“Die letzte Woche vom Nationalrat beschlossene Datenschutznovelle bringt neue Regeln für die Videoüberwachung und führt erstmals eine – wenn auch zahme – Meldepflicht bei Datenmissbrauch ein. Obwohl auch Kritiker das Gesetz als “Schritt in die richtige Richtung” bezeichnen, vermissen sie Datenschutzbestimmungen für das Internet.”
Monatsarchiv für Dezember 2009
“Die Verwaltung des EU-Parlaments geht beim Arbeitnehmerdatenschutz im eigenen Haus mit schlechtem Beispiel voran. Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau werden neben den im parlamentarischen Dienst beschäftigten Beamten auch sämtliche Mitarbeiter der Abgeordneten im Rahmen von strengen Einstellungstests durchleuchtet. Dabei müssen sie laut der Zeitung Blut- und Urinproben abgeben sowie eine Röntgen- und eine Herzuntersuchung per EKG über sich ergehen lassen. Dazu würden sie von einem Arzt im Rahmen des Checks mit intimen Fragen etwa nach eigenen Krankheiten wie Hämorrhoiden, Hautproblemen oder psychischen Störungen befragt. Auch Gebrechlichkeiten im Familien- und Verwandtenumfeld sollen genannt werden.”
“Das Bundesverfassungsgericht nimmt ein höchst umstrittenes Gesetz unter die Lupe: die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, die Pflicht der Telekommunikationsanbieter, die Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden zu speichern. [...] Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelte nun rund 60 Verfahren in einer Anhörung. Ein Urteil soll es aller Voraussicht nach erst im Frühjahr geben; [...]
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier betonte zu Beginn der Anhörung (die noch bis in die Nacht hinein andauern dürfte), die Beschwerden würden grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit aufwerfen und stellte die Vorratsdatenspeicherung in eine Reihe mit dem “Großen Lauschangriff”, der Telefonüberwachung und der Online-Durchsuchung. Bei allen diesen Überwachungsmaßnahmen hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber korrigiert und ihn zu massiven Beschränkungen der Vorhaben gezwungen. Im Rahmen der Entscheidung zur heimlichen Online-Durchsuchung schuf das Verfassungsgericht gar ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. Insgesamt haben die Karlsruher Verfassungsrichter Zweifel an der weitreichenden Nutzbarkeit der Daten erkennen lassen. Das Gericht will nun grundsätzlich über die Zulässigkeit der Speicherpflicht entscheiden.”
“Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für die Aufhebung des Sperrgesetzes für Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten aus. Sie begründet dies, wie bereits berichtet, unter anderem damit, dass die Täter Staaten mit ausgebauter Internetinfrastruktur wie die USA oder die europäischen Länder bevorzugten. [...] In einem Schreiben, das heise online vorliegt, hatte das Bundeskriminalamt die SPD-Abgeordnete Edelgard Bulmahn, die damals Vorsitzende des Wirtschafts- und Technologieausschusses war, darüber informiert, dass Täter Staaten “mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur” bevorzugten. Trotz der in diesen Staaten bestehenden Strafbarkeit und der dort herrschenden hohen Kontrolldichte nutzten die Täter diese Infrastruktur. Um jedoch das Strafverfolgungsrisiko zu vermindern, wechselten sie häufig die Speicherorte.
Das BKA führt zwar keine eigenen statistische Erhebungen zu den Standorten solcher Server durch, konnte aber auf eine Auswertung von dänischen Strafverfolgern zurückgreifen. Diese hatten im Zeitraum von Oktober 2008 bis Januar 2009 die von den dänischen Access-Blocking-Maßnahmen betroffenen Domains den jeweiligen Host-Ländern zugeordnet. An erster Stelle benennt die dänische Polizei mit 1148 Servern die USA, bereits an zweiter Stelle listete sie Deutschland mit 199 Servern. An dritter Stelle folgten die Niederlande mit 79 Servern, an vierter Stelle Kanada mit 57 Servern sowie Russland an fünfter Stelle mit 27 Servern. Die weiteren Plätze belegten Japan, Korea, Tschechien und Großbritannien. [...]”
