“Bei 3sat.Neues geht es später am Nachmittag u.a. um die Censilia-Pläne auf europäischer Ebene. Im Vorfeld gibt es schon das komplette Interview mit dem ct´- Redakteur Holger Bleich auf Youtube:”
Ist die wieder aufgeflammte Diskussion über Sperren im Internet nicht der absolute Beweis für eine fehlende Medienkompetenz unserer Politiker? Kann man es sich wirklich so einfach machen? Wir haben mit Holger Bleich darüber gesprochen. Weitere Informationen in unserer Sendung am 02. Mai 2010 (3sat neues, 16:30 Uhr)
“China gilt oft als größte Versandnation für Spam – zu Unrecht, so eine neue Untersuchung, denn die meisten ungewünschten Werbemails stammen weiterhin von US-Servern. Ein weiteres Ergebnis: Statt auf Massenmails setzen immer mehr Versender auf aufwendige, täuschend echt wirkende Nachrichten.”
“Wegen der drohenden Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch eine EU-Richtlinie haben sich 48 Organisationen in einem offenen Brief an die Justizministerin gewandt.
Was verfassungswidrig ist, soll nicht durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Deswegen wandten sich gestern 48 Verbände und Organisationen, darunter auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Chaos Computer Club, Reporter ohne Grenzen, die Free Software Foundation Europe, der Deutsche Journalisten-Verband und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, in einem offenen Brief an die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie fordern die FDP-Politikerin darin auf, sich auf EU-Ebene im Ministerrat gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auszusprechen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März 2010 die bis dahin geltende deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und somit gekippt. Zuvor waren die Telekommunikationsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, sämtliche Verbindungsdaten aller Bundesbürger zu speichern und für bis zu sechs Monate aufzubewahren. Die Regelung hatte erhebliche Proteste hervorgerufen, da so sensible Daten wie etwa journalistische Quellen und ärztliche Informationen einer erheblichen Gefährdung durch Datenpannen und -missbrauch ausgesetzt wurden.
Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 jedoch schreibt die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsländern vor, was auch zu einer erneuten Einführung in Deutschland führen würde. “Der 2005 beschlossene EU-weite Zwang zur flächendeckenden Verbindungsdatenspeicherung hat sich überlebt”, so Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung. “Eine Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten in und außerhalb Europas als überflüssig, schädlich und verfassungswidrig erwiesen, so in Deutschland, Österreich, Belgien, Griechenland, Rumänien und Schweden. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit gezielten Verfahren, wie sie etwa in der internationalen Cybercrime-Konvention vereinbart sind. Wo eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde, hat sie die Zahl der aufgeklärten Straftaten nicht erhöht. [...] Nützlichkeit ist nicht gleich Notwendigkeit. Die EU-Vorgaben müssen jetzt flexibler gestaltet werden und intelligentere Alternativen als eine ungezielte Datenanhäufung zulassen.”
Nun kann man nur hoffen, dass sich die Justizministerin an die bürgerrechtlichen Wurzeln ihrer Partei erinnert und sich auf EU-Ebene gegen die erneute Einführung einer ebenso verfassungswidrigen wie nutzlosen Maßnahme einsetzt.”
“Grossbritanien ist jetzt fit fürs digitale Zeitalter. Sagt zumindest die Politik, nachdem sie ein Gesetz über die Digitale Wirtschaft (“digital economy bill”) heute verabschiedet hat (Muss noch durch das House of Lords, aber das ist eine Formsache). Dabei ist eine Rahmengesetzgebung herausgekommen, die erfolgreich von den Rechteverwertern übernommen wurde und ihre Positionen weitgehend wiederspiegelt. Kein Wunder, immerhin haben die Rechteinhaber die ganze Debatte dominiert und als einzige Frage bleibtfür viele Aktivisten im Raum: Waren die Politiker gekauft oder nur zu dämlich, die technologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu verstehen? Wahrscheinlich war es eine Mischung aus beidem.
