Monatsarchiv für Oktober 2009

Interpol will internationale KiPo-Sperrlisten

“Vor rund zwei Wochen, nämlich vom 10. bis zum 15. Oktober, fand in Singapur die Interpol-Generalversammlung statt. Dort einigte man sich unter anderem auf Folgendes: Man will eine globale Sperrliste kinderpornographischer Seiten.

Zahlreiche Länder setzen mittlerweile bereits entsprechende Sperrlisten um – die meisten durch Verträge mit den Providern, eine Minderheit auch über gesetzliche Regelungen. Nun will man dieses Vorgehen vereinheitlichen und eine internationale Sperrliste erarbeiten. Diese soll an die entsprechenden Landesbehörden weitergegeben und von diesen “unter Einsatz aller verfügbaren technischen Mittel einschließlich Zugangssperrungen zu Webseiten mit kinderpornografischen Bildinhalten” umgesetzt werden.

Nach welchen Kriterien die Seiten auf die Sperrliste gelangen sollen, wird nicht näher erläutert, könnte aber angesichts der unterschiedlichen Gesetzgebung in verschiedenen Ländern durchaus noch zum Diskussionspunkt werden. Ebenso wird es, ebenso wie bei den bisherigen nationalen Listen, Kritiker geben, die die Sperren als Gefahr für die Informationsfreiheit sehen. Für Deutschland könnten diese Pläne besonders bedeutsam werden: Die deutschen Netzsperren wurden kürzlich für ein Jahr ausgesetzt. Nun darf man gespannt sein, wie es weitergeht.”

gulli

Bayern: KFZ-Kennzeichenscans sind rechtmäßig

“Wie das Verwaltungsgericht München in einem heute veröffentlichten Urteil festhält, ist gegen die kontinuierliche und grundlose Abgleichung von Nummernschildern auf bayerischen Straßen nichts einzuwenden.

Gegen die massenhaften Scans hatte Benjamin Erhart geklagt. Mit den grundlosen Massenabgleichen von Kennzeichen ist er als Autofahrer nicht einverstanden. Der Prozess sollte Klarheit verschaffen. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) unterstützte ihn bei seiner Klage. Darüber hinaus sorgte ein Spendenaufruf für die nötigen finanziellen Mitteln, um den Rechtsstreit zu bewältigen.

Mit Urteil vom 23. September hat das Verwaltungsgericht München die Klage Erharts nun aber abgewiesen. In der Urteilsbegründung erkennt das Gericht zwar an, dass ein unschuldiger Autofahrer als “fehlerhafter Trefferfall erfasst wird”. Die Maßnahme sei jedoch “als Vorsorge zur Verfolgung von bzw. Verhütung von Straftaten” grundsätzlich zulässig. Man betonte sogar, dass der “Einsatz stationärer Anlagen an Kriminalitätsschwerpunkten im Dauerbetrieb” für die betroffenen Fahrer bestenfalls “eine Grundrechtsbeeinträchtigung und kein Grundrechtseingriff” sei. [...]”

gulli

Verfassungsgericht verhandelt Vorratsdatenspeicherung

“Urteil für Februar oder März 2010 erwarte

Das Bundesverfassungsgericht hat für den 15. Dezember 2009 eine Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung angesetzt, gegen die rund 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Mindestens bis dahin bleiben die Regelungen weiterhin in Teilen ausgesetzt. [...]”

“Die Beschwerdeführer sehen durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und halten die Regelungen daher für verfassungswidrig und unverhältnismäßig, da anhand der gespeicherten Daten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden können. Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten und Steuerberater sehen sich zudem in ihrer Berufsfreiheit verletzt, da die Vorratsdatenspeicherung die Vertraulichkeit der Kontakte zum Mandanten beeinträchtige.

Der Betreiber eines Internetanonymisierungsdienstes wehrt sich gegen die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Kosten und sieht in der Speicherungspflicht ein faktisches Berufsverbot für Anonymisierungsdienste.”

