Archiv für die 'Politik' Kategorie

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Online-Durchsuchungen – bisher geht es auch ohne

“Berlin – Als wichtiges Instrument im Kampf gegen den internationalen Terrorismus wurde sie gepriesen, doch bisher hat das Bundeskriminalamt (BKA) keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2009 hat die Behörde das umstrittene Werkzeug nicht genutzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegt. Dabei hat das Bundeskriminalamt in den vergangenen anderthalb Jahren bereits rund 700 000 Euro investiert, um Online-Durchsuchungen durchführen zu können. Nach Angaben von Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) gab das BKA bis heute 101 582 Euro für die Bereitstellung der technischen Mittel aus, hinzu kamen 581 000 Euro an Personalkosten. [...]”

Tagesspiegel

Kein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für “Killerspiele”

“Das eine Zeit lang drohende, weitreichende Herstellungs- und Verbreitungsverbot für sogenannte “Killerspiele” ist wohl endgültig vom Tisch [...]

Deutlich über 50.000 Computerspieler hatten Mitte 2009 im Internet unterzeichnet – und sich so der von Peter Schleußer eingebrachten Onlinepetition ‘Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen’ angeschlossen. Damit galt die Petition als erfolgreich und wurde deshalb am Montag, 17. Mai 2010 im entsprechenden Ausschuss des Deutschen Bundestages in öffentlicher Sitzung durchgesprochen. [...]

Als Vertreter der Bundesregierung machte Hermann Kues, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, klar, dass die von den Innenministern gewünschte Verschärfung der Jugendschutzgesetze nicht kommen wird und eine Ausweitung der derzeit geltenden Gesetze nicht vorgesehen ist. [...]”

Golem.de

CCC Hamburg Kickerturnier am 5. Juni im Attraktor

Der CCC Hamburg veranstaltet am 5. Juni 2010 im Attraktor Hackerspace ein Kickertunier.

Mehr Informationen gibt es unter: http://kicker.hamburg.ccc.de

Lettischer Finanzdaten-Hacker festgenommen

“Der unter dem Namen “Neo” bekannte Hacker, der im Frühjahr sensible Daten verschiedener öffentlicher Einrichtungen und Unternehmungen Lettlands veröffentlicht hatte, wurde am Mittwoch verhaftet. Die Affäre zieht mittlerweile immer weitere Kreise.

Der Mann, ein 31-jähriger Mathematik-Forschungsstudent namens Ilmars Poikans, ging über seinen Anwalt am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Sein Anwalt Aleksejs Loskutovs sagte gegenüber Journalisten, sein Mandant bekenne sich dazu, die Daten im Interesse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Ob es sich dabei um eine nicht legale Tätigkeit gehandelt habe, sei aber erst festzustellen.”

futurezone.ORF.at

BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein

Der Bundesgerichtshof hat heute in Sachen Störerhaftung bei WLAN-Netzen entschieden. HIer sind erste Reaktionen und Analysen. Was die Entscheidung für Freifunk & Co bedeutet, wird wohl erst bei Veröffentlichung des Urteils sichtbar,

Pressemitteilung der Bundesgerichtshof: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss.

Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Thomas Stadler: BGH: Betreiber eines W-LANs haftet mit Einschränkungen.

Der BGH hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08) eine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses, über dessen W-LAN Dritte Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) begehen, grundsätzlich bejaht. Dabei schränkt der BGH die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers allerdings deutlich ein. Denn der BGH sieht nur einen Unterlassungs- aber keinen Schadensersatzanspruch als gegeben an. Vor allen Dingen möchte der BGH in diesen Fällen – anders als die Mehrheit der instanzgerichtlichen Rechtsprechung – die Regelung des § 97 a Abs. 2 UrhG anwenden, wodurch die Abmahnkosten auf einen Betrag von EUR 100,- begrenzt werden.

Jens Ferner: Anmerkung: BGH zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb.

Heise: BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein.

Besonders bitter dürfte den Urheberrechtsmassenabmahnern ein Hinweis des BGH bezüglich der Höhe der Abmahngebühren aufstoßen. Der für Urheberrechtssachen zuständige 1. Senat des höchsten Gerichts merkte an, dass es seit 2008 den Absatz 2 des Paragrafen 97a Urheberechtsgesetz (UrhG) gibt. Dieser sieht eine Höchstgrenze von 100 Euro für Urheberrechtsabmahnungen dann vor, wenn es sich um “einfach gelagerte Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” handelt. Zwar sei diese Regelung im konkreten Fall noch nicht gültig gewesen, aber bei Fällen wie dem verhandelten fallen gegenwärtig “insofern maximal 100 Euro an”. Damit dürfte der BGH das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte aushebeln, die mit hohen Gebühren und Schadensersatzforderungen Kasse machen.

netzpolitik.org

Europäischer Gerichtshof wird VDS überprüfen

“Die Organisation Digital Rights Ireland hatte beantragt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Der High Court in Dublin hat kürzlich den Weg dafür frei gemacht.

