Veröffentlicht am
15. Dezember 2009.
“Das Bundesverfassungsgericht hört die Gegner und Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, gegen die rund 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sieht die Vorratsdatenspeicherung im Zusammenhang mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung. Beide Gesetze hatte das Gericht in erster Fassung für mit dem Grundgesetz unvereinbar befunden.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts setzt sich am Vormittag des 15. Dezember 2009 in mündlicher Verhandlung mit Verfassungsbeschwerden zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auseinander. Einem Bericht des Bayerischen Rundfunks zufolge sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zu Beginn der Verhandlung, dass er die Vorratsdatenspeicherung mit Themen wie dem Großen Lauschangriff oder der Onlinedurchsuchung verbunden sieht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht in erster Fassung als nicht grundgesetzkonform bezeichnet und Nachbesserungen erwirkt. [...] Eine Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung wird für das Frühjahr 2010 erwartet.”
Golem.de
Veröffentlicht am
15. Dezember 2009.

“Am 15.12.2009 ab 8.00 Uhr veranstalten wir im DGB-Haus (Ettlinger Str. 3a) in Karlsruhe ein öffentliches Pressegespräch. Dieses Pressegespräch wird hier live mitzuverfolgen sein.
Bei dem Pressegespräch werden der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführer Meinhard Starostik, einige Beschwerdeführer/innen (Dr. Rolf Gössner, Prof. Dr. Christoph Gusy, Heinz Raschdorf, Claudia Roth, Albrecht Ude, Rolf Wendolsky) und Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht als Sachverständiger ihre Positionen erläutern und Fragen der Presse beantworten.”
Weitere Informationen und Aktionen am 15.12.2009:
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de
Veröffentlicht am
10. Dezember 2009.
“Fraunhofer SIT hat einen Weg vorgestellt, wie ein Angreifer die PIN für die BitLocker-Laufwerkverschlüsselung unter Windows ausspähen kann – und das trotz TPM-geschütztem Boot-Vorgang. Der Trick: Ein Angreifer mit Zugriff auf den Zielrechner bootet einfach von einem USB-Stick und tauscht den BitLocker-Bootloader gegen einen eigenen Bootloader aus, der dem Anwender die Original-PIN-Abfrage von BitLocker vorgaukelt, eingegebene PINs aber im Klartext auf der Platte ablegt.”
heise online
Veröffentlicht am
10. Dezember 2009.
“Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nach Angaben der Bundesregierung dabei, die Zugriffsrechte auf das neue Computersystem, das die Daten der Empfänger von Hartz IV verwaltet, deutlich einzuschränken. Auch bei der Job-Börse würden Zugangsberechtigungen strenger geprüft. Dies hat die Bundesregierung in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen mitgeteilt. Die Behörde reagiere damit auf Berichte über eine Sicherheitslücke bei ihrem Stellenportal sowie auf Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar an der Datenbank für Empfänger des Arbeitslosengelds II, die unter dem Namen “4-Phasen-Modell” (4-PM) neu eingeführt worden ist.”
heise online
Veröffentlicht am
10. Dezember 2009.
“Simonym, ein Anbieter gebrauchter SIM-Karten, der bereits seit Juli 2008 durch eine Abmahnung von T-Mobile lahmgelegt ist, hat einen Prozess vor dem Berliner Landgericht teilweise verloren und ist damit offenbar am Ende.
Das Berliner Landgericht hat in dem Rechtsstreit zwischen T-Mobile und Simonym, einem Anbieter gebrauchter SIM-Karten, entschieden. Simonym bot in seinem Onlineshop gebrauchte Prepaid-SIM-Karten an, die bereits freigeschaltet und aktiviert waren, was eine Registrierung auf den Namen des neuen Besitzers umgehbar machte. Anfang Dezember 2009 gab das Landgericht der Telekom-Tochter T-Mobile nun teilweise recht.
[...]
