“Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am kommenden Dienstag habe die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt, die zugrunde liegende EU-Richtlinie grundlegend zu überprüfen, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Sie werde sich für das “richtige Gleichgewicht” zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und die Richtlinie “noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen”, so die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission.”
Monatsarchiv für Februar 2010
“Die Whistleblowing-Website Cryptome wurde offenbar vom Netz genommen. Grund ist die Veröffentlichung eines Überwachungs-Handbuchs von Microsoft – der Software-Gigant behauptet, aus Copyright-Gründen zu handeln.
Cryptome veröffentlicht regelmäßig vertrauliche Firmen- und Regierungsdokumente. Im konkreten Fall geht es um Microsofts “Global Criminal Compliance Handbook”. In diesem werden, wie die Website Geekosystem schreibt, die von Microsoft für Regierungen durchgeführten Überwachungsmaßnahmen detailliert beschrieben.
Microsoft übte sofort Druck auf Cryptome aus, das sensible Dokument zu enfernen. Dabei berief man sich nicht etwa – wie sonst häufig in solchen Fällen – auf die nationale Sicherheit oder ähnliche Konstruktionen. Statt dessen versucht der Software-Gigant geltend zu machen, dass es sich bei dem Werk um ein urheberrechtlich geschütztes Dokument handle. Unter Berufung auf den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) drohte man an, die Cryptome-Website am 25. Februar zu schließen, sollte das Dokument nicht entfernt werden.
Soweit die Vorgeschichte. Am heutigen Mittwoch dann spitzte sich die Situation zu. Offenbar wartete Microsoft noch nicht einmal das Ende der Frist ab, sondern wurde bereits einen Tag früher tätig. Bereits am frühen Abend mitteleuropäischer Zeit am heutigen 24. Februar ging Cryptome.org vom Netz. Wenig später folgte die Bestätigung: die Seite wurde in der Tat aufgrund des Microsoft-”Spionagehandbuchs” vom Netz genommen. Zudem wurde offenbar auch die Domain der Seite beschlagnahmt; ein WHOIS-Lookup ergibt das folgende Bild:
Domain ID:D7496146-LROR
Domain Name:CRYPTOME.ORG
Created On:25-Jun-1999 14:58:29 UTC
Last Updated On:24-Feb-2010 18:47:18 UTC
Expiration Date:25-Jun-2011 14:58:29 UTC
Sponsoring Registrar:Network Solutions LLC (R63-LROR)
Status:CLIENT DELETE PROHIBITED
Status:CLIENT HOLD
Status:CLIENT TRANSFER PROHIBITED
Status:CLIENT UPDATE PROHIBITED
Wie es weitergeht, ist noch unklar. Die Cryptome-Verantwortlichen hatten nach Angaben von Geekosystem vorab angekündigt, im Falle einer Sperrung ihrer Website “an anderer Stelle weiterzumachen”. Schützenhilfe erhalten die Aktivisten von der bekannten Whistleblowing-Website Wikileaks. Wikileaks kündigte an, Cryptome notfalls auf den eigenen, quer über den Globus verteilten und vielfältig abgesicherten Servern zu hosten. Zudem lud man kurzerhand eine Kopie des beanstandeten Dokuments auf die eigenen Server – wer sich also für die Überwachungstechnologie Microsofts interessiert, kann sich nach wie vor im Netz informieren.
Cryptome ist momentan unter der Ausweich-Domain http://cryptomeorg.siteprotect.net zu erreichen. Dort gibt es aktuelle Leaks sowie einen Mail-Wechsel zum Takedown. Einige andere Dokumente werden derzeit noch transferiert.”
Edit:
Cryptome ist mittlerweile wieder unter der normalen Domain erreichbar. Nach Angaben des IT-Newsportals The Register handelt es sich dabei um ein Einlenken durch Microsoft. Angeblich bat Microsoft Cryptomes Provider, Network Solutions, um die Wiederherstellung der Website. Man bestehe auch nicht mehr auf der Löschung des beanstandeten Dokuments.
“Am 18. März 2010 entscheidet der Schweizer Ständerat über zwei Gesetzesinitiativen, von denen eine ein vollständiges Verbot sogenannter Killerspiele vorsieht. Piratenpartei und Spielerverbände haben eine Petition gestartet – bislang mit mäßigem Erfolg.
