Die Piraten suchen finanzielle Unterstützung um den Ich-bin-Pirat-Spot ins Privatfersehen zu kriegen.
Mehr unter http://www.ich-bin-pirat.de/.
Datenschutz, Informationssicherheit, Privatsphäre und freie Kommunikation
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“Die Titanic hatte seinerzeit die Fußball-WM nach Deutschland geholt. Der Dumpfdeutsche war, aus unerfindlichem Grund, nicht zufrieden damit. Das hat die Bildzeitung irgendwie mitbekommen und die Redaktionsnummer der Titanic veröffentlicht. Aus dem “Journalismus” hat die Titanic dann eine weitere Nummer gemacht.”
via Holgi
“Mitarbeiter des österreichischen Justizministeriums und der Gerichte konnten tagelang nicht auf eine Website mit kritischen Inhalten zugreifen. Beim Versuch, die Website www.florianklenk.com aufzurufen, wurde ihnen sogar mit einem Disziplinarverfahren gedroht. Die Sperre trat offenbar kurz nach dem Zeitpunkt in Kraft, nach dem auf der Website ein kritischer Bericht über Vorgänge im Justizministerium veröffentlicht worden war. Das Ministerium stellt Zensur in Abrede und spricht von einem “blöden Zufall”.
Florian Klenk ist stellvertretender Chefredakteur der Wiener Wochenzeitung Falter. Von einem Informanten aus dem Justizministerium hat die Redaktion Unterlagen über den Umgang des Ministeriums mit strafrechtlichen Untersuchungen gegen Prominente erhalten. Es geht um eingestellte Verfahren gegen Politiker, Manager, Amtsärzte, Richter, Polizisten und Staatsanwälte. Steuergelder für Parteiwerbung, Bestechung, Datenverrat, Geheimnisverrat oder Amtsmissbrauch sind einige der Vorwürfe, die nie vor einem Gericht aufgeklärt werden, weil das Ministerium gegen eine Anklage entschieden hat.”
“Britische Sicherheitsbehörden haben im vergangenen Jahr insgesamt in 504.073 Fällen Verbindungs- oder Standortdaten auf Basis des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) von 2000 abgerufen. Das entspricht durchschnittlich 1381 Abfragen dieser sogenannten Verkehrsdaten pro Tag in Großbritannien. Diese Zahlen gehen aus dem am Anfang der Woche veröffentlichten Jahresbericht für 2008 des Abhörbeauftragten der britischen Regierung, Sir Paul Kennedy, hervor. Die zahlen sind zwar etwas niedriger als 2007, gegenüber 2006 ergibt sich aber immer noch eine Steigerung der entsprechenden Überwachungsmaßnahmen um etwa 60 Prozent.”
Epics Technikchef will einfacher zu programmierende Grafik
Tim Sweeney, der Kopf hinter den Unreal-Engines, hat in einem Vortrag auf einer Fachkonferenz das Ende des bisherigen Grafikprozessors vorhergesagt. GPUs seien immer noch zu kompliziert zu programmieren. Reines
Software-Rendering mit Voxeln und Raytracing-Elementen sei die Zukunft.
Internet-Provider müssen in Österreich die Personendaten von Kunden, die über Filesharing-Systeme urheberrechtlich geschützte Musiktitel herunterladen und weitergeben, nicht ohne richterlichen Beschluss herausgeben. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis von Mitte Juli festgestellt.
“Offenbar geht der aktuelle Twitter-Hype auch an den Malware-Schreibern nicht spurlos vorbei. Jose Nazario von Arbor hat jetzt offenbar ein Bot-Netz entdeckt, das den Micro-Blogging-Dienst Twitter für seine Kommunikation benutzt.
In seinem Blog-Eintrag berichtet er über den Twitter-Accounts „upd4t3“ (Leet-Speek für “update”), dessen Nachrichten offensichtlich Base64-kodiert sind. Nazario vermutet, dass sie zur Steuerung eines Bot-Netzes dienen, dessen Clients sich dort Befehle abholen. Das Konzept ist nicht ganz neu; bereits 2007 berichtete heise Security über Trojaner, die Web-2.0-Sites wie Myspace zur Kommunikation nutzen.
