Monatsarchiv für März 2010

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EU-Datenschützer fordert Einbau von Datenschutz in die Technik

“Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich in einer Eingabe für die geplante “digitale Agenda” der EU-Kommission dafür eingesetzt, den Datenschutz von vornherein stärker in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken einzubauen. Konkret nannte der oberste Hüter der Privatsphäre der EU-Bürger die Bereiche RFID-Chips, soziale Netzwerke und gezielte Werbung im Internet, bei denen der Ansatz “Privacy by Design” in den Vordergrund gestellt werden sollte.”

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Verfahren gegen NSA-Lauschprogramm geht in Berufung

“Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat Widerspruch gegen die Zurückweisung zweier Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen in den USA nach dem 11. September 2001 ohne richterliche Anordnung eingelegt.

Nach Meinung der Bürgerrechtsvereinigung hat der zuständige Bundesrichter im Bezirk Nordkalifornien, Vaughn Walker, seine Entscheidung vom Januar auf die “gefährliche und falsche Annahme” gestützt, dass angesichts der weitreichenden Ausspähung durch das von der National Security Agency (NSA) betreute Abhörprogramm keiner Einzelperson “spezieller Schaden” widerfahren sei. Diese Theorie dürfe keinen Bestand haben, da sich sonst Gerichte bewusst blind gegenüber massiven Verletzungen des Rechts oder der Verfassung zeigen würden, sobald diese viele Menschen beträfen.

Generell sieht die EFF die Beweislast für eine Bestätigung der ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Überwachung weiter wachsen. [...] Die Bürgerrechtler hoffen daher auf einen Erfolg vor dem Berufungsgericht.”

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EU-Datenschützer fordert Einbau von Datenschutz in die Technik

“Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich in einer Eingabe für die geplante “digitale Agenda” der EU-Kommission dafür eingesetzt, den Datenschutz von vornherein stärker in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken einzubauen. Konkret nannte der oberste Hüter der Privatsphäre der EU-Bürger die Bereiche RFID-Chips, soziale Netzwerke und gezielte Werbung im Internet, bei denen der Ansatz “Privacy by Design” in den Vordergrund gestellt werden sollte. Dort seien die Gefahren für die Sicherung der Privatheit andernfalls besonders groß. [...]

“Die potenziellen Vorzüge” moderner IT “können in der Praxis nur genossen werden, wenn damit Vertrauen geschaffen werden kann”, erläuterte Hustinx sein Anliegen. Die Nutzer bauten Vertrauen aber nur auf, wenn sie die Verarbeitung ihrer Daten selbst kontrollieren könnten und die Sicherheit gewährleistet sei. Daher sei es wichtig, den Datenschutz von Anfang an in die Entwicklung neuer Techniken und Applikationen zu integrieren. Dieses Modell sollte sich stärker im europäischen Datenschutzrecht widerspiegeln. Einschlägige Richtlinien müssten überarbeitet werden. Generell sei “Privacy by Design” als “verbindliches Prinzip” in künftigen EU-Regulierungsvorstößen festzuschreiben. Im November hatte zuvor das EU-Parlament diesen Ansatz ebenfalls als wesentlichen Bestandteil jeder IT-Entwicklung erachtet.”

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Mehr als 20.000 Mitbeschwerden gegen ELENA

“In der ersten Woche nach dem Start der Website für eine Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen die zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen (ELENA) haben dort bereits über 20.000 Mitbeschwerdeführende Vollmachten abgegeben. Das teilt der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) am heutigen Montag mit. Er hat die Aktion zusammen mit weiteren Datenschutzorganisationen initiiert.

Seit Anfang dieses Jahres müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Mittlerweile sind dort 35 Millionen Datensätze gespeichert. Ähnlich wie bei der Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung arbeitet der FoeBuD daran, dass sich möglichst viele Bürger beteiligen. Letzter Versendetermin ist der 25. März, später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.

Die Verfassungsbeschwerde soll bis 31. März beim Bundesverfassungsgericht abgegeben werden. Die Datenschützer wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Sie sehen darin eine Vorratsdatenspeicherung von Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen. Art und Menge der zusammengetragenen Daten seien “höchst gefährlich” und in dieser Form verfassungswidrig. [...]”

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Ohne Worte

Survival Guide

Schweizer “Killerspiel”-Verbot passiert Parlament

“Das geplante Verbot von “Killerspielen” in der Schweiz hat im Parlament die zweite Hürde genommen. Nach dem Nationalrat sprach sich am Donnerstag auch der Ständerat für das Vorhaben aus. Die kleinere Kammer stimmte für zwei unterschiedlich strikte Vorlagen und überwies sie an den Bundesrat. Mit der Überweisung ist für die Regierung ein klarer Handlungsauftrag verbunden, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten.

Wenig Diskussionen gab es im Ständerat für das Vorhaben, den Verkauf von Spielen mit gewalttätigen Inhalten an Kinder und Jugendliche zu verbieten. Die Kammer nahm die Vorlage mit nur einer Gegenstimme an. Heftig umstritten ist dagegen der sehr viel weiter gehende Vorschlag der Sozialdemokratin Evi Allemann, die Herstellung, Import, Bewerbung und Verkauf von Computerspielen mit gewalttätigem Inhalt gleich ganz verbieten will. [...]”