Eine Fortsetzung des Rechtsstreits konnten sich die Simonym-Betreiber nicht leisten, ging es bei dem Verfahren doch um einen Streitwert von 50.000 Euro. Rund 8.000 Euro hätte es gekostet, wenn Simonym komplett verloren hätte. Um weitere Kosten eines Berufungsverfahrens mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, wurde das Verfahren dadurch beendet, gab das Berliner Unternehmen bekannt. Der T-Mobile-Anwalt habe zudem signalisiert, hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten möglicherweise mit einer Ratenzahlung einverstanden zu sein.
Eine systematische Verleitung zum Vertragsbruch durch Simonym, den T-Mobile behauptet hatte, hat das Landgericht jedoch nicht erkennen können. Auch ein Eingriff in das Vertriebssystem wurde nicht festgestellt. Der Ankauf und Weiterverkauf von gebrauchten SIM-Karten sei wettbewerbsrechtlich nicht ohne weiteres fassbar, so das Gericht in der mündlichen Verhandlung.
T-Mobile hatte zudem behauptet, dass durch Simonyms Verkauf anonymer SIM-Karten “missbräuchliches Verhalten, von belästigenden Telefonanrufen bis hin zur Vorbereitung terroristischer Handlungen, gefördert” werde.”
Golem.de
Veröffentlicht am
10. Dezember 2009.
“Die französische Regierung schmiedet aus dem Elektronikspezialisten Thales einen Rüstungskonzernriesen. Thales soll vom Triebwerksbauer und Elektronikkonzern Safran das Geschäft mit Optronik, Flugdrohnen, Raketensteuerung sowie Navigations- und Sensortechnik mit rund einer Milliarde Euro Umsatz übernehmen, berichtete das Pariser Finanzblatt “La Tribune” (Montag-Ausgabe).
Safran soll im Gegenzug Thales-Bereiche wie Biometrie und Stromerzeugung sowie Bargeld erhalten. Der Generalsekretär im Elysee-Palast, Claude Gueant, unterstütze die neue Abgrenzung. [...]”
futurezone.ORF.at
Veröffentlicht am
10. Dezember 2009.
“EU-Datenschützer Peter Hustinx hat präzisere Regeln für die neue Zentralagentur für EU-Polizeidatenbanken gefordert. Diese dürfe nicht den Polizeibehörden selbst unterstellt sein.
Der oberste EU-Datenschützer (EDPS) veröffentlichte am Montag eine Stellungnahme zur Etablierung einer zentralen Agentur für die Verwaltung von EU-Polizeidatenbanken. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom 24. Juni über die Einrichtung einer zentralen Agentur zur Verwaltung des Schengen-Informationssystems SIS II, des Visa-Informationssystems VIS sowie der Fingerabdrucksdatenbank Eurodac.
Hustinx spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass der Betrieb dieser Datenbanken von einer einzelnen Agentur übernommen werde. Beispielsweise könnten so Fragen der rechtlichen Verantwortlichkeit leichter geklärt werden. Er warnt allerdings eindringlich vor Risiken, die bisher von der Kommission noch nicht ausreichend angesprochen worden seien. [...]”
futurezone.ORF.at
Veröffentlicht am
10. Dezember 2009.
“Die Universität Hannover erstellt nach eigenen Angaben die erste deutsche Studie über den Handel mit Kinderpornografie im Internet.
Die Untersuchung solle klären, woher das kinderpornografische Material stamme und wie es verbreitet werde, sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann am Montag in Hannover.
Zwischenergebnisse sollten zur Computermesse CeBIT vorliegen. Auftraggeber ist ein Zusammenschluss aus IT-Firmen, Experten und Opferverbänden namens “WhiteIT – Bündnis gegen Kinderpornografie”.
Das Kriminalwissenschaftliche Institut der Leibniz-Universität Hannover wird nach Angaben des Innenministers polizeiliche Ermittlungsakten und Akten der Staatsanwaltschaften auswerten. Zudem soll es bei der Erstellung der Studie mit den 16 Landeskriminalämtern, dem deutschen Bundeskriminalamt und der europäischen Polizeibehörde Europol zusammenarbeiten. Dabei wollen die Wissenschaftler aus Hannover Ermittler und auch Vertretern der Opfer über ihre Erkenntnisse im Bereich Kinderpornografie befragen. [..]”
futurezone.ORF.at
Veröffentlicht am
10. Dezember 2009.
“E-Government ist gut für Staat und Bürger – aber nur dann, wenn die Behörden die von ihnen gesammelten Daten auch wieder herausrücken. In den USA bemühen sich zahlreiche Initiativen auch seitens der Regierung um mehr Offenheit. In Europa arbeitet auch WWW-Erfinder Tim Berners-Lee daran mit, die Datenschätze der Behörden zugänglich zu machen.