“In Deutschland hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar einem Zeitungsbericht zufolge Nachbesserungen an der ab Jänner geplanten zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten gefordert.
Bei dem Projekt “Elena” (Elektronischer Entgeltnachweis) würden höchst sensible Daten abgefragt und damit die Grenze der Zulässigkeit überschritten, sagte Schaar der Zeitung “Thüringer Allgemeine” (Samstag-Ausgabe). Der Datenschutzbeauftragte forderte den Gesetzgeber auf, den Datensatz noch einmal zu überarbeiten.
Bei “Elena” sollen die Arbeitgeber von Anfang nächsten Jahres an schrittweise Daten über Beschäftigungsdauer und Einkommen ihrer Mitarbeiter an einen zentralen Datenspeicher senden. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder verweigern.
Geplant sei nach den Worten Schaars zum Beispiel die Speicherung der Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks oder ob Fehlzeiten am Arbeitsplatz berechtigt oder unberechtigt eingetreten sind. “Damit habe ich doch größte Probleme. Bisher tauchen solche Informationen auf Gehaltsbescheinigungen nicht auf und ihre generelle Speicherung in einer zentralen Datei ist weder gesetzlich geboten noch wäre sie verfassungsrechtlich zulässig”, sagte Schaar.[...]”
“Medienverbände und Unternehmen haben in Deutschland das Bundesverfassungsgericht eindringlich davor gewarnt, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und E-Mail-Verbindungen zu bestätigen. Die Regelung gefährde das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potenziellen Informanten “mit bislang nicht gekannter Intensität”, zitierte der “Spiegel” in seiner neuen Ausgabe aus einem Schreiben, das Medienvertreter an den Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier gesandt hatten.”
“Der deutsche SPD-Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz hat am Samstag gefordert, das Sperrgesetz für Websites mit kinderpornografischen Inhalten ersatzlos zu streichen. In Deutschland hatte die SPD ein entsprechendes Gesetz zusammen mit der Union in der letzten Legislaturperiode beschlossen.
“Das Gewürge muss ein Ende haben”, sagte er zur Koalitionsvereinbarung von Union und FDP, das umstrittene Gesetz zunächst nur auszusetzen. Dieses Vorgehen sei “abenteuerlich”, kritisierte der stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende und SPD-Vize. “Internet-Sperren sind ineffektiv, ungenau und ohne weiteres zu umgehen.” Scholz kündigte gegenüber heise online an, eine entsprechende Initiative zur Aufhebung des Gesetzes zu ergreifen. [...]”
“Im Europäischen Telekom-Standardisierungsinstitut (ETSI) werden derzeit die neuesten Überwachungsmethoden debattiert. Der britische Militärgeheimdienst GCHQ kontrolliert die Erstellung der Standards für die Vorratsdatenspeicherung, jede Veränderung am Live-Überwachungsstandard für Telefonnetzwerke geht zuerst über den Tisch der Briten. Auch die US-Dienste mischen mit – über eine Geheimdienst-Tarnfirma.”
“Große Provider und FDP-Politiker beäugen den Plan des Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Bekämpfung von Botnetzen skeptisch. “Natürlich ist es richtig und notwendig, die IT-Sicherheit zu verbessern, Spam zu bekämpfen und Malware aufzuspüren”, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, am heutigen Donnerstag gegenüber heise online. “Allerdings muss man sich schon einmal fragen dürfen, ob es eine staatliche Aufgabe ist, Steuergelder für ein Call-Center zum IT-Support bereitzustellen.” Es gebe ja auch keine staatsfinanzierte Hotline für Probleme mit Autos.