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Justizministerin hält Vorratsdatenspeicherung für verzichtbar

“Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten nicht unbedingt für erforderlich. “Andere Staaten kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus, zum Beispiel die USA”, sagte die FDP-Politikerin dem “Hamburger Abendblatt”. Dort werde die alternative “Quick-Freeze-Methode” angewendet, “also das Einfrieren der Daten bei vorliegendem Verdacht”. Zudem seien in sechs EU-Staaten die Vorgaben aus Brüssel zur anlasslosen Protokollierung der Nutzerspuren nicht umgesetzt. Es sei zu prüfen, ob die entsprechende Richtlinie überhaupt mit der europäischen Grundrechtscharta vereinbar sei. [...]”

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Geheime Kommandosache – Der Kampf gegen Online-Piraterie

“Das ACTA-Abkommen wird immer mehr in den Medien thematisiert. Am Wochenende berichtete bereits die Sendung Breitband im Deutschlandradio Kultur und interviewte dazu u.a. Michael Geist und die grüne EU-Abgeordnete Ska Keller.

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Heute befragte Markus das Radiofeuilleton im Deutschlandradio Kultur dazu.”

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netzpolitik.org

Freie Fahrt für Filesharer?

“Die Sendung “Computer & Kommunikation” beim Deutschlandfunk hat heute über die Abmahnpraktiken gegen Tauschbösennutzer berichtet: Freie Fahrt für Filesharer?

Das Fazit:

Die Abmahnwelle gegen Tauschbörsenteilnehmer wird also trotz gefallenem Vorratsdatenspeicherungsgesetz weiterrollen. Der Unterhaltungsindustrie, vor allem der Musikindustrie, ist das sehr peinlich. Man spricht in der Branche nicht gern darüber, dass man schnüffelt und abmahnt, denn eigentlich findet man freie Netze, Piratenpartei und Grenzen testen ja okay und will auf die Kids, die Kunden von morgen, nicht wie die Polizei wirken. Aber man tut es.

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netzpolitik.org

US-Geheimdienste wollten Wikileaks zerstören

Die Website Wikileaks versteht sich als Plattform für Whistleblower. Dort können Menschen, die in den Besitz geheimer und für die Öffentlichkeit relevanter Informationen gelangen, diese anonym veröffentlichen. Das Ziel der Plattform ist Transparenz: Fehlverhalten von Unternehmen und Staaten soll aufgedeckt, die Öffentlichkeit informiert werden. In den drei Jahren seines Bestehens hat Wikileaks mit dieser Strategie viele Bewunderer gewonnen und konnte zahlreiche brisante Dokumente – beispielsweise über Korruption, die Misshandlung Gefangener durch die CIA oder den deutschen Bombenangriff in Kundus – veröffentlichen. Einigen Regierungen allerdings ist Wikileaks ein Dorn im Auge. Dabei bildete offenbar auch die US-Regierung keine Ausnahme: Das Verteidigungsministerium stufte Wikileaks in einem Bericht aus dem Jahr 2008 ganz eindeutig als Bedrohung ein und gab sogar Tipps zur Zerstörung der Seite.

Das 32 Seiten starke Dokument ist als “geheim” und “NOFORN” (also “Not for release to foreign nationals”, das heißt keine Weitergabe an Ausländer) eingestuft. Überschrieben ist es mit der provokanten Fragestellung “Wikileaks.org – Ein Online-Nachschlagewerk für ausländische Geheimdienste, Aufständische oder Terrorgruppen?” Es ist also von Anfang an klar: die Verantwortlichen vom “Army Counterintelligence Center” halten Wikileaks für eine Bedrohung. Entsprechend steht unter “Zweck”: “Dieser Sonderbericht bewertet die Bedrohung, die Wikileaks für die Spionageabwehr der US Army darstellt.” [..]

Die Möglichkeit, dass sensible Informationen durch die eigenen Leute weitergegeben wären, bereitete den Analysten offenbar erhebliches Kopfzerbrechen. “Die Möglichkeit, dass ein derzeitiger Angestellter oder Maulwurf im Verteidigungsministerium oder woanders in der US-Regierung sensible oder geheime Informationen an Wikileaks.org weitergibt, kann nicht ausgeschlossen werden,” urteilten die Analysten. Zudem gingen sie davon aus, dass Wikileaks neben den bereits erfolgten Leaks – von denen auf einige in dem Dokument näher eingegangen wird – noch über weitere Dokumente verfügt und diese im Laufe der Zeit veröffentlichen wird. Bezüglich der Informanten wird angemerkt, dass Wikileaks selbst behauptet habe, frühere Angestellte des Verteidigungsministeriums hätten Informationen weitergegeben. Was von diesen Informationen zu halten ist, wussten die Analysten aber nicht so genau – handelt es sich um den Versuch einer Desinformationskampagne, oder um die Wahrheit?

