Archiv für die 'Medien' Kategorie

Retten wir die Futurezone!

Ab 1. Oktober 2010 wird nach 11 Jahren die Futurezone eingestellt. Das neue ORF-Gesetz bedeutete das Aus für eines der besten deutschsprachigen Nachrichtenportale zur „digital culture“. Jetzt will eine Web-Community das Portal in Eigenregie übernehmen.

Da der Österreichische Rundfunk nach dem geänderten ORF-Gesetz nun keine sendungsunabhängigen Angebote mehr betreiben kann, ein „Erfolg“, den sich der VZÖ auf die Fahnen heften darf, wird nach elf Jahren die Futurezone am 1. Oktober 2010 vom Netz genommen. Futurezone war und ist bekannt, beliebt und geachtet „für kompetente und kritische Berichterstattung zu Netzthemen aller Art, von einfachen Produktvorstellungen bis zur eingehenden Analyse gesellschaftspolitischer Entwicklungen“.

Zwar „schließt [das ORF-Gesetz] definitiv nicht aus, dass die bisher auf Futurezone angebotenen Inhalte wie zum Beispiel Datenschutz oder Netz- und IKT-Politik nunmehr verstärkt im Rahmen der Überblicksberichterstattung des ORF vermittelt werden“, heißt es in einem Schreiben aus dem Büro des Nationalratsabgeordneten und Medienstaatssekretärs Josef Ostermayer an die Journalistin Beate Firlinger. Zudem stehe „dem ORF offen die gleichen Inhalte als Sendungsbegleitung zu Hörfunk- und Fernsehsendungen mit diesen Themenschwerpunkten bereitzustellen. Allein die Wiedereinführung eines umfassenden Special-Interest-Portals ohne Sendungszusammenhang wäre nun verboten.”

Damit nicht zufrieden, wenden sich die Initiatoren und Erstunterzeichner der Petition an Alexander Wrabetz, Generaldirektor des ORF, sind der Überzeugung, dass dies nicht das Ende der Futurezone sein darf und notwendigerweise sein muß. „Die Community in Österreich ist groß genug, um – im Sinne des “Crowd Funding”-Gedankens – dieses Medium selbst weiterzuführen und weiterzuentwickeln.“ Darum ersuchen die Petenten den ORF:

- sämtliche Marken- und Namensrechte an der Futurezone
- die Domain futurezone.at
- die Datenbank mit den Inhalten der Futurezone seit ihrer Gründung
- die verwendete Web-Software
- sowie sämtliche zum Weiterbetrieb nötigen Informationen, und, sofern möglich und von beiden Seiten gewünscht, Vereinbarungen und Verträge an die Stakeholder-Community der Futurezone zu übergeben sowie einen reibungslosen und geordneten Ablauf der Übernahme sicherzustellen.“

Aus der öffentlichen soll eine private Initiative werden, die in gewohnter Qualität und mit gleichem Engagement und Anspruch die Arbeit der Futurezone-Redaktion fortführt. [...]”

Je mehr Menschen die Petition zeichnen, desto deutlicher wird, wie groß der Verlust für die vielen täglichen Leser eines der wertvollsten öffentlich-rechtlich organisierten qualitätsjournalistischen Angebote war. Retten wir die Futurezone!

Petition

gulli

Ministerpräsidenten nicken Reform der Rundfunkgebühren ab

“Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich auf ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigt. Das erklärten der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), sowie Baden-Württembergs Regierungschef Stefan Mappus (CDU) am Mittwochabend in Berlin. Ab 2013 soll die Rundfunkgebühr nicht mehr für Empfangsgeräte, sondern pro Haushalt oder Betriebsstätte erhoben werden. Das neue Modell folgt damit wie erwartet dem im Mai von Paul Kirchhof vorgelegten Gutachten.”

heise online

Geheime Kommandosache – Der Kampf gegen Online-Piraterie

“Das ACTA-Abkommen wird immer mehr in den Medien thematisiert. Am Wochenende berichtete bereits die Sendung Breitband im Deutschlandradio Kultur und interviewte dazu u.a. Michael Geist und die grüne EU-Abgeordnete Ska Keller.