[…]
Gegen das vollständige Verbot der Programme wendet sich eine Allianz aus Piratenpartei und Jungsozialisten (Juso) sowie Spieleverbänden der Schweiz mit einer Onlinepetition.”
“Offensichtlich über falsch konfigurierte Peer-to-Peer-Software sind Daten von knapp 100 US-Unternehmen, Schulen und Behörden in Tauschbörsen gelangt. Die Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission warnt, die personenbezogenen Daten könnten für Identitätsdiebstahl genutzt werden.
Datenleck in den USA: In Peer-to-Peer-Tauschbörsen (P2P) sind Daten über Kunden und Angestellte von knapp hundert Organisationen aufgetaucht. Darunter sind auch vertrauliche Daten. Die US-Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission (FTC) hat die Betroffenen informiert.
[…]
Die FTC geht davon aus, dass nicht Eindringlinge die Daten gestohlen haben, sondern dass sie den Nutzern der P2P-Börsen versehentlich zugänglich gemacht wurden.
[…]
Betroffen waren laut FTC unterschiedliche Organisationen: Lokalbehörden und Schulen ebenso wie Kleinunternehmen mit einer Handvoll Mitarbeitern und Großunternehmen.”
Mit der aktuellen Skype-Version (2.8.0.722) für Macintosh wurde die Funktionalität beim Senden von SMS-Nachrichten verändert. Was dazu führt das Skype beim Versand von SMS-Nachrichten abstürzt sofern die hinterlegte Mobilfunknummer nicht bestätigt wurde.
Ein Blick in die Einstellungen und eine Validierung der Mobilfunknummer löst das Problem.

des Deutschen Bundestages zur Petition gegen Internet-Sperren.
Siehe auch:
Frank Rieger hat in der FAZ mal ausführlich die Vorratsdatenspeicherung erklärt und den Lesern etwas Angst gemacht: Du kannst dich nicht mehr verstecken.
Auch wenn sich das Verfassungsgericht zu einer signifikanten Kappung der Speicherung der Verkehrsdaten durchringen kann, steht es vor der schweren Aufgabe, zu definieren, was die Kriterien und Grenzen sind, nach denen eine Auswertung von ohne Anlass gespeicherten Verkehrs- und anderen Daten grundrechtskonform stattfinden darf. Letztlich wird es die Frage beantworten müssen, welchen Schutz das Individuum vor den Dämonen der technischen Machbarkeit im Digitalzeitalter hat.

Auf der Suche nach Hacks und Exploits in Molekülen und Gensträngen
Biohacking ist noch eine recht neue Disziplin bei der alternativen Erforschung unserer Welt. Im Gespräch mit Tim Pritlove berichtet Lisa Thalheim von ihren Erkenntnissen und Aktivitäten in diesem Feld.
Musikvideo: Adobe Flash Player (Version 9 oder höher) wird benötigt um dieses Musikvideo abzuspielen. Die aktuellste Version steht hier zum herunterladen bereit. Außerdem muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.
Siehe auch:
“Unser Bundespräsident Köhler hat heute doch das Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben. In einer kurzen Pressemitteilung heißt es: Ausfertigung des “Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen”.
“Bundespräsident Horst Köhler hat heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes” Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.”
Es wäre erfreulich, wenn die Bundesregierung aus Transparenzgründen ihre Stellungnahme vom 4. Februar veröffentlichen würde. Bisher hat nur der Spiegel diese erhalten.
Spannend ist ja die Frage, warum auf einmal die Bundesregierung in der Lage ist, “Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig” zu bekämpfen. Und warum sie das vor einem halben Jahr nicht war.
Am kommenden Montag gibt es die Anhörung zur Zensursula-Petition im Petitionsausschuß. Diese wird auch live im Netz gestreamt.
Zeit: Montag, 22. Februar 2010, 13.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, 4 900 Europasaal
In der 24. Sitzung des Deutschen Bundestages geht es dann am Donnerstag, den 25.02.2010 um die verschiedenen Aufhebungsgesetz-Vorschläge der Oppositionsfraktionen. Die Plenar-Debatte geht den ganzen Tag. Zensursula ist der Programmpunkt 10.
Die SPD hat dabei ihren Vorschlag noch nicht veröffentlicht. Ebenso ist bisher unklar, wie denn die Regierungs-Koalition das Problem lösen möchte, dass das Zugangserschwerungsgesetz jetzt (bald mit Erscheinen im Bundesanzeiger) in Kraft ist.