An einigen Stellen war man offenbar fehlinformiert. So ist das Ziel von Wikileaks in dem Dokument mit “dem Aufdecken unethischer Praktiken, illegalen Verhaltens und Fehlverhaltens in korrupten Unternehmen und Unterdrückungs-Regimes in Asien, dem früheren Ostblock, dem sub-saharischen Afrika und dem Mittleren Osten” angegeben. Das widerspricht dem Selbstverständnis von Wikileaks: die Seite will global wirken und hat dies auch stets so kommuniziert. [..]

In dem Dokument wird erklärt, Rechtsexperten seien sich uneinig über die Bedeutung von Wikileaks. Sei es eine Seite, die freie Meinungsäußerung betreibe mit positiven Effekten, die eventuelle Gesetzesbrüche rechtfertigten und ausglichen? Oder handle es sich beim Handeln von Wikileaks schlicht um kriminelle Aktivitäten, die früher oder später rechtliche Folgen haben müssten?

Bemerkenswert ist auch eine weitere Textstelle. Dort wird behauptet, viele andere Länder (beispielsweise China, Israel und Russland) würden den Zugriff auf Wikileaks blockieren und davon ausgehen, sie hätten das Recht, gegen Wikileaks und dessen Informanten zu ermitteln und diese zu verklagen. Auch hätten sie vielfach auf der Löschung bestimmter Dokumente bestanden – und hätten die Mittel, diese Forderungen notfalls auch durchzusetzen. Diese Äußerungen bewertet Wikileaks-Editor Julian Assange als Rechtfertigungsversuch: sie sollen ein eventuelles Vorgehen der US-Regierung gegen Wikileaks relativieren.

Wie könnte dieses Vorgehen aussehen? Folgendes Zitat verschafft einem eine Ahnung: “Wikileaks benutzt Vertrauen als zentrales Konzept, indem Insidern, Informanten und Whistleblowern versichert wird, dass sie anonym bleiben werden. Die Identifizierung, Bloßstellung, Entlassung oder Strafverfolgung von derzeitigen oder früheren Insidern, Informanten oder Whistleblowern könnte dieses zentrale Konzept beschädigen oder zerstören und Andere davon abhalten, Wikileaks.org zum Veröffentlichen solcher Informationen zu benutzen.”

Es besteht kein Zweifel: Wikileaks machte einige Personen im US-Verteidigungsministerium nervös und tut dies womöglich noch heute. Eine Seite, die es sich auf die Fahnen geschrieben hat, auch und gerade unbequeme Informationen über die Mächtigen zu veröffentlichen, könnte dies durchaus auch als Kompliment auffassen. Bedroht jedenfalls fühlt man sich offenbar nicht: Wikileaks-Editor Julian Assange erklärt in seinem Editorial zum Dokument, da seit dem Verfassen dieses Berichts zwei Jahre vergangen seien und seitdem kein Wikileaks-Informant enttarnt worden sei, seien entsprechende Pläne wohl ineffektiv gewesen. [..]”

gulli

Digitaler Kopierschutz als wirtschaftliches Handicap

“Wie sinnvoll und effektiv ist ein Kopierschutz für digitale Medien? Im Gespräch bewertet der Jurist Julius Mittenzwei den Nutzen von Digital-Rights-Management-Systemen. Er ist Mitglied im Chaos Computer Club, der sich für grenzüberschreitende Informationsfreiheit einsetzt. [...]

Im Bereich von Musik ist Kopierschutz bereits so gut wie tot. Alle großen Anbieter haben mittlerweile auf Dateiformate ohne Kopierschutz umgestellt. Langfristig wird diese Entwicklung auch im Bereich von Filmen zu beobachten sein. Spannend wird sein, ob die Verlagsbranche aus den Fehlern der Musikindustrie lernt und mit zukunftsfähigen Geschäftsmodellen aufwartet, bevor sämtliche Marktanteile an Tauschbörsen verloren sind.

Goethe-Institut

Verhandlungsmasse Futurezone

“Auch in Österreich gibt es Streit zwischen dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Verlegern. Und wie das immer so ist, ist im Zweifelsfall die Netzpolitik Verhandlungsmasse. In diesem Fall soll die Futurezone bedroht sein, die quasi ein Öffentlich-Rechtliches Heise-Angebot ist. Das sei ein “Special Interest-Angebot”, so wird der ORF-Finanzdirektor Richard Grasl im Standard zitiert. Er will den privaten Verlegern einen Deal über Online-Inhalte anbieten, so dass der ORF “sich auf Bewegtbild im Netz konzentrieren” könnte, und dabei “Textinhalte auf “Überblicksberichterstattung” und Inhalte mit Radio- und TV-Bezug” beschränkt.

Das wäre echt schade aus Sicht der Netzpolitik, bietet doch die Futurezone zuverlässige und oft sehr ausführlich recherchierte Beiträge – nicht nur über österreichische Themen.

netzpolitik.org

futurezone trägt mit seinem Angebot nicht nur zur Netzpolitik bei sondern schafft auch Öffentlichkeit und wäre auf jeden Fall ein Verlust für Netzaktivisten, Datenschützer und Bürgerrechtler in Österreich.