“Der schleswig-holsteinische Landtag hat in seiner vergangenen Sitzungswoche einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Strafverfolgern im nördlichen Bundesland Zugang zu den sechs Monate lang verdachtsunabhängig von Telekommunikationsanbietern aufzubewahrenden Telefon- und Internetdaten verschafft. Für das von der Öffentlichkeit noch weitgehend unbeachtete Vorhaben zur Umsetzung der umstrittenen Bestimmungen des Bundes zur Vorratsdatenspeicherung ins Landesrecht stimmte die Parlamentsmehrheit von CDU und SPD. Scharfe Kritik kam dagegen von der Opposition, die verfassungsrechtliche Bedenken hat. Die Fraktionen von FDP und Grünen stimmten daher gegen die Initiative.”
Petition gegen die ELENA-Datenberge!
Im Rahmen des ELENA-Verfahrens sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, umfangreiche Informationen, insbesondere krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründe, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks, aller angestellten Mitarbeiter an eine "Zentrale Speicherstelle" (ZSS) zu übermitteln. Aus dieser Zentralstelle werden etwa bei Beantragung von Sozialleistungen Informationen abgerufen. Da aber nur ein kleiner Teil aller Arbeitnehmer im Laufe eine Jahres Sozialleistungen beantragt, entsteht hier erneut eine teure, anlaßlose und zudem gigantische Datensammlung auf Vorrat.
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