Ob über den mittlerweile stillgelegten Twitter-Account tatsächlich ein Bot-Netz gesteuert wird, konnten wir nicht verifizieren. Zumindest aber ist eindeutig Unrat im Spiel. Eine von heise Security dekodierte Nachricht verwies über den URL-Verkürzungsdienst bit.ly auf die Pastezone der Debian-Community. Dort kann man Nachrichten hochladen, die dann für jeden unter einer bestimmten URL abrufbar sind. Die dort hinterlegte Nachricht war wiederum Base64-kodiert und ergab beim Auspacken ein ZIP-Archiv mit zwei UPX-komprimierten Dateien. Eine erste Analyse deutet auf einen Phishing-Trojaner hin, der es auf eine brasilianische Bank abgesehen hat.”
“Im Namen des Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie Dr. Wachs möchten wir unsere Leser heute auf einen Filesharing-Prozess aufmerksam machen, welcher eine relevante Entscheidung herbeiführen könnte. Vorausgesetzt, die Klägerin kann ihren Weg fortführen.
“Klagen gibt es nicht”. Wie man inzwischen weiß, ist diese Aussage nicht ganz richtig. Jedoch nicht nur aufseiten der abmahnenden Kanzleien. Einige unserer Leser erinnern sich aber vielleicht noch an folgenden Artikel: “Filesharing:Userin zweifelt Abmahnung wegen Leecher-Mod an”. Dieser Artikel erschien am 14. Juli 2008 auf gulli, also vor über einem Jahr.
Lange Zeit war es still um dieses Verfahren, auch wir hatten von der Betroffenen nichts mehr gehört. Zumindest bis vor einigen Tagen, als wir auf ein Posting im Board aufmerksam wurde.
Das Postings verwies auf einen Artikel bei heise.de und trug den vielsagenden Titel “Grundsatzklage gegen Abmahnung auf der Kippe”. Nachdem wir diesen durchgearbeitet hatten, kam für uns schnell der Verdacht auf, dass es sich um ein und dieselbe Person handeln könnte. Unsere Vermutung wurde kurze Zeit später im persönlichen Kontakt bestätigt. Die betreffende Person hatte tatsächlich eine Schadensersatzklage gegen (!) einen der Mandanten der Kanzlei Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte initiiert. Da ein sogenannter Leecher-Mod zum Einsatz gekommen sei, hätte keinerlei Upload stattgefunden. Dies wurde ihr jedoch in der Abmahnung vorgeworfen. Ein kurze Zeit später in Auftrag gegebenes Privatgutachten bestätigte die Behauptung der Klägerin – kein Upload. Schlussendlich wanderte dieser Rechtsstreit jedoch vor Gericht, wo sich beide Parteien nun jüngst gegenüberstanden.
Bereits vor einem Jahr erklärte Dr. Wachs gegenüber gulli, welche Brisanz diese Auseinandersetzung habe:”[Ich halte eine] negativen Feststellungsklage [...] für richtig und konsequent. Mit der negativen Feststellungsklage wird beantragt, die Abmahnung als “unrechtmäßig” festzustellen. Allerdings gilt es zu bedenken, dass nur wenn die vorgeworfene Rechtsverletzung vor Januar 2008 erfolgte, die Nutzung eines Leecher-Mods zivilrechtlichen Forderungen entgegensteht. Ab Januar 2008 ist auch das Herunterladen [von urheberrechtlich geschütztem Material] aus Tauschbörsen eindeutig nicht mehr gestattet. Besonders interessant wird es aber, wenn es sich bei der fraglichen Datei um eine Erotik Datei gehandelt hat. In diesem Zusammenhang wird nämlich auch immer neben dem Urheberrechtsverstoß das Verbreiten pornografischer Schriften vorgeworfen. Auf die Verbreitung pornografischer Schriften wird auch regelmäßig von einigen Abmahnkanzleien in den Abmahnschreiben und/oder Strafanzeigen hingewiesen. Bei einem Leecher-Mod, der den Upload von Dateien vollständig unterbindet, werden aber denklogisch gerade keine Dateien verbreitet.”