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Heute befragte Markus das Radiofeuilleton im Deutschlandradio Kultur dazu.”

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netzpolitik.org

Freie Fahrt für Filesharer?

“Die Sendung “Computer & Kommunikation” beim Deutschlandfunk hat heute über die Abmahnpraktiken gegen Tauschbösennutzer berichtet: Freie Fahrt für Filesharer?

Das Fazit:

Die Abmahnwelle gegen Tauschbörsenteilnehmer wird also trotz gefallenem Vorratsdatenspeicherungsgesetz weiterrollen. Der Unterhaltungsindustrie, vor allem der Musikindustrie, ist das sehr peinlich. Man spricht in der Branche nicht gern darüber, dass man schnüffelt und abmahnt, denn eigentlich findet man freie Netze, Piratenpartei und Grenzen testen ja okay und will auf die Kids, die Kunden von morgen, nicht wie die Polizei wirken. Aber man tut es.

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netzpolitik.org

US-Geheimdienste wollten Wikileaks zerstören

Die Website Wikileaks versteht sich als Plattform für Whistleblower. Dort können Menschen, die in den Besitz geheimer und für die Öffentlichkeit relevanter Informationen gelangen, diese anonym veröffentlichen. Das Ziel der Plattform ist Transparenz: Fehlverhalten von Unternehmen und Staaten soll aufgedeckt, die Öffentlichkeit informiert werden. In den drei Jahren seines Bestehens hat Wikileaks mit dieser Strategie viele Bewunderer gewonnen und konnte zahlreiche brisante Dokumente – beispielsweise über Korruption, die Misshandlung Gefangener durch die CIA oder den deutschen Bombenangriff in Kundus – veröffentlichen. Einigen Regierungen allerdings ist Wikileaks ein Dorn im Auge. Dabei bildete offenbar auch die US-Regierung keine Ausnahme: Das Verteidigungsministerium stufte Wikileaks in einem Bericht aus dem Jahr 2008 ganz eindeutig als Bedrohung ein und gab sogar Tipps zur Zerstörung der Seite.

Das 32 Seiten starke Dokument ist als “geheim” und “NOFORN” (also “Not for release to foreign nationals”, das heißt keine Weitergabe an Ausländer) eingestuft. Überschrieben ist es mit der provokanten Fragestellung “Wikileaks.org – Ein Online-Nachschlagewerk für ausländische Geheimdienste, Aufständische oder Terrorgruppen?” Es ist also von Anfang an klar: die Verantwortlichen vom “Army Counterintelligence Center” halten Wikileaks für eine Bedrohung. Entsprechend steht unter “Zweck”: “Dieser Sonderbericht bewertet die Bedrohung, die Wikileaks für die Spionageabwehr der US Army darstellt.” [..]

Die Möglichkeit, dass sensible Informationen durch die eigenen Leute weitergegeben wären, bereitete den Analysten offenbar erhebliches Kopfzerbrechen. “Die Möglichkeit, dass ein derzeitiger Angestellter oder Maulwurf im Verteidigungsministerium oder woanders in der US-Regierung sensible oder geheime Informationen an Wikileaks.org weitergibt, kann nicht ausgeschlossen werden,” urteilten die Analysten. Zudem gingen sie davon aus, dass Wikileaks neben den bereits erfolgten Leaks – von denen auf einige in dem Dokument näher eingegangen wird – noch über weitere Dokumente verfügt und diese im Laufe der Zeit veröffentlichen wird. Bezüglich der Informanten wird angemerkt, dass Wikileaks selbst behauptet habe, frühere Angestellte des Verteidigungsministeriums hätten Informationen weitergegeben. Was von diesen Informationen zu halten ist, wussten die Analysten aber nicht so genau – handelt es sich um den Versuch einer Desinformationskampagne, oder um die Wahrheit?

An einigen Stellen war man offenbar fehlinformiert. So ist das Ziel von Wikileaks in dem Dokument mit “dem Aufdecken unethischer Praktiken, illegalen Verhaltens und Fehlverhaltens in korrupten Unternehmen und Unterdrückungs-Regimes in Asien, dem früheren Ostblock, dem sub-saharischen Afrika und dem Mittleren Osten” angegeben. Das widerspricht dem Selbstverständnis von Wikileaks: die Seite will global wirken und hat dies auch stets so kommuniziert. [..]

