“Das LG Berlin (Beschl. v. 08.09.2009 – Az.: 27 S 7/09) hat noch einmal klargestellt, dasss der Betreiber eines Internet-Forums für etwaige rechtswidrige Beiträge der Nutzer frühestens ab Kenntnis haftet.
Eine Vorab-Prüfungspflicht treffe den Betreiber nicht, so die Berliner Richter, denn andernfalls würde die Zumutbarkeitsgrenze überschritten.
Der Geschädigte müsse vielmehr konkret darlegen, in welcher Weise und in welchem Umfang eine Rechtsverletzung stattfinde. Erst ab dieser Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte hafte ein Betreiber als Mitstörer.”
“Von Donnerstag an geben die deutschen gesetzlichen Krankenkassen in der Testregion Nordrhein die neuen elektronischen Gesundheitskarten an rund neun Millionen Versicherte aus. Nach jahrelangen Verzögerungen startet damit ein weiteres IT-Milliardenprojekt in der Bundesrepublik. Bundesweit soll die Karte bis Ende 2010 schrittweise eingeführt werden und die bisherige elektronische Versichertenkarte mit Chip ersetzen. Ärzte befürchten Datenschutzprobleme.”
“Die chinesischen Behörden haben begonnen, Relay-Knoten und Verzeichnisserver des Anonymisierungsdienstes Tor anhand ihrer Adressen zu blockieren. Laut einem Eintrag im Blog des Tor-Projekts unterbricht die “Große Firewall” (GFW) bislang die Kommunkation zu etwa 80 Prozent der gelisteten Tor-Knoten. Auch heißt es dort, man habe diesen Tag erwartet.”
“In dieser Woche geht das EU-Telekompaket in seine letzte Runde. Am Montagabend werden die Mitglieder des Vermittlungsausschusses formal bestätigt. Der einzige offene Punkt besteht darin, ob Internet-Sperren nach dem ursprünglichen französischen Muster ohne richterlichen Beschluss in der ganzen Union erlaubt sein sollen.”
Da ich zur Zeit das Buch “Angriff auf die Freiheit” von Ilija Trojanow und Juli Zeh lese, möchte ich den Besuchern und Lesern dieses Blogs einige Auszüge nicht vorenthalten, um Sie für das wirklich lesenswerte Buch und Thema allgemein zu interessieren.
“Indem sich Freiheit zum zentralen Begriff der Gesellschaftslehre entwickelte, intensivierte sich auch die Diskussion, welche Grenzen dieser Freiheit gesetzt werden müßten, damit die Freiheit eines Menschen nicht die anderer bedrohe. Aber obwohl die meisten Denker für eine Beschränkung der Handlungsfreiheit eintraten, um Schaden von anderen abzuwenden, forderten sie mit gutem Grund, einen gewissen persönlichen Freiraum unter allen Umständen zu garantieren. Die Wahrung eines solchen Intimbereichs ermögliche erst die Entfaltung des Menschen in seiner ganzen Eigenwilligkeit – und damit seiner Würde. John Stuart Mill vertrat die Auffassung, die Zivilisation selbst hänge von diesen Grundsätzen ab, denn ohne freien Gedankenaustausch komme die Wahrheit nicht ans Licht, gebe es keinen hinreichenden Raum für Spontanität, Originalität, Widerspenstigkeit, woraus der Geist und das Denken schöpften. Aus Vielfalt würde Konformität, die nur beschränkte und bornierte, verkrampfte und verkrümmte Menschen hervorbringe. Mill ging noch einen Schritt weiter: Alle Irrtümer, die ein Menschen wider besseren Rat und Warnung begehen kann, sind bei weitem nicht so schlimm wie Verhältnisse, in denen andere ihn zu etwas zwingen können, das sie für gut halten. Damit benannte Mill ein Prinzip, das bis zum heutigen Tag für Emotionen und Streit sorgt.
Die Frage nach den zulässigen Grenzen der Freiheit wird sich niemals abschließend beantworten lassen – gerade ihre vermeintliche Beantwortung wäre ein untrügliches Zeichen für eine Gleichschaltung der Gedanken. Zu welchem Ergebnis eine Gewichtung kommt, hängt nicht unwesentlich davon ab, welches Menschenbild man vertritt.”
“Bei der Einreise in die USA behält sich die dortige Grenzbehörde das Recht vor, elektronische Geräte wie Smartphones oder Laptops zu durchsuchen. Laut Jahresbericht der Datenschutzabteilung des US-amerikanischen Department of Homeland Security (DHS Privacy Office) finden Laptop-Durchsuchungen an US-amerikanischen Flughäfen offenbar weitaus seltener statt als befürchtet. Der Bericht bezieht sich auf die Aktivitäten der Abteilung zwischen Juli 2008 und Juni 2009.”
“Im Juli programmierte die frühere staatliche Telefongesellschaft der Vereinigten Arabischen Emirate, Etisalat, alle in ihr Netz eingeloggten BlackBerry-Geräte über ein Software-Update kurzerhand in Spyware um. Der Verein quintessenz nimmt den “Sündenfall” zum Anlass, um bei seinem monatlichen q/talk das “geheime Leben unserer kleinen Helferlein” kritisch zu hinterfragen.