Wie uns die Klägerin mitteilte, sei der Rechtsbeistand der Beklagten Seite vor Gericht nicht in der Lage gewesen, das Privatgutachten zur Software vorzulegen. Dem Richter schien der Sachverhalt insgesamt nicht besonders koscher, jedoch gestand er, dass es ihm an technischem Fachwissen mangeln würde. Ein Faktor, der jedoch kein wirkliches Problem darstellt, da es öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter gibt. Hierbei handelt es sich um Experten, die ein Gutachten erstellen, um somit dem Richter eine Entscheidung zu ermöglichen. Der Verhandlungstermin endete somit mit dem einzig Sinnvollen: Einem Beweisbeschluss. Ein Gutachter soll den Rechner der Klägerin prüfen. Das Interessante ist jedoch die zweite Anordnung: Auch die Möglichkeiten der Software von Media Protector sollen festgehalten werden. Die exakte Anordnung des Richters an den Gutachter lautet, wie folgt: “[...]. 2. Ist und war es mit der Protokollierungssoftware der Firma Media Protector grundsätzlich und im vorliegenden Fall konkret möglich festzustellen, ob das Filmwerk mit dem obigen Dateinamen vom Internetanschluss der Klägerin aus zum Download angeboten wurde?”
Genau bei diesem Beweisbeschluss liegt nun jedoch das Problem für die Klägerin. Damit der Gutachter aktiv wird, muss ein Kostenvorschuss in Höhe von 5.000 Euro geleistet werden. Ein Betrag, den die Beklagte alleine nicht stemmen kann, da sie wie viele Abgemahnte nur einer “normalen” Arbeit nachgeht. Unnötig zu erwähnen, dass auch die bisherigen Schritte bereits einiges gekostet haben. Da sich die Situation entsprechend eng für die Klägerin darstellt, haben wir Kontakt mit der Kanzlei Dr. Wachs, Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie der Initiative Abmahnwahn-Dreipage aufgenommen, in der Hoffnung beide für eine Spendenaktion gewinnen zu können. Wir konnten. Dr. Wachs hat sich kurze Zeit später mit dem Anwalt der Klägerin kurzgeschlossen, um weitere Informationen einzuholen. Darunter die bisherige Vorgehensweise sowie den Beschluss. Aufgrund der Informationen dieses Dokumentes sowie der Feststellungen des Anwalts der Klägerin hat sich Dr. Wachs entschieden die 3.000 Euro der “Kriegskasse” für das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Benötigt werden jedoch 5.000 Euro bis zum 23. August 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Betrag beim Gericht eingehen, sonst wird die Sache abgehakt. Aus diesem Grunde unterstützen wir die Initiative des Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie Dr. Wachs und möchten zur Spende aufrufen. Die Spendenbeträge gehen direkt an Dr. Wachs.”
[...]
“Die Kontodaten für das Spendenkonto lauten wie folgt:
Empfänger: Spendenkonto Dr. Wachs
Kontonummer: 649988854
Verwendungszweck: Gegengutachten
Bankleitzahl: 20030000
Institut: Bayerische HypoVereinsbank ex Vereins und Westbank”
“In Großbritannien sind zwei Personen verurteilt worden, die sich weigerten ihre Passwörter an die Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen. Seit Oktober 2007 verfügen die britischen Behörden über ein außerordentlich machtvolles Instrument. Wer sich im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen weigert die Passwörter zu verschlüsselten Datenträger auszuhändigen, kann dafür bestraft werden.
Bis vor kurzem war dieses Gesetz einfach nur auf Papier festgehalten. Eine Nutzung wurde öffentlich nie bekannt. Der Chief Surveillance Commissioner Sir Christopher Rose hat nun einen Jahresbericht veröffentlicht. Zwischen dem 1. April 2008 und dem 31. März wurden zwei Personen verurteilt, weil sie ihre Passwörter nicht an die Strafermittlungsbehörden aushändigen wollten – oder konnten. Der ehemalige Richter des obersten Gerichtshofes konnte leider keine Details über die Art der Verbrechen sowie die Höhe der Strafe mitteilen. Besorgniserregender dürfte jedoch die Bemerkung sein, dass auch unklar wäre, ob es sich bei den Personen um Verdächtige gehandelt habe. Scheinbar könnte es also auch sein, dass Zeugen ins Raster der Ermittlungen geraten sind. Eine Bestätigung hierfür liegt jedoch nicht vor. Eine Anfrage von theregister an die Generalstaatsanwaltschaft verlief ebenfalls im Sand, da keine Namen genannt werden konnten. Insgesamt seien im vergangenen Jahr 15 Aufforderungen zur Herausgabe von Passwörtern im Rahmen des Gesetzes gestellt worden. In erster Linie hätte es sich dabei um “Anti-Terror, Kinderpornografie und extremistische Fälle” gehandelt. Von den 15 zur Herausgabe aufgeforderten Personen weigerten sich elf. Von diesen elf wurden wiederum sieben angeklagt und schlussendlich zwei verurteilt. Im Falle einer Verurteilung entsprechend des Paragrafen 49 des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) drohen dem Verurteilten bis zu zwei Jahre Haft, sowie eine Geldstrafe. Wenn die “nationale Sicherheit” dadurch gefährdet sein könnte, lässt sich das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre erhöhen.”