Herausgekommen sind Netzsperren für p2p-Webseiten, Haftungsverschärfungen für Provider und Inhalte-Anbieter und ein 2-Strikes-Modell, was aber ausbaufähig sein soll (nach dem 2. Schritt muss ja irgendwas folgen). Klingt alles nach aktuellen Forderungen im ACTA-Abkommen, das ja von denselben Lobbys dominiert wird.
“Folgendes Fundstück aus dem Twitter-Stream von CCC-Sprecher Frank Rieger kann ich wärmstens als Vorbereitung auf die Facebook-Diskussion der taz am Dienstag empfehlen. Es handelt sich um ein Gespräch im Rahmen der Sendung “Breitband” bei Dradio Kultur von Samstag:”
Ist Privatsphäre für überhaupt noch relevant? Darüber haben wir vor der Sendung gesprochen mit Frank Rieger, Sprecher des Chaos-Computer Clubs und Datenschützer der alten Schule – und mit dem jungen Publizisten Christian Heller, der jüngst mit einer steilen These aufgefallen ist: Schutz von Privatsphäre sei ein ähnlich absurdes Konstrukt wie der Schutz von geistigem Eigentum.
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“Die rund zweijährigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Telekom-Spitzelaffäre sind abgeschlossen. Das sagte ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft am Donnerstag der dpa. Zu den Ermittlungsergebnissen und einer möglichen Anklage der Beschuldigten will sich die Behörde aber erst nach Ostern äußern. In der 2008 öffentlich gewordenen Affäre geht es um die Bespitzelung von Betriebsräten, Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten.
Damit ist weiterhin unklar, ob der frühere Konzernchef des größten europäischen Telekommunikationsunternehmens, Kai-Uwe Ricke, und der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel mit einem Strafprozess rechnen müssen. In verschiedenen Medienberichten war zuvor berichtet worden, dass die beiden Topmanager nicht angeklagt werden sollen.
Ein Hauptbelastungszeuge habe sich entgegen früheren Aussagen auf seine Schweigepflicht berufen. Ein Hauptaugenmerk der staatlichen Ermittler galt der Frage, ob die Anweisungen zur Überprüfung von Telefonverbindungsdaten von ganz oben gekommen waren. [...]”
“In den USA hat sich eine Allianz aus IT-Unternehmen und Bürgerrechtlern gebildet, die eine Modernisierung des Electronic Communications Privacy Act (ECPA) fordert. Insbesondere tritt sie dafür ein, dass der Schutz persönlicher Daten vor dem Zugriff von Behörden zeitgemäßer geregelt wird. [...]
AOL, AT&T, eBay, Google, Intel und Microsoft stehen zusammen mit Organisationen wie der American Civil Liberties Union (ACLU) und der Electronic Frontier Foundation für geradlinige Richtlinien für die moderne Kommunikation ein. Der ECPA sei aber ein Flickwerk aus widersprüchlichen und verwirrenden Standards sowie aus Ausnahmeregeln, das von Gerichten unterschiedlich interpretiert werde und sowohl Provider als auch Strafverfolger verunsichere. Beispielsweise unterliege eine einfache E-Mail in ihrem Werdegang vom Verfassen über den Transport bis hin zum Öffnen durch den Adressaten unterschiedlichen Regeln. Für ein Dokument, das auf einer Festplatte gespeichert sei, bräuchten die Strafverfolger aufgrund des vierten Zusatzes zur US-Verfassung einen Durchsuchungsbeschluss, aber nicht für eines, das bei einem Service-Provider gespeichert sei. Bei E-Mails seien sich die Gerichte nicht einig, ob der Verfassungszusatz auf sie angewendet werden müsse.
Die Allianz fordert eine Reform mit einfachen und klaren Regeln, bei der die Interessen der Behörden, der Nutzer und der Unternehmen gerecht miteinander abgewogen werden. [...] Insbesondere fordert die Allianz einen besseren Schutz von Daten, die in der “Cloud” abgelegt werden, Schutz vor verdeckten Ermittlungen durch Ausspähen von Verbindungsdaten und vor Massenerhebungen durch staatliche Stellen, wie die EFF erläutert. [...]”
“Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) weist darauf hin, dass ab dem morgigen 1. April das neue Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen gilt. Unternehmen, die Informationen über die tatsächliche oder vermeintliche Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen sammeln und verkaufen, müssen dann einzelfallbezogen und in allgemein verständlicher Form über das Zustandekommen von Scorewerten informieren. Betroffene haben künftig die Möglichkeit, Berechnungsfehler zu finden und korrigieren zu lassen.”
“Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat einer Videoüberwachung von Klassenzimmern, Eingangsbereichen und Pausenhöfen von Ausbildungsstätten in seinem Jahresbericht 2009 eine klare Absage erteilt. “Big Brother” dürfe durch Kameraaufzeichnungen nicht auch noch in die Schulen einkehren, erklärte der Datenschützer im Rahmen der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für das vergangene Jahr in Berlin am heutigen Mittwoch. Der Unterricht solle neben Rechnen und Schreiben auch Demokratie, Achtung der Menschenwürde und Freiheit lehren. Eine pauschale Videoüberwachung weiter Teile von Schulen sei mit diesen Prinzipien unvereinbar. Angesichts des “erheblichen Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen” sollte laut Dix in diesen Bereichen grundsätzlich vom Anbringen elektronischer Augen abgesehen werden. [...]
Der oberste Hüter der Privatsphäre der Hauptstädter bricht in seinem über 230-seitigen Report auch eine Lanze für mehr Datenschutz für Kranke. So müssten vor allem bessere Zugriffsregelungen auf Krankenhausinformationssysteme eingeführt werden. In manchen Hospitälern könne derzeit jeder Angestellte Einblick in alle Daten früherer und aktueller Patienten nehmen, obwohl dies zur medizinischen Behandlung nicht erforderlich sei. In der Verantwortung zum Gegensteuern sieht Dix nicht nur die Krankenhäuser, sondern auch die Software-Hersteller. Deren Produkte müssten so konzipiert werden, dass sie die notwendigen Zugriffsrechte einräumten. Zugleich hätten sie sicherzustellen, “dass der Schutz der Patientendaten gewährleistet ist”.
[...]
Zugleich kritisierte Dix Äußerungen von führenden Vertretern der US-Internetwirtschaft wie von Google-Chef Eric Schmidt, wonach man “gar nicht erst tun” sollte, was niemand erfahren dürfe. Wenn es nach dem Suchmaschinenkonzern und anderen Datensammlern gehe, gibt der Datenschützer zu bedenken, “sollte kein Mensch mehr irgendwelche Geheimnisse vor irgendwem haben”. Datenschutz schütze aber keine Daten, “sondern das Grundrecht jedes einzelnen Menschen auf Verhaltensfreiheit”.
Bei technischen Entwicklungen warnt Dix nicht nur vor sozialen Netzwerken, wo er zur Verwendung von Pseudonymen und zur Datensparsamkeit rät, sondern auch vor “intelligenten Stromnetzen”. Sogenannte Smart Grids könnten zwar den Stromverbrauch senken und zum Klimaschutz beitragen, heißt es in dem Bericht. Damit ließen sich aber auch detaillierte Nutzerprofile erstellen und eine “lückenlose Dauerüberwachung von Menschen in ihren eigenen vier Wänden” durchführen. Als problematisch bezeichnet wird auch die Verlagerung von Datenverarbeitung in “die Cloud”, wenn dadurch Verantwortungen verlagert und nationales Datenschutzrecht umgangen würden. Eine “rechtmäßige Auftragsdatenverarbeitung” sei nur möglich, wenn Mindestfestlegungen zum Datenschutz getroffen werden könnten und eine regelmäßige Kontrolle machbar sei.
Auch im Bereich öffentliche Sicherheit hatten Dix und seine Mitarbeiter 2009 viel zu tun. So betont der Datenschützer etwa, dass es in Berlin keine Rechtsgrundlage für das automatisierte Scanning von Kfz-Kennzeichen zur Gefahrenabwehr gebe. Bestrebungen der Polizei zum Einsatz verdeckter Kameras durch entsprechende technische Mittel erteilte er eine Absage. Unzulässig sei es auch, dass “Polizeibeamte in Zivil bei Demonstrationen Videoaufzeichnungen machen”. Sie würden dabei heimlich agieren, was das Versammlungsgesetz und die Rechtsprechung untersagten. [...]”