Golem.de

GB vor Einführung von “Three Strikes Out”

“Der britische Wirtschaftsminister Peter Mandelson ahmt das französische Vorbild nach. Er hat angekündigt, ab 2011 Internet-Sperren für Urheberrechtsverletzer einführen zu wollen. Für die Sperrmaßnahmen soll kein ordentliches Gericht zuständig sein, sondern ein “unabhängiges Tribunal” der Regulierungsbehörde Ofcom. Außerdem will Mandelson vergleichbare Regeln auf EU-Ebene durchsetzen.”

futurezone.orf.at

Arbeitsagentur gerät wegen nachlässigen Datenschutzes in die Kritik

“Unternehmen müssen weder eine Betriebsnummer nennen noch einen Gewerbeschein oder eine andere Legitimation vorlegen, wenn sie sich im Stellenportal der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Über diese Lücke kann jeder, der will, an die Daten von Bewerbern kommen, auch wenn er gar keine Stelle zu vergeben hat. Die Identität prüft die Bundesagentur nicht, sie verschickt lediglich eine persönliche Identifikationsnummer. Wer registriert ist, kann seine Unternehmensdaten jederzeit vollständig ändern.

Einem Bericht der Süddeutsche Zeitung zufolge hatte sich eine arbeitslose Berliner Sozialpädagogin an die Tageszeitung gewendet, nachdem es ihr gelungen war, innerhalb weniger Tage 13 Bewerbungen zu erhalten, obwohl sie selbst keine Arbeitgeberin ist. [...]”

heise

“Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus”

“Spiros Simitis, Spiritus Rector des Datenschutzrechts in Deutschland, hat bei der Feier zum 30. Geburtstag der Institution des Berliner Datenschutzbeauftragten die Datenspeicherung zu präventiven Zwecken scharf kritisiert. “Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus”, betonte der Professor für Rechtsinformatik. Wann immer personenbezogene Informationen gesammelt würden, “streuen sie”, warnte Simitis vor Datenabflüssen in die Hände von Unternehmen oder Sicherheitsbehörden. Eine konsequent betriebene Politik der Prävention etwa von Straftaten oder Krankheiten führe zu einer “Steuerbarkeit” der Betroffenen. Wenn der Bürger Daten absichtlich oder unbewusst abgebe, dürften diese daher in einer Demokratie nicht in jedem Fall verwendet werden.

“Menschen sollen sich nicht wieder finden in allen möglichen Dateien, die anderen zugänglich gemacht werden”, erklärte der langjährige Kämpfer für die Sicherung der Privatsphäre. Um diesen Ansatz durchzusetzen, müsse der Datenschutz die Grundprinzipien seiner Entstehungszeit aus den 1970ern überdenken. Es reiche nicht mehr aus, aus Reaktion auf die Informationstechnologie die Prinzipien der Zweckbindung und Erforderlichkeit der Informationsverarbeitung festzuschreiben. Vielmehr gebe es angesichts der “immer perfekteren Vernetzung” und Verlinkung “keine Daten des Einzelnen” mehr, “die nicht relevant sind oder nicht erreichbar wären”. Personenbezogene Informationen seien zu einem “Verhaltensschlüssel” geworden, die gemäß der Politik der Prävention eine “Erkennbarkeit” individueller Vorhaben sicherstellen sollten. [...]”

heise

Vorratsdaten schon über 20.000 mal abgefragt

“Der AK Vorrat hat die Berichte des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Seit der Einführung des Gesetzes im Januar 2008 wurden bereits mehr als 20.000 mal gesammelte Telekommunikations-Daten angefordert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Berichte von der Bundesregierung angefordert. Darin wird detailliert ausgeführt, wie häufig im Zeitraum von 1. März bis zum 31. August 2009 sowie im Jahr 2008 auf Vorratsdaten zurückgegriffen wurde.

2008 wurden in 8.316 Verfahren insgesamt 13.426 mal die Herausgabe von gesammelten Telekommunikationsdaten angeordnet. Von März bis August 2009 waren es 7.538 Erstanordnungen in 3.968 Verfahren. Das Papier listet auch die Anfragen der einzelnen Bundesländer auf. Besonders eifrig waren 2009 Behörden in Bayern, die 1.804 Anordnungen in 999 Verfahren erließen. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahlen der Bundesländer nutzten allerdings Bremen und Berlin noch häufiger Vorratsdaten.