“Im Spyware-Skandal um den arabischen Mobilfunk-Provider Etisalat verlangt die Bürgerrechtsorganisation “Reporter ohne Grenzen” (RSF) Aufklärung. In einem heute veröffentlichten Brief ruft die Organisation das Unternehmen zudem dazu auf, die Blockade einer israelischen Tageszeitung aufzuheben.
Die Bürgerrechtsorganisation nimmt dabei Bezug auf Berichte, denen zufolge der im Besitz der Vereinigten Arabischen Emirate befindliche Mobilfunkprovider rund 145.000 Blackberry-Kunden Anfang Juli per SMS ein Softwareupdate angeboten hatte, das ein Spionageprogramm enthielt. “Wir fordern Sie dringend dazu auf, eine öffentliche Erklärung zu den Spyware-Vorwürfen abzugeben und den Respekt vor der Privatsphäre zu garantieren”, schreibt RSF-Generalsekretär Jean-François Julliard. “Diese Vorwürfe könnten zu einem ernsthaften Image-Schaden für ihr Unternehmen werden”, heißt es in dem Brief, der Etisalat bereits in der vergangenen Woche zugestellt worden war.
Blackberry-Hersteller RIM hatte in einem öffentlichen Statement zuvor erklärt, dass es sich bei der Software offenbar um ein Spionageprogramm der US-Firma S88 handelt, die sich auf Produkte zur “Lawful Interception”, also Abhörvorrichtungen für Strafverfolger und Geheimdienste spezialisiert hat. Auf seinen Webseiten bietet RIM inzwischen ein eigenes Deinstallationsprogramm an, das die Schnüffelsoftware wieder entfernt.”
“Vor einiger Zeit schrieb Bundesfamilienministerin von der Leyen an Spreeblick, andere Websperren als die kinderpornografischer Angebote seien derzeit nicht geplant. Spreeblick kommentierte das mit einem einzigen Wort:
Derzeit.
Wie zutreffend diese Einschätzung war, zeigte sich schon kurz nach Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes. Hinterbänkler forderten reflexartig und ohne jede Schamfrist, auch andere Seiten, zum Beispiel solche mit politischer Propaganda, zu sperren. Auch das Stichwort Urheberrecht fiel. Doch es gab die stille Hoffnung, dass es zumindest den Verantwortlichen klar sein würde, wie sehr sie schon mit der bloßen Einführung einer Zensurinfrastruktur das Grundgesetz und das darauf basierende Empfinden vieler Menschen strapazieren. Und zwar gerade jener, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Doch offensichtlich setzt sich in Politikerkreisen die Auffassung durch, dass der stimmberechtigte Deutsche in der Masse nicht viel von seinem Grundgesetz hält. Und dass eine deutlich größere Gruppe als der Stammtisch es gut finden wird, wenn der Staat den Robocop im Internet gibt, dort mit eisernem Besen säubert – und die Meinungsfreiheit als Sondermüll entsorgt.
Denn nun spricht auch die, zumindest nach außen, treibende Kraft hinter den Internetsperren Klartext. Dem Hamburger Abendblatt stand Familienministerin Ursula von der Leyen Rede und Antwort.”
Weiterlesen unter law blog.
“Nach der Sperrung kinderpornografischer Websites will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) gegen weitere rechtswidrige Inhalte im Internet vorgehen. Es gehe ihr derzeit zwar um den Kampf gegen die Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder, sagte Von der Leyen der Online-Ausgabe des “Hamburger Abendblatts”. Danach müsse aber grundsätzlich darüber diskutiert werden, wie Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet “im richtigen Maß” gehalten werden könnten.”