine Verbreitung im Netz. Ein “Arbeitskreis gegen Zensur” wurde gegründet und der Protest wurde organisiert durch ein Wiki, Mailinglisten, Chats und beschäftigte natürlich Twitter-Nutzer und Blogs. Die Seite “Zeichnemit.de” diente als Einstieg. Sie erklärt das komplizierte Onlineverfahren der Petition und machte es weniger versierten Internetnutzern einfacher, die Petition zu unterzeichnen.

Mahnwache

Mehr als 500 Menschen kamen zur offiziellen Pressekonferenz der Bundesregierung zur geplanten Netzzensur – eine Reihe von ihnen nutzte die Gelegenheit, und brachten ihre Bedenken zum Ausdruck. Demonstranten kamen sogar zu den öffentlichen Auftritten von Bundesfamilienministerin von der Leyen und zeigten Banner und Plakate, um gegen die Beschneidung der Informationsfreiheit in Deutschland zu demonstrieren.

Mahnwache

Die Netzgemeinschaft war nicht nur gegen die Pläne der Bundesregierung. Sie machte auch konstruktive Vorschläge, wie mit dem Problem der Kinderpornografie im Netz umgegangen werden könnte, ohne eine Zensurinfrastruktur aufzubauen und die Grundrechte zu beschneiden. Der “Arbeitskreis gegen Zensur” zeigte einen alternativen Ansatz: Innerhalb von 12 Stunden sorgte er für die Löschung von mehr als 60 Seiten mit kinderpornografischen Inhalts – einfach in dem er die Provider über Email anschrieb, welche daraufhin die Seiten aus dem Netz nahmen. Sie wurden identifiziert durch die Sperrlisten anderer Länder, die auf Wikileaks dokumentiert sind. Dieses Beispiel unterstreicht das Hauptargument der Protestbewegung: Anstatt Zeit effektiv zu investieren und zu versuchen illegale Inhalte aus dem Internet zu entfernen, wählt die Bundesregierung den einfachen und gefährlichen Weg über Sperrung und Zensur. Die größte Angst der Protestler liegt in Zensurinfrastruktur selbst. Einmal aufgebaut, kann sie für andere Inhalte verwendet werden, nicht nur gegen Kinderpornografie. Andere deutsche Politiker scheinen bereits ihre Wunschlisten zu präsentieren, welche Inhalte zukünftig zensiert werden könnten. Die Vorschläge reichen von Glücksspielseiten, Seiten mit islamistischen Inhalten, sogenannten Egoshootern; die Musikindustrie spielt mit dem Gedanken Pirate Bay zu sperren und P2P.

Eine umfangreiche Linkliste auf Deutsch zur Zensursula-Debatte ist hier zu finden.
Danke an Geraldine des Bastion für die französische Übersetzung

netzpolitik.org

Verfassungsbeschwerden gegen Hackerparagraphen unzulässig

“Die seit zwei Jahren geltende Strafbarkeit des Umgangs mit sogenannter Hackersoftware ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerden eines EDV-Unternehmers, eines Wissenschaftlers und eines Computernutzers als unzulässig ab. Sie hatten gegen zwei Paragrafen geklagt, die die Herstellung und Verbreitung von Programmen zum Ausspähen und Abfangen von Daten unter Strafe stellen. Die Kläger sahen sich durch den Wortlaut der Normen bedroht, weil sie – wenn auch ohne kriminelle Absicht – mit Hackerprogrammen umgehen.

Die Karlsruher Richter dagegen sahen die Grundrechte nicht betroffen. Nach ihren Worten gelten die Vorschriften aber nur für Programme, die mit illegaler Absicht entwickelt wurden. Allein die Eignung eines Programms zur Verwendung für einen Hackerangriff mache dessen Einsatz noch nicht strafbar, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az: 2 BvR 2233/07, 1151/08 und 1524/08, Beschluss vom 18. Mai 2009).

Die Paragrafen 202a und 202b Strafgesetzbuch, mit denen ein Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung der Computerkriminalität umgesetzt worden war, sollen bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen für kriminelle Hackerangriffe unter Strafe stellen und sind deshalb relativ weit gefasst. In einer ausführlichen Entscheidung stellt eine Kammer des Zweiten Senats aber klar, dass der Bundestag damit ausdrücklich nur Software erfassen wollte, die für einen kriminellen “Zweck” hergestellt worden sind. Sogenannte “Dual use”-Produkte, die im Dienste der Computersicherheit genutzt werden, aber eben auch für Hackerangriffe taugen, sind laut Gericht nicht davon erfasst, weil sie einem legalen Zweck dienten. Zumindest aber fehle jedem, der solche Programme zu erlaubten Tätigkeiten nutze, der für eine Strafbarkeit notwendige Vorsatz.”

heise online

Österreichischer Händler wehrt sich gegen Indizierung

“Der kleine österreichische Video- und Onlinespiele-Anbieter Gameware wehrt sich gegen die Indizierung seines Online-Shops durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Mitte der Woche erhielt der aus Tirol liefernde Anbieter Post von der Bundesprüfstelle. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte auf der Seite von Gameware einzelne Spiele ohne Altersfreigabe sowie drei Videos beanstandet und daraufhin den Indizierungsantrag gestellt, wie Gameware-Mitgründer Mark Rehm auf Anfrage von heise online mitteilte. Dem Unternehmen bleiben nun noch knapp zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme gegenüber der BPjM.

Bei Gameware sei man von dem Verfahren überrascht worden und hätte sich gewünscht, dass die KJM sich vorab einmal mit ihren Anliegen gemeldet hätte, sagte Rehm. “Man kann über alles reden, aber zu einem so genannten vereinfachten Verfahren und einer Schnellindizierung unserer gesamten Seite sagen wir nein.” Die beanstandeten Videos habe er sofort aus dem Angebot genommen. Andere Behauptungen im Bescheid der BPjM weist Rehm entschieden zurück. Gameware biete etwa keine Trailer an.

Das Unternehmen wehrt sich auch gegen den zentralen Vorwurf, die Spiele an Kinder zu verkaufen. Vielmehr bemühe man sich durch die Abrechnung über Kreditkarte oder Bankeinzug, genau das zu verhindern. Nach dem deutschem Jugendmedienschutzstaatsvertrag reiche das nicht aus, sagte der Jugendschutzexperte Marc Liesching gegenüber heise online. Das in der EU geltende Herkunftslandprinzip, das einem Anbieter erlaubt, auf der Basis des “eigenen Rechts” zu agieren, könne im Jugendschutzbereich eingeschränkt werden.

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Für Gameware würde eine Indizierung bedeuten, dass sie in das so genannte BPjM-Filtermodul aufgenommen werden. Dieses wird insbesondere von den Suchmaschinenbetreibern eingesetzt, um die indizierten Seiten vor deutschen Nutzern zu verbergen. Bei Google nicht mehr gelistet zu werden, hätte für Gameware schwerwiegende Konsequenzen. Zudem dürfte das Unternehmen in Deutschland auch nicht mehr beworben werden. Erschreckender wirkt auf die Spiele-Anbieter allerdings die aktuelle Debatte um eine mögliche Erweiterung der gestern beschlossenen Internetsperren auf Killerspiele, wie sie heute der Generalsekretär der CDU in Baden-Württemberg gefordert hatte. “Damit wäre man von Deutschland aus gar nicht mehr erreichbar. Was für Ungeheuer sind wir eigentlich?”, fragte Rehm.”

heise online