In dem Dokument wird erklärt, Rechtsexperten seien sich uneinig über die Bedeutung von Wikileaks. Sei es eine Seite, die freie Meinungsäußerung betreibe mit positiven Effekten, die eventuelle Gesetzesbrüche rechtfertigten und ausglichen? Oder handle es sich beim Handeln von Wikileaks schlicht um kriminelle Aktivitäten, die früher oder später rechtliche Folgen haben müssten?

Bemerkenswert ist auch eine weitere Textstelle. Dort wird behauptet, viele andere Länder (beispielsweise China, Israel und Russland) würden den Zugriff auf Wikileaks blockieren und davon ausgehen, sie hätten das Recht, gegen Wikileaks und dessen Informanten zu ermitteln und diese zu verklagen. Auch hätten sie vielfach auf der Löschung bestimmter Dokumente bestanden – und hätten die Mittel, diese Forderungen notfalls auch durchzusetzen. Diese Äußerungen bewertet Wikileaks-Editor Julian Assange als Rechtfertigungsversuch: sie sollen ein eventuelles Vorgehen der US-Regierung gegen Wikileaks relativieren.

Wie könnte dieses Vorgehen aussehen? Folgendes Zitat verschafft einem eine Ahnung: “Wikileaks benutzt Vertrauen als zentrales Konzept, indem Insidern, Informanten und Whistleblowern versichert wird, dass sie anonym bleiben werden. Die Identifizierung, Bloßstellung, Entlassung oder Strafverfolgung von derzeitigen oder früheren Insidern, Informanten oder Whistleblowern könnte dieses zentrale Konzept beschädigen oder zerstören und Andere davon abhalten, Wikileaks.org zum Veröffentlichen solcher Informationen zu benutzen.”

Es besteht kein Zweifel: Wikileaks machte einige Personen im US-Verteidigungsministerium nervös und tut dies womöglich noch heute. Eine Seite, die es sich auf die Fahnen geschrieben hat, auch und gerade unbequeme Informationen über die Mächtigen zu veröffentlichen, könnte dies durchaus auch als Kompliment auffassen. Bedroht jedenfalls fühlt man sich offenbar nicht: Wikileaks-Editor Julian Assange erklärt in seinem Editorial zum Dokument, da seit dem Verfassen dieses Berichts zwei Jahre vergangen seien und seitdem kein Wikileaks-Informant enttarnt worden sei, seien entsprechende Pläne wohl ineffektiv gewesen. [..]”

gulli

Digitaler Kopierschutz als wirtschaftliches Handicap

“Wie sinnvoll und effektiv ist ein Kopierschutz für digitale Medien? Im Gespräch bewertet der Jurist Julius Mittenzwei den Nutzen von Digital-Rights-Management-Systemen. Er ist Mitglied im Chaos Computer Club, der sich für grenzüberschreitende Informationsfreiheit einsetzt. [...]

Im Bereich von Musik ist Kopierschutz bereits so gut wie tot. Alle großen Anbieter haben mittlerweile auf Dateiformate ohne Kopierschutz umgestellt. Langfristig wird diese Entwicklung auch im Bereich von Filmen zu beobachten sein. Spannend wird sein, ob die Verlagsbranche aus den Fehlern der Musikindustrie lernt und mit zukunftsfähigen Geschäftsmodellen aufwartet, bevor sämtliche Marktanteile an Tauschbörsen verloren sind.

Goethe-Institut

Verhandlungsmasse Futurezone

“Auch in Österreich gibt es Streit zwischen dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Verlegern. Und wie das immer so ist, ist im Zweifelsfall die Netzpolitik Verhandlungsmasse. In diesem Fall soll die Futurezone bedroht sein, die quasi ein Öffentlich-Rechtliches Heise-Angebot ist. Das sei ein “Special Interest-Angebot”, so wird der ORF-Finanzdirektor Richard Grasl im Standard zitiert. Er will den privaten Verlegern einen Deal über Online-Inhalte anbieten, so dass der ORF “sich auf Bewegtbild im Netz konzentrieren” könnte, und dabei “Textinhalte auf “Überblicksberichterstattung” und Inhalte mit Radio- und TV-Bezug” beschränkt.