“Nach mehreren Skandalen in großen Firmen will die Bundesregierung den Datenschutz für Arbeitnehmer stärken. Eine heimliche Videoüberwachung oder eine Gesundheitsprüfung von Beschäftigten soll es nur noch unter Voraussetzungen geben. [...] Die Interessen der Betriebe sollen dabei nicht übermäßig eingeschränkt werden. [...]
Die schwarz-gelbe Koalition reagiert damit auf mehrere Skandale aus den vergangenen Jahren. So hatte der Discounter Lidl Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht und Krankheiten von Beschäftigten systematisch festgehalten. Die Deutsche Telekom spähte Telefondaten von Managern und Aufsichtsräten zu Journalisten aus, die Deutsche Bahn glich die Daten von Mitarbeitern mit jenen zu Firmen ab, zu denen sie Geschäftsbeziehungen hatte. Das soll es nicht mehr ohne weiteres geben. [...]
Grundsätzlich gilt demnach: Überwachung nur, wenn sie erforderlich ist und wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sonst drohen Geldbußen von bis zu 300 000 Euro. Künftig soll eine heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten nur unter erschwerten Voraussetzungen wie konkretem Verdacht möglich sein. Grundsätzlich soll sie aber nur dann erlaubt sein, wenn “wichtige betriebliche Interessen” gewahrt werden müssen.
Eine Gesundheitsprüfung soll nur dann zulässig sein, wenn sie nötig ist, um die Eignung eines Mitarbeiters für eine Tätigkeit festzustellen – auch dann aber nur mit Einwilligung. Der Arbeitgeber bekommt nach den Plänen nur das Ergebnis der Untersuchung, nicht die genaue Diagnose. Wenn es erforderlich ist, soll ein Arbeitgeber die Daten seiner Beschäftigen nutzen können – um Straftaten oder Vertragsverletzungen zu verhindern. Zusätzliche Daten sollen aber nur erlaubt sein, wenn ein konkreter Verdacht besteht.
Die Inhalte von Telefonaten werden weiter besonders geschützt. Im Kampf gegen Korruption und um den technischen Betrieb aufrechtzuerhalten, soll aber eine Kontrolle von Telefon, E- Mails und Internet “im erforderlichen Maß” möglich sein. Eine Ortung während der Arbeits- und Bereitschaftszeit etwa per GPRS ist [...] nur zulässig, wenn es der Sicherheit des Mitarbeiters oder der Koordinierung seines Einsatzes dient.”
“Der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) und andere Datenschutzorganisationen haben heute die Sammelbeschwerde gegen die zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen (ELENA) dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben. Insgesamt haben sie seit dem 15. März 22.005 Vollmachten eingesammelt, die in 60 Aktenordnern mit einem Transporter nach Karlsruhe gebracht wurden, teilte der FoeBuD mit. [...] Die Datenschützer wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit Arbeitnehmerdaten gelöscht wird.
Für den elektronischen Entgeltnachweis müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Die Datenschützer Sie sehen darin eine Vorratsdatenspeicherung von Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen. Art und Menge der zusammengetragenen Daten seien “höchst gefährlich” und in dieser Form verfassungswidrig. [...]”
“Zwischen der EU-Kommission und der deutschen Regierung bahnt sich ein Konflikt über die Neuverhandlungen des Abkommens mit den USA zum Bankdatentransfer an. Die Bundesregierung stört sich laut einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) daran, dass die US-Terrorfahnder nach den Plänen der Kommission Daten europäischer Bankkunden fünf Jahre lang aufbewahren dürfen sollen. Der FTD liegt nach eigenen Angaben ein Papier von Innen- und Justizministerium vor, laut dem das ein unangemessen langer Zeitraum wäre. Die Bundesregierung wolle versuchen, andere EU-Staaten für die deutsche Position zu gewinnen.”