Die Innenpolitikerin machte zudem deutlich, dass auch im Kampf gegen infizierte Computer von Heimanwender der Datenschutz gewahrt bleiben müsse. “Eine generelle Überwachung des Internet-Datenverkehrs darf es nicht geben, dies ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart”, betonte Piltz. Das mögliche Kappen von Netzzugängen oder eine Beschränkung des Internetzugangs allein auf eine Warnseite sei ein gravierender Grundrechtseingriff, der für die Liberalen nicht denkbar sei. Es sei rechtlich auch höchst fragwürdig, ob derartige Eingriffe über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verhältnismäßig wären. Eine potenzielle Pflicht zum Schutz gegen PC-Viren hält Piltz zudem genauso für unmöglich wie ein Kino- und Theater-Verbot für Menschen mit Erkältung. [...]”
“Bei der Berliner Online-Gewerbeauskunft gibt es laut einem Bericht des Online-Magazins Netzpolitik.org eine Datenpanne, von der rund 350.000 Unternehmen betroffen sind. Kritisiert wurde das “riesige Datenleck” am Sonntag auch von der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat unterdessen angekündigt, das Problem zu prüfen. [...] “Mit nur geringem Aufwand wurde jetzt die gesamte Gewerbeauskunft ausgelesen und die Daten Netzpolitik.org zugespielt”, sagte der Grünen-Sprecher für Datenschutz, Benedikt Lux, am Sonntag in einer Pressemitteilung.”
“Die Polizei und die Schulen im Südwesten verstoßen nach einer neuen Studie massiv gegen den Datenschutz. Die Entnahme von DNA-Proben bei der Jagd nach dem Polizistenmörder von Heilbronn habe überhandgenommen, kritisierte am heutigen Montag der Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil in seinem Tätigkeitsbericht 2009. Bei Ermittlungsverfahren in den eigenen Reihen speichere die Polizei wesentlich weniger Daten als bei Verfahren gegen andere Bürger.
Die Datenerhebung für die Einschulungsuntersuchung sind laut Klingbeil “ziemlich überzogen”. Es würden nicht nur medizinische Informationen erhoben, sondern auch Fragen zum häuslichen Umfeld und zu auffälligen Verhaltensweisen des Kindes gestellt. Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in den Kindergärten hat laut Klingbeil keine Rechtsgrundlage, da den Kindergärten verbindlich vorgegeben werde, frühkindliche Entwicklungsprozesse umfassend festzuhalten. Das stelle einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder dar.
Als “Datenschutz-GAU des Jahres” bezeichnete Klingbeil den Umgang mit sensiblen Daten in einer Kommune im Kraichgau. Die Verwaltung hatte 2007 nach dem Test eines neues Servers vergessen, die probehalber aufgespielten Daten zu löschen. Nach zwei Jahren war der Rechner bei einer nordrhein-westfälischen Beratungsfirma aufgetaucht, die den Datenschutzbeauftragten in Stuttgart alarmierte. [...]”
“Der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Datenschutzrat ist mit dem am 20. November in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) weiterhin nicht zufrieden. Die Novelle des Infrastrukturministeriums müsse noch gemeinsam mit den dafür notwendigen Änderungen der Strafprozessordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes diskutiert werden, hieß es in einer Aussendung nach der Sitzung am Montag. [...]
Da noch keine konkreten Vorstellungen und Wünsche der ebenfalls zuständigen Ministerien für Justiz und Inneres vorliegen würden, will der Datenschutzrat erst Mitte Jänner eine endgültige Stellungnahme zum Gesetzesentwurf beraten und beschließen. Der Gesetzesentwurf wurde am 20. November offiziell zur Begutachtung bereitgestellt. Die Begutachtungsfrist beträgt acht Wochen. Laut Auskunft des federführenden Infrastrukturministeriums gegenüber ORF.at läuft die Frist bis zum 15. Jänner. Danach werden die Änderungswünsche eingearbeitet. Im Februar soll das Gesetz dann im Ministerrat behandelt werden.”