Am Dienstag (Ortszeit) erteilte das Weiße Haus allen US-Bundesbehörden die Anweisung, bis Ende Jänner 2010 mindestens drei hochwertige Datensätze im öffentlichen Interesse im Rahmen der Open-Government-Initiative frei zugänglich zu machen. Damit soll eines der Versprechen der Regierung von Präsident Barack Obama erfüllt werden, nämlich mittels Öffnung staatlicher Datenbanken für mehr Transparenz im Land zu sorgen.
Für Clay Johnson, Chef des amerikanischen Sunlight Labs, ist die Formel denkbar einfach: “Open Source und offene Daten ergeben eine bessere Regierung.” Die Losung von US-Präsident Barack Obama, die “offene Verwaltung” zum Regierungsziel machen zu wollen, löste unter Web-Entwicklern einen regelrechten Kreativitätsschub aus – auch diesseits des Atlantiks. [...]”
futurezone.ORF.at
Veröffentlicht am
10. Dezember 2009.
“Im Rahmen der vertieften Prüfung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) und im Umfeld des 4. nationalen IT-Gipfels lebt die Diskussion über Web-Sperren wieder auf. So erklärte der Chef von Microsoft Deutschland, Achim Berg, gegenüber dem Deutschlandfunk am heutigen Dienstag, dass er an Stelle Köhlers das Normenwerk unterschreiben würde. Es gehe ihm – ähnlich der Argumentation der früheren Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) – vor allem um den “Symbolcharakter” des Vorhabens.”
heise online
siehe auch Golem.de
Veröffentlicht am
10. Dezember 2009.
Der Hessische Landtag hat am gestrigen Dienstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Novellierung des Polizeigesetzes verabschiedet. Der Entwurf (PDF-Datei) zur Änderung des Hessischen Gesetzes ü̈ber die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), den die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit mit geringfügigen Änderungen nach den Empfehlungen (PDF-Datei) des Innenausschusses annahm, bringt den Strafverfolgern eine Reihe neuer Befugnisse. Sie dürfen künftig Internet-Telefonate abhören, technische Überwachungsgeräte wie Peilsender an Autos etwa in Garagen anbringen oder Telekommunikationsvorgänge per IMSI-Catchter unterbrechen. [...]
Das Abhören von VoIP-Gesprächen wird in einer gesonderten Klausel zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung geregelt. Sie erlaubt es der Polizei, mit richterlicher Anordnung im Rahmen einer heimlichen “Online-Durchsuchung light” mit einem Trojaner oder anderen technischen Hilfsmitteln die “laufende” Telekommunikation vor oder nach einer Verschlüsselung direkt am Rechner eines Verdächtigen abzugreifen. An dem betroffenen IT-System dürfen dabei nur solche Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unbedingt erforderlich sind. Dazu kommt eine Pflicht zur Protokollierung solcher Eingriffe.”
heise online
Veröffentlicht am
10. Dezember 2009.
“Das Soziale Netzwerk Facebook hat am Mittwoch seine Nutzerschaft dazu aufgefordert, die Datenschutzeinstellungen ihrer Profile zu überprüfen. Das wurde notwendig, nachdem sich Facebook dazu entschlossen hatte, sein Datenschutzmodell zu ändern. [...]
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat am Mittwoch die Nutzer davor gewarnt, den voreingestellten Empfehlungen des Datenschutz-Assistenten von Facebook zu folgen. Diese Empfehlungen könnten dazu führen, dass Nutzer, die ihre Profile vorher so eingestellt hatten, dass ihre Beiträge nur für Freunde und Gruppenmitglieder sichtbar waren, nun an die breite Öffentlichkeit kämen.”
futurezone.ORF.at