Muss eBay Kleinanzeigen Verkäufe dem Finanzamt melden?

Mit dem 1. Januar 2023 ist das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten.

Dies bedeutet, dass Betreiber von digitalen Plattformen wie Amazon, eBay, eBay Kleinanzeigen usw. dazu verpflichtet sind, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden. Konkret, die Plattformbetreiber müssen die Umsätze ihrer Verkäufer dem Fiskus melden, in Deutschland dem Bundeszentralamt für Steuern.

Das Bundeszentralamt für Steuern leitet diese Informationen an die zuständigen Finanzämter bzw. die zuständigen Finanzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten weiter, um auch ausländische Anbieter zu erfassen, gibt es einen automatischen Austausch zwischen den EU-Mitgliedsländern.

Die Meldung erfolgt bei Privatverkäufern, wenn mindestens 30 Verkäufe oder 2000 Euro Umsatz innerhalb eines Jahres erfolgt sind. Bei gewerblichen Verkäufern werden alle Transaktionen gemeldet.

Wenn eine Meldung an das Finanzamt erfolgt, werden nicht automatisch Steuern fällig. Es bedeutet „lediglich“, dass die Meldung ans Finanzamt weitergeleitet und gegebenenfalls geprüft wird.

Siehe auch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts, Bundesfinanzministerium