Am 5. Mai urteilte das oberste Zivil- und Strafgericht der Republik Irland (High Court), vor dem Europäischen Gerichtshof soll geprüft werden, ob die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten aus dem Jahr 2006 gegen die Ende letzten Jahres in Kraft getretene EU-Grundrechtecharta verstößt und demnach unwirksam ist. [...]

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, die Europäische Kommission soll kurzfristig die Abänderung der Richtlinien durchführen, um eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zu verhindern. “Eine Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten in und außerhalb Europas als überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig erwiesen, so in Deutschland, Österreich, Belgien, Griechenland, Rumänien, Schweden und Kanada. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit gezielteren Verfahren, die keine Protokollierung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung erfordern”, kommentiert Sandra Mamitzsch vom AK Vorrat den Ausgang der Klage in Dublin.

Patrick Breyer warnt vor einer vorschnellen Einführung der verdachtslosen Speicherung aller Verbindungsdaten in Deutschland. Damit sollte man besser warten, bis der Europäische Gerichtshof zu einem endgültigen Urteil gekommen ist.

Die EU-Kommission prüft momentan eine Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. [...]”

gulli:news

Kein EU-Zwang zur Vorratsdatenspeicherung!

“Nach dem Urteil des BVerfG wurde wegen einer EU-Richtlinie über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Aber wie zwingend ist diese Richtlinie wirklich?

Schon kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März, mit dem es die bis dahin in Deutschland gültige Regelung für verfassungswidrig erklärt und gekippt hatte, wurde über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Der Grund hierfür war eine Richtlinie der EU. Diese Richtlinie 2006/24/EG wird von den Speicherungsbefürwortern als Verpflichtung angeführt, welche die Bundesregierung zwingen würde, die Vorratsdatenspeicherung mittels eines neuen Gesetzes wieder einzuführen. Dieses Argument scheint jedoch bei weitem nicht so aussagekräftig zu sein, wie es manchen Politikern lieb wäre.

Besagte Richtlinie 2006/24/EG bzw. ihr Erlass beruht auf dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union(AEUV), dem ehemaligen EG-Vertrag. Besonders bedeutend ist dabei der Artikel 114, der “zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben” ermächtigt. Was bisher in der öffentlichen Diskussion aber nicht erwähnt wurde, sind die Absätze 4 und 6 dieses Artikels:

“(4) Hält es ein Mitgliedstaat nach dem Erlass einer Harmonisierungsmaßnahme […] für erforderlich, einzelstaatliche Bestimmungen beizubehalten, die durch wichtige Erfordernisse im Sinne des Artikels 36 […] gerechtfertigt sind, so teilt er diese Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Beibehaltung der Kommission mit.”

“(6) Die Kommission beschließt binnen sechs Monaten […], die betreffenden einzelstaatlichen Bestimmungen zu billigen oder abzulehnen, nachdem sie geprüft hat, ob sie ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung und eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen und ob sie das Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Erlässt die Kommission innerhalb dieses Zeitraums keinen Beschluss, so gelten die […] einzelstaatlichen Bestimmungen als gebilligt. […]“

Wenn man diese Artikel betrachtet, scheint die Nichtharmoniserung durchaus möglich. Bleibt noch die Frage, ob es “wichtige Erfordernisse” auf Seiten Deutschlands gibt. Dazu wiederum hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen. Laut ihm ist der Grundrechtsschutz ein Teil der öffentlichen Ordnung und würde eine Abweichung vom Binnenmarktrecht rechtfertigen. Das infrage kommende Recht wäre das der Telekommunikationsfreiheit. Das faktische Verbot der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland würde auch kein willkürliches Mittel zur Diskriminierung und keine verschleierte Beschränkung des Handels sein, ebensowenig wie es das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen würde.

Betrachtet man diese Punkte, dürfte es für die Kommission keinen Grund geben, den deutschen Alleingang abzulehnen. Es liegt also nun allein am Willen der Bundesregierung.”

gulli

Kritik an Schweigen der Behörden

“Viele deutsche Bundesbehörden geben demnach den Bürgern nur zögerlich Auskunft, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. “Ich stelle fest, dass wir weit entfernt sind von einer Kultur der Offenheit”, sagte Schaar am Dienstag bei der Vorstellung seines Berichts für die Jahre 2008/2009 in Berlin. In einigen Bereichen der Verwaltung sei das rund vier Jahre alte Gesetz zur Informationsfreiheit gar nicht bekannt. Zudem gebe es eine routinemäßige Zurückhaltung bei der Weitergabe von Informationen.”

futurezone.ORF.at

Holger Bleich zum Thema Netzsperren auf EU-Ebene

“Bei 3sat.Neues geht es später am Nachmittag u.a. um die Censilia-Pläne auf europäischer Ebene. Im Vorfeld gibt es schon das komplette Interview mit dem ct´- Redakteur Holger Bleich auf Youtube:”

Ist die wieder aufgeflammte Diskussion über Sperren im Internet nicht der absolute Beweis für eine fehlende Medienkompetenz unserer Politiker? Kann man es sich wirklich so einfach machen? Wir haben mit Holger Bleich darüber gesprochen. Weitere Informationen in unserer Sendung am 02. Mai 2010 (3sat neues, 16:30 Uhr)

netzpolitik.org

Offener Brief gegen neue Vorratsdatenspeicherung

“Wegen der drohenden Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch eine EU-Richtlinie haben sich 48 Organisationen in einem offenen Brief an die Justizministerin gewandt.