Am 11. März 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der gesammelten Daten ein, sodass sie nur noch für Ermittlungen in schweren Straftaten verwendet werden dürfen. Bis dahin konnten Ermittler die Daten auch anfordern, wenn ein Verbrechen mittels Telekommunikation begangen wurde – etwa bei Online-Betrug. Für 2008 listet der Bericht 1.414 solche Anfragen auf. Der Großteil der Anfragen bezog sich also auf schwere Straftaten (12.469 in 2008).

Der Bericht aus 2008 listet auch das Alter der abgefragten Daten auf. Auffällig ist, dass 995 Anfragen sich auf Daten bezogen, die älter als sechs Monate waren. Die Vorratsdatenspeicherung schreibt lediglich eine Speicherung auf sechs Monate vor. Zwar konnten 931 Anfragen nicht beantwortet werden, weil Daten nicht oder nur unvollständig vorhanden waren. Darin sind allerdings auch Anfragen enthalten, die an Provider gingen, die 2008 die Vorratsdatenspeicherung noch nicht eingeführt hatten. Daraus ergibt sich, dass offenbar Anfragen für Daten erfolgreich waren, die gar nicht mehr gespeichert hätten sein dürfen.

Im Berichtszeitraum 2009 fällt auf, dass 181 Anordnungen in 170 Verfahren ohne Auskunft blieben, “weil es sich nicht um Straftaten nach § 100a Abs 1 und 2 StPO handelte”. Hier wurden offensichtlich in beinahe 200 Fällen Versuche unternommen, fälschlischerweise auf Vorratsdaten zurückzugreifen. Da stellt sich die Frage, wie hoch die Dunkelziffer an Fällen ist, in denen die Auskunft trotzdem erteilt wurde.”

gulli

Verfassungsgericht verhandelt über Vorratsdatenspeicherung Mitte Dezember

“Das Bundesverfassungsgericht hat für den 15. Dezember eine mündliche Verhandlung über die Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung angesetzt. Damit ist im ersten Halbjahr 2010 mit einem Urteil über die vielfachen Klagen gegen die Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu rechnen. Es ist auch denkbar, dass Karlsruhe den Fall erneut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt mit der Bitte, ihn auf die Vereinbarung mit den Grundrechten der EU-Bürger zu prüfen. Das hiesige Gesetz zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren beruht letztlich auf einer EU-Richtlinie.

Die Karlsruher Richter haben zudem ihre Auflagen zum eingeschränkten Zugriff auf die sechs Monate von den Providern vorgehaltenen Verbindungs- und Standortdaten aus der Telekommunikation erneut um sechs Monate verlängert. Das geht aus einem Beschluss (PDF-Datei) des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 15. Oktober 2009 hervor, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat.”

heise online

Vorstoß zur Reform von Anti-Terror-Gesetzen im US-Abgeordnetenhaus

“Nach diversen Initiativen im US-Senat haben nun auch führende Demokraten aus dem Repräsentantenhaus Entwürfe zur Korrektur zweier Überwachungsgesetze vorgelegt. Der Vorschlag für einen “USA Patriot Amendments Act of 2009” (PDF-Datei) strebt eine Reform des nach dem 11. September 2001 erlassenen “Patriot Act” an. Der “FISA Amendments Act of 2009” (PDF-Datei) macht sich für eine Novellierung des US-Gesetzes zum Abhören der internationalen Telekommunikation im Rahmen der Auslandsaufklärung ein. Im entsprechenden Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) soll unter anderem die besonders umkämpfte Klausel gestrichen werden, die Unternehmen für die technische Unterstützung von Sicherheitsbehörden wie der National Security Agency (NSA) Straffreiheit zusichert.”

heise online

Bio-Hacker organisieren sich weltweit

“Eine stetig wachsende Schar von Bio-Enthusiasten erobert in der heimischen Küche ein Terrain, das bislang nur Biotech-Laboratorien vorbehalten war. [...]