Das wäre echt schade aus Sicht der Netzpolitik, bietet doch die Futurezone zuverlässige und oft sehr ausführlich recherchierte Beiträge – nicht nur über österreichische Themen.

netzpolitik.org

futurezone trägt mit seinem Angebot nicht nur zur Netzpolitik bei sondern schafft auch Öffentlichkeit und wäre auf jeden Fall ein Verlust für Netzaktivisten, Datenschützer und Bürgerrechtler in Österreich.

PayPal Konto von Cryptome gesperrt

Nachdem PayPal das Konto von Wikileaks Ende Januar eingefroren und nach der öffentlichen Reaktion darauf wieder freigegeben hat. Ist nun Cryptome.org betroffen.

John Young hat den bisherigen Verlauf hier dargestellt. Interessant ist, dass die Sperrung seitens PayPal in den Zeitraum fällt, in der Cryptome unter Berufung auf den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) seitens Microsoft, wegen der Veröffentlichung des Microsoft “Global Criminal Compliance Handbook”, von Network Solutions gesperrt wurde.

Wer Cryptome unterstützen möchten kann dies nach wie vor per Geldbrief oder Scheck, ausgestellt auf “John Young, Cryptome, 251 West 89th Street, New York, NY 10024, USA” machen.

Schweizer Petition gegen Verbot von “Killerspielen

“Am 18. März 2010 entscheidet der Schweizer Ständerat über zwei Gesetzesinitiativen, von denen eine ein vollständiges Verbot sogenannter Killerspiele vorsieht. Piratenpartei und Spielerverbände haben eine Petition gestartet – bislang mit mäßigem Erfolg.

[…]

Gegen das vollständige Verbot der Programme wendet sich eine Allianz aus Piratenpartei und Jungsozialisten (Juso) sowie Spieleverbänden der Schweiz mit einer Onlinepetition.”

Golem.de

Bundespräsident hat Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben

“Unser Bundespräsident Köhler hat heute doch das Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben. In einer kurzen Pressemitteilung heißt es: Ausfertigung des “Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen”.

“Bundespräsident Horst Köhler hat heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes” Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.”

Es wäre erfreulich, wenn die Bundesregierung aus Transparenzgründen ihre Stellungnahme vom 4. Februar veröffentlichen würde. Bisher hat nur der Spiegel diese erhalten.

Spannend ist ja die Frage, warum auf einmal die Bundesregierung in der Lage ist, “Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig” zu bekämpfen. Und warum sie das vor einem halben Jahr nicht war.

Am kommenden Montag gibt es die Anhörung zur Zensursula-Petition im Petitionsausschuß. Diese wird auch live im Netz gestreamt.

Zeit: Montag, 22. Februar 2010, 13.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, 4 900 Europasaal

In der 24. Sitzung des Deutschen Bundestages geht es dann am Donnerstag, den 25.02.2010 um die verschiedenen Aufhebungsgesetz-Vorschläge der Oppositionsfraktionen. Die Plenar-Debatte geht den ganzen Tag. Zensursula ist der Programmpunkt 10.

Die SPD hat dabei ihren Vorschlag noch nicht veröffentlicht. Ebenso ist bisher unklar, wie denn die Regierungs-Koalition das Problem lösen möchte, dass das Zugangserschwerungsgesetz jetzt (bald mit Erscheinen im Bundesanzeiger) in Kraft ist.

Was jetzt folgen muss: Die Zensurinfrastruktur muss bei den Providern abgerüstet werden!

netzpolitik.org

Siehe auch:

AK Zensur fordert sofortige Aufhebung des Internet-Sperr-Gesetzes und kündigt Verfassungsbeschwerde an

ZugErschwG: Warum ein Aufhebungsgesetz so wichtig ist!