Was verfassungswidrig ist, soll nicht durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Deswegen wandten sich gestern 48 Verbände und Organisationen, darunter auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Chaos Computer Club, Reporter ohne Grenzen, die Free Software Foundation Europe, der Deutsche Journalisten-Verband und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, in einem offenen Brief an die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie fordern die FDP-Politikerin darin auf, sich auf EU-Ebene im Ministerrat gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auszusprechen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März 2010 die bis dahin geltende deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und somit gekippt. Zuvor waren die Telekommunikationsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, sämtliche Verbindungsdaten aller Bundesbürger zu speichern und für bis zu sechs Monate aufzubewahren. Die Regelung hatte erhebliche Proteste hervorgerufen, da so sensible Daten wie etwa journalistische Quellen und ärztliche Informationen einer erheblichen Gefährdung durch Datenpannen und -missbrauch ausgesetzt wurden.

Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 jedoch schreibt die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsländern vor, was auch zu einer erneuten Einführung in Deutschland führen würde. “Der 2005 beschlossene EU-weite Zwang zur flächendeckenden Verbindungsdatenspeicherung hat sich überlebt”, so Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung. “Eine Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten in und außerhalb Europas als überflüssig, schädlich und verfassungswidrig erwiesen, so in Deutschland, Österreich, Belgien, Griechenland, Rumänien und Schweden. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit gezielten Verfahren, wie sie etwa in der internationalen Cybercrime-Konvention vereinbart sind. Wo eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde, hat sie die Zahl der aufgeklärten Straftaten nicht erhöht. [...] Nützlichkeit ist nicht gleich Notwendigkeit. Die EU-Vorgaben müssen jetzt flexibler gestaltet werden und intelligentere Alternativen als eine ungezielte Datenanhäufung zulassen.”

Nun kann man nur hoffen, dass sich die Justizministerin an die bürgerrechtlichen Wurzeln ihrer Partei erinnert und sich auf EU-Ebene gegen die erneute Einführung einer ebenso verfassungswidrigen wie nutzlosen Maßnahme einsetzt.”

gulli:news

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Chaos Computer Club
Reporter ohne Grenzen

Großbritanien beschliesst Gesetz über die Digitale Wirtschaft

“Grossbritanien ist jetzt fit fürs digitale Zeitalter. Sagt zumindest die Politik, nachdem sie ein Gesetz über die Digitale Wirtschaft (“digital economy bill”) heute verabschiedet hat (Muss noch durch das House of Lords, aber das ist eine Formsache). Dabei ist eine Rahmengesetzgebung herausgekommen, die erfolgreich von den Rechteverwertern übernommen wurde und ihre Positionen weitgehend wiederspiegelt. Kein Wunder, immerhin haben die Rechteinhaber die ganze Debatte dominiert und als einzige Frage bleibtfür viele Aktivisten im Raum: Waren die Politiker gekauft oder nur zu dämlich, die technologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu verstehen? Wahrscheinlich war es eine Mischung aus beidem.

Herausgekommen sind Netzsperren für p2p-Webseiten, Haftungsverschärfungen für Provider und Inhalte-Anbieter und ein 2-Strikes-Modell, was aber ausbaufähig sein soll (nach dem 2. Schritt muss ja irgendwas folgen). Klingt alles nach aktuellen Forderungen im ACTA-Abkommen, das ja von denselben Lobbys dominiert wird.

Guardian: Digital economy bill exposes broken system.
Spreeblick: Großbritannien bekommt “Three Strikes” mit dem Abwasch.
Spiegel: Rechteindustrie triumphiert – Briten beschließen restriktives Gesetz gegen Raupkopierer.
Zeit: Briten beschließen Netzsperren.

Analysen zur digital economy bill gibt es im Blog von Monica Horten, u.a. dieser Beitrag zur Verabschiedung: DE Bill rammed through UK Parliament in 2 hours.”

netzpolitik.org

Dradio Breitband: Frank Rieger vs. Christian Heller

“Folgendes Fundstück aus dem Twitter-Stream von CCC-Sprecher Frank Rieger kann ich wärmstens als Vorbereitung auf die Facebook-Diskussion der taz am Dienstag empfehlen. Es handelt sich um ein Gespräch im Rahmen der Sendung “Breitband” bei Dradio Kultur von Samstag:”

Ist Privatsphäre für überhaupt noch relevant? Darüber haben wir vor der Sendung gesprochen mit Frank Rieger, Sprecher des Chaos-Computer Clubs und Datenschützer der alten Schule – und mit dem jungen Publizisten Christian Heller, der jüngst mit einer steilen These aufgefallen ist: Schutz von Privatsphäre sei ein ähnlich absurdes Konstrukt wie der Schutz von geistigem Eigentum.

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via netzpolitik.org