Was jetzt folgen muss: Die Zensurinfrastruktur muss bei den Providern abgerüstet werden!”
Siehe auch:
“Eine Ausweitung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) auf Internet-Zugangsprovider und Plattformbetreiber ist nach Angaben der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei erst einmal vom Tisch. Im neuesten Entwurf sei man zum “ursprünglichen Anbieterbegriff” zurückgekehrt, der ein abgestuftes Haftungsregime vorsieht, hieß es aus der Staatskanzlei. Klargestellt worden sei auch, dass es keine Pflicht zur Einstufung aller Inhalte für Inhalteanbieter geben werde.
Der Entwurf wird in der kommenden Woche von Rundfunkreferenten und Staatskanzlei-Vertretern abschließend diskutiert. Am 25. März soll der novellierte Staatsvertrag von den Ministerpräsidenten der Länder verabschiedet und im Juni oder Juli umgesetzt werden. Noch keinen Hinweis gab es aus der Staatskanzlei, ob und wann Unternehmen und Bürgerrechtler den Entwurf vor dem 25. März noch einmal zu Gesicht bekommen.
[...]
Geblieben ist nach Informationen von heise online die Auflage für Social Networks, nachzuweisen, dass “die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen”. Betreiber von Plattformen mit Nutzerinhalten können laut der alten und offenbar auch neuen Fassung ihrer Verantwortung auch durch die Mitgliedschaft bei einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nachkommen.
Für eine Erweiterung des Anbieterbegriffs gestritten hatte unter anderem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). In ihrer Stellungnahme forderte die Kommission, dass Zugangsprovider, Suchmaschinenbetreiber, Anbieter von Social Networks und “Linksetzer” stärker in die Verantwortung genommen werden müssten. Die Gegenforderung, den Anbieterbegriff explizit enger einzugrenzen, war vom AK-Zensur gekommen, der den Entwurf inzwischen vom Tisch haben will.
Auf ein praktisches Problem des erweiterten Anbieterbegriffs hatte auch das Hans-Bredow-Institut in Hamburg hingewiesen – um so viele zusätzliche Verantwortliche im Internet könne sich die KJM kaum noch effektiv kümmern. “Dem vermeintlichen regulatorischen Vorteil, viele in der Verantwortung zu haben, stehen dann Nachteile gegenüber, die aus dem Leerlaufen rechtlicher Regelungen erwachsen.” Die Hamburger Medienrechtsexperten warnten auch, dass damit neue Geschäftsmodelle gefährdet werden könnten.
Ein altes “Geschäftsmodell” bedroht sehen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger: die freie Presse. Die sieht sich nach dem Entwurf mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bedroht “für den Fall an, dass Artikel der Online-Presse als geeignet erscheinen, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen”. Das Argument, dass derselbe Artikel online verbreitet gefährlicher sei als auf Papier gedruckt, sei kaum überzeugend. In der Staatskanzlei heißt es zur Frage des Presseprivilegs, dass man da zwar noch einmal nacharbeiten wolle. Eine generelle Ausnahme für die Presse könne es aber nicht geben, denn in ihrer Online-Variante müsse sie sich eben auch als “Telemedium” regulieren lassen.”
Siehe auch:
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 3.0: War doch nicht so gemeint!
“Bislang gibt es in der Schweiz weder eine Prüfstelle noch umfassende Jugendschutzgesetze für Computerspiele. Das könnte sich ändern: Eine Kommission empfiehlt nun sogar ein absolutes Verkaufsverbot für sogenannte “Killerspiele”.
Gleich zwei Vorschläge für eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes im Hinblick auf Computerspiele hat die Rechtskommission des schweizerischen Ständerats – am ehesten dem deutschen Bundesrat vergleichbar – verabschiedet. Der eine Vorschlag wurde einstimmig angenommen und sieht ein Verkaufsverbot von “Killerspielen” an Kinder und Jugendliche vor. Der andere Vorschlag wurde mit neun zu drei Stimmen angenommen und sieht ein absolutes Verkaufsverbot vor – also auch für Erwachsene. Wie genau die künftigen Regelungen aussehen, muss noch in parlamentarischen Prozessen geklärt werden. Auch die genaue Definition des Begriffs “Killerspiel” ist offenbar noch nicht geklärt. [...]”