Am Dienstag, dem 29. September um 18.00 Uhr, erörtern deshalb die Sicherheitsexperten Florian Eichelberger und Rene Pfeiffer gemeinsam mit Moderator Georg Markus Kainz im Wiener MuseumsQuartier (Raum D, Electric Avenue), wie Systeme aus der Ferne manipuliert werden können und welche Möglichkeiten Nutzern zur Verfügung stehen, um sich vor der Umprogrammierung ihrer mobilen Gadgets zu schützen. Der Eintritt zu der Diskussionsveranstaltung ist frei.”
Die Ministerin diskutiert mit dem Datenschutzaktivisten padeluun und dem CCC-Mitglied und Rechtsanwalt Dr. Julius Mittenzwei. Durch das Gespräch führt der Radiomoderator Holger Klein.
“Die angeblich geplante Zusammenlegung von Polizei und Verfassungsschutz stößt auf den Widerstand der organisierten Polizei. Sowohl die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) äußerten deutliche Kritik an einem Konzeptpapier des Bundesinnenministeriums, das seinen Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat. Auch SPD, FDP und Grüne kritisierten die Pläne.
Hinter den Kulissen ist die Aufregung groß. Das Konzeptpapier, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert, wird von allen Seiten als Eingriff in den Wahlkampf interpretiert. “Das ist eine einzige Aufforderung, bloß nicht CDU/CSU zu wählen”, grantelte ein ranghoher Polizeibeamter gegenüber heise online. “Irgendwelche Bürokraten, die ab Sonntag sowieso nicht mehr im Amt sind, missbrauchen die Kritik an der Polizeiarbeit zu wahltaktischen Manövern.”
Auch die verschiedenen Polizeiverbände kritisierten offiziell die Inhalte des Konzeptpapiers. Klaus Jansen vom Bund deutscher Kriminalbeamter wird in einer Pressemitteilung deutlich: “Wir brauchen in der Bundesrepublik Deutschland keine Geheimpolizei”. Während Polizei wie Verfassungsschutz verdeckt ermittelten, unterliege die Polizeiarbeit der Überprüfbarkeit durch den betroffenen Bürger. Dieser wichtige Unterschied zum Verfassungsschutz (der in den einzelnen Bundesländern von G10-Kommissionen beaufsichtigt wird) dürfe nicht aufgegeben werden. Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei stellte in einer Mitteilung fest, dass die bewährte Sicherheitsstruktur nicht leichtfertig in Frage gestellt werden sollte.”
“Das FBI arbeitet im Anti-Terror-Kampf weiter an umfassenden Data-Mining-Projekten im Stil des “Total Information Awareness”-Systems (TIA) des Pentagons, dem der US-Kongress eigentlich 2003 den Geldhahn abdrehte. Dies geht aus Akten der US-Regierung hervor, die das Online-Magazin Wired nach eigenen Angaben auf Basis des US-Informationsfreiheitsgesetzes, dem Freedom of Information Act (FOIA), erhalten hat. In Crystal City, einem Vorort von Washington, unterhält das National Security Branch Analysis Center (NSAC) demnach eine Anti-Terror-Datenbank mit über 1,5 Milliarden Einträgen über US-Bürger und Ausländer aus Regierungs- und Unternehmensquellen. Das System soll wie eine Meta-Suchmaschine funktionieren, aber auch Muster- und Linkanalysen unterstützen. Die Rede ist von einem “Schweizer Messer” für das Schürfen in Datenbergen.”
“Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und die Grünen bemängeln die Eile und die Geheimhaltungspflichten bei der Erarbeitung der Vorgaben zur Implementierung von Online-Blockaden auf Basis des Zugangserschwerungsgesetzes. Stein des Anstoßes ist neben der Kennzeichnung des Entwurfs für eine technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen als “Geheimakte” die Tatsache, dass das Bundeskriminalamt (BKA) gerade im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für den 2. Oktober die zu Web-Blockaden verpflichteten Zugangsanbieter zur “persönlichen Aushändigung” des Papiers in seine Zentrale nach Wiesbaden geladen hat.”
“Wie die französische Tageszeitung “Liberation” berichtet, werden die oppositionellen französischen Sozialdemokraten (Parti Socialiste) am Freitag offiziell gegen das Internet-Sperrgesetz HADOPI 2 vor das Verfassungsgericht ziehen.
Die Verfassungsrichter hatten – zum großen Ärger von Staatspräsident Nicolas Sarkozy, dessen rechtskonservative UDP das Sperrgesetz einführen will – am 10. Juni den ersten Gesetzesentwurf als verfassungswidrig abgelehnt. Der Grund: Die Internet-Sperren hätten ohne Rücksicht auf die Gewaltenteilung von der Behörde HADOPI angeordnet werden können – ohne richterlichen Beschluss. Hier sah das Verfassungsgericht die Gewaltenteilung verletzt.”