Entwurf für Jugendmedienschutz-Staatsvertrag entschärft

“Eine Ausweitung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) auf Internet-Zugangsprovider und Plattformbetreiber ist nach Angaben der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei erst einmal vom Tisch. Im neuesten Entwurf sei man zum “ursprünglichen Anbieterbegriff” zurückgekehrt, der ein abgestuftes Haftungsregime vorsieht, hieß es aus der Staatskanzlei. Klargestellt worden sei auch, dass es keine Pflicht zur Einstufung aller Inhalte für Inhalteanbieter geben werde.

Der Entwurf wird in der kommenden Woche von Rundfunkreferenten und Staatskanzlei-Vertretern abschließend diskutiert. Am 25. März soll der novellierte Staatsvertrag von den Ministerpräsidenten der Länder verabschiedet und im Juni oder Juli umgesetzt werden. Noch keinen Hinweis gab es aus der Staatskanzlei, ob und wann Unternehmen und Bürgerrechtler den Entwurf vor dem 25. März noch einmal zu Gesicht bekommen.

[...]

Geblieben ist nach Informationen von heise online die Auflage für Social Networks, nachzuweisen, dass “die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen”. Betreiber von Plattformen mit Nutzerinhalten können laut der alten und offenbar auch neuen Fassung ihrer Verantwortung auch durch die Mitgliedschaft bei einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nachkommen.

Für eine Erweiterung des Anbieterbegriffs gestritten hatte unter anderem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). In ihrer Stellungnahme forderte die Kommission, dass Zugangsprovider, Suchmaschinenbetreiber, Anbieter von Social Networks und “Linksetzer” stärker in die Verantwortung genommen werden müssten. Die Gegenforderung, den Anbieterbegriff explizit enger einzugrenzen, war vom AK-Zensur gekommen, der den Entwurf inzwischen vom Tisch haben will.

Auf ein praktisches Problem des erweiterten Anbieterbegriffs hatte auch das Hans-Bredow-Institut in Hamburg hingewiesen – um so viele zusätzliche Verantwortliche im Internet könne sich die KJM kaum noch effektiv kümmern. “Dem vermeintlichen regulatorischen Vorteil, viele in der Verantwortung zu haben, stehen dann Nachteile gegenüber, die aus dem Leerlaufen rechtlicher Regelungen erwachsen.” Die Hamburger Medienrechtsexperten warnten auch, dass damit neue Geschäftsmodelle gefährdet werden könnten.

Ein altes “Geschäftsmodell” bedroht sehen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger: die freie Presse. Die sieht sich nach dem Entwurf mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bedroht “für den Fall an, dass Artikel der Online-Presse als geeignet erscheinen, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen”. Das Argument, dass derselbe Artikel online verbreitet gefährlicher sei als auf Papier gedruckt, sei kaum überzeugend. In der Staatskanzlei heißt es zur Frage des Presseprivilegs, dass man da zwar noch einmal nacharbeiten wolle. Eine generelle Ausnahme für die Presse könne es aber nicht geben, denn in ihrer Online-Variante müsse sie sich eben auch als “Telemedium” regulieren lassen.”

heise online

Siehe auch:

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 3.0: War doch nicht so gemeint!

Schweiz prüft Verkaufsverbot von “Killerspielen”

“Bislang gibt es in der Schweiz weder eine Prüfstelle noch umfassende Jugendschutzgesetze für Computerspiele. Das könnte sich ändern: Eine Kommission empfiehlt nun sogar ein absolutes Verkaufsverbot für sogenannte “Killerspiele”.

Gleich zwei Vorschläge für eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes im Hinblick auf Computerspiele hat die Rechtskommission des schweizerischen Ständerats – am ehesten dem deutschen Bundesrat vergleichbar – verabschiedet. Der eine Vorschlag wurde einstimmig angenommen und sieht ein Verkaufsverbot von “Killerspielen” an Kinder und Jugendliche vor. Der andere Vorschlag wurde mit neun zu drei Stimmen angenommen und sieht ein absolutes Verkaufsverbot vor – also auch für Erwachsene. Wie genau die künftigen Regelungen aussehen, muss noch in parlamentarischen Prozessen geklärt werden. Auch die genaue Definition des Begriffs “Killerspiel” ist offenbar noch nicht geklärt. [...]”

Golem.de