Katherine „Kay“ Aull etwa hat sich per Online-Auktion für 90 Dollar eine so genannte PCR-Maschine besorgt, mit der sie zu Hause in ihrem Bostoner Apartment DNA-Proben vervielfältigen kann, um diese anschließend zu untersuchen. Ihr Ziel: Sie will am heimischen Küchentisch ins eigene Erbgut schauen – und herauszufinden, ob sie die Erbkrankheit Hämochromatose hat.

Aull gehört zu der Bostoner Gruppe der sogenannten „Do-it-yourself“-Biologen (DIY-bio), die zu Hause in improvisierten Labors experimentieren. Ähnlich wie man mit einem Chemiebaukasten auch in der heimischen Küche Substanzen verrühren und Messungen durchführen kann, arbeiten die Freizeitforscher mit biologischen Zutaten – wie Aull mit den eigenen Genen oder mit der DNA von Bakterien – und mit Gentechnik-Gerätschaften.

[...]

Die Hobby-Biologin Meredith Patterson beispielsweise hat Joghurt-Bakterien mit neuen Genen zu Biosensoren umfunktioniert, zu mikrobiologischen Spürhunden für das Gift Melamin, mit dem 2008 in China Babynahrungsmittel verseucht worden waren. Für ihr Heimexperiment hat die hauptberufliche Programmiererin aus San Francisco einen überall erhältlichen Ultraschall-Schmuckreiniger zweckentfremdet. Das Leuchtgen hatte sie bei einem Biotech-Versand bestellt und sich über den geeigneten Rezeptor in einer Online-Stoffwechsel-Datenbank informiert. Das Ergebnis ihres Versuchs konnte sich buchstäblich sehen lassen: Kamen ihre frisierten Bakterien mit dem Melamin in Kontakt, leuchteten die Mikroben grün auf.

[...]

Die Gründer der DIY-Bio-Gruppe, Jason Bobe und Mackenzie Cowell, sehen sich als Bio-Hacker, in Anlehnung an die Computer-Hacker der achtziger Jahre. Sie wollen das Biotech-Handwerk so weit vereinfachen, dass Menschen mit Wissen oder Interesse an Biotechnologie auch ohne Profilabor kreativ arbeiten können.”

heise online

Sie auch “Genbastler Allein zu Haus“.

Datenschutzverstöße kommen Deutsche Bahn teuer zu stehen

“Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat der Deutschen Bahn einen Bußgeldbescheid in Millionenhöhe wegen Verstößen gegen den Datenschutz zukommen lassen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll der Konzern 1,1 Millionen Euro Strafe zahlen, weil Mitarbeiter sowie deren Angehörige ohne konkreten Tatverdacht wiederholt dahingehend überprüft wurden, ob sie Verbindungen zu Lieferanten unterhalten und ob sie sich über Scheinfirmen möglicherweise selbst lukrative Aufträge verschafft haben könnten. [...]”

heise online

Studie kritisiert Sperrmaßnahmen im Internet

“Ein vom Open Society Institute finanzierter Forschungsbericht (PDF-Datei) sieht in den zunehmenden Bestrebungen der demokratischen Staaten zum Blockieren von Inhalten im Internet eine große Bedrohung für den freien Informationsaustausch. Es gebe viele gute Gründe, dass Politik und Wirtschaft den Einsatz von Web-Sperren in Betracht zögen, heißt es in der Studie mit dem Titel “Internet blocking balancing cybercrime responses in democratic societies”. Die Betrachtung der Umsetzung bereits erfolgter Blockadesysteme und ihrer Wirksamkeit weise aber auf viele offene Fragen hinsichtlich ihres Erfolgs hin.

Fast alle technischen Ansätze hätten einen großen Einfluss auf die Belastbarkeit des Internet und fügten einem bereits sehr komplexen Netzwerk eine weitere schwer handhabbare Komponente hinzu, betont die Studie. Sperren ließen zudem schwere Bedenken in Bezug auf fundamentale Freiheiten und Bürgerrechte aufkommen. Versuche zur Implementierung von Web-Blockaden “gehen oft ins Auge”, erklärte Cormac Callahan vom irischen Internet Safety Advisory Council bei der Präsentation der Analyse am heutigen Donnerstag in Brüssel. [...]”

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