Volkszählung 2011: AK Vorrat bereitet Verfassungsbeschwerde vor

“Noch vor dem 15. Juli 2010 will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der kommenden registergestützten Volkszählung einreichen. Denn an diesem Tag läuft die Frist aus, bis zu der noch gegen das Gesetz vorgegangen werden kann. Das Zensusgesetz 2011 (ZensG) trat am 16. Juli 2009 in Kraft. Es war im April 2009 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen worden. FDP, Linke und Grüne hatten dagegen gestimmt. In der Öffentlichkeit ist diese Volkszählung bisher kaum ein Thema gewesen. [...]

Der AK Vorrat bemängelt außerdem, dass die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile Begehrlichkeiten wecken kann. Der Arbeitskreis verweist auf vergangene Datenschutzskandale, die zeigen, dass ein Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.

Bereits auf der Sigint-Konferenz in Köln hatte sich Ende Mai 2010 Widerstand gegen das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 geregt.

Um den Forderungen des AK Vorrat Nachdruck zu verleihen, wurde nun eine Webseite eröffnet, die die Kampagne begleitet. Weitere Informationen zum Thema finden sich unter zensus11.de. Lesenswert ist auch der stenografische Bericht zur 211. Sitzung des Bundestages (PDF) vom 19. März 2009, in dem die Argumente der Zensus-Befürworter zur Sprache kommen.

Die offizielle Webseite zur Volkszählung 2011 ist unter zensus2011.de zu finden.”

Golem.de

EDRi-Broschüre klärt über Censilia-Pläne auf

“European Digital Rights (EDRi) hat eine 16-Seiten Broschüre (PDF) für die Censilia-Debatte auf europäischer Ebene erstellt, indem alle wichtigen Argumente gegen die Einführung einer Zensurinfrastruktur zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz aufgeführt werden. Die Broschüre wurde an EU-Abgeordneten verschickt und diese sind auch die Kernzielgruppe. Aber die Broschüre bietet auch einen guten englischsprachigen Überblick über die Argumente in der Debatte.”

netzpolitik.org

Angriff auf das Bundesverfassungsgericht

“Ein Spielverlierer will die Spielregeln ändern – dieser Eindruck drängt sich beim Lesen der Klage des Regierungsbevollmächtigten Tomuschat auf. Tomuschat wirft dem Bundesverfassungsgericht illegale Machtanmaßung vor, obwohl es nur seine Aufgabe erfüllt, für die Einhaltung unseres Grundgesetzes zu sorgen. Wer Stimmung gegen die Richtersprüche macht, greift mittelbar die angewandten Verfassungsprinzipien selbst an: Demokratieprinzip (Lissabon-Urteil), Sozialstaatsgebot (Hartz IV-Urteil) und Grundrechte (Vorratsdatenspeicherung). Wer das Grundgesetz als „Verlust an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit“ Deutschlands ansieht, ist blind für die deutsche Geschichte. [...]”

daten-speicherung.de

Online-Durchsuchungen – bisher geht es auch ohne

“Berlin – Als wichtiges Instrument im Kampf gegen den internationalen Terrorismus wurde sie gepriesen, doch bisher hat das Bundeskriminalamt (BKA) keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2009 hat die Behörde das umstrittene Werkzeug nicht genutzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegt. Dabei hat das Bundeskriminalamt in den vergangenen anderthalb Jahren bereits rund 700 000 Euro investiert, um Online-Durchsuchungen durchführen zu können. Nach Angaben von Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) gab das BKA bis heute 101 582 Euro für die Bereitstellung der technischen Mittel aus, hinzu kamen 581 000 Euro an Personalkosten. [...]”

Tagesspiegel

IP-Adressen nur mit sicherem Routing eindeutig

“IP-Adressen gelten seit Jahren als universelles Beweismittel zur Aufklärung von Straftaten im Internet. Ihre Aussagekraft steht jedoch auf wackeligen Füßen, denn sie sind nur so eindeutig wie die Routing-Informationen der Provider – und die sind manipulierbar.

Ein chinesischer Provider verdeutlichte vor wenigen Wochen erneut die Verletzbarkeit des BGP-Systems (Border Gateway Protocol), auf dem das gesamte Routing im Internet basiert. BGP-Nachbarn (sogenannte “Peers”) vertrauen einander – und darauf, dass annoncierte Routen ihre Richtigkeit haben. Dass dem nicht immer so ist, zeigt nicht nur der jüngste Vorfall. Bereits Anfang 2008 hatte ein pakistanischer Provider mittels BGP YouTube praktisch aus dem Internet verschwinden lassen.

Solche Vorfälle wecken Zweifel am “Beweismittel IP-Adresse”. Die Strafverfolgung konzentriert sich ausschließlich auf IP-Adressen (in Verbindung mit Zeitstempeln zur Vermeidung von Fehlern in dynamisch zugewiesenen Adressbereichen). Kein Gegenstand der Untersuchung ist jedoch, ob eine IP-Adresse zum Zeitpunkt der Straftat durch gefälschte BGP-Routen “entführt” worden war. [...]

Nur in Verbindung mit vollständigen BGP-Routing-Informationen beider involvierter Provider zum Zeitpunkt der Straftat kann eine IP-Adresse allein so aussagekräftig sein, wie es ihr derzeit in der Praxis und entgegen dem Prinzip “in dubio pro reo” zugebilligt wird. [...]”

heise online

Kein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für “Killerspiele”

“Das eine Zeit lang drohende, weitreichende Herstellungs- und Verbreitungsverbot für sogenannte “Killerspiele” ist wohl endgültig vom Tisch [...]

Deutlich über 50.000 Computerspieler hatten Mitte 2009 im Internet unterzeichnet – und sich so der von Peter Schleußer eingebrachten Onlinepetition ‘Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen’ angeschlossen. Damit galt die Petition als erfolgreich und wurde deshalb am Montag, 17. Mai 2010 im entsprechenden Ausschuss des Deutschen Bundestages in öffentlicher Sitzung durchgesprochen. [...]

Als Vertreter der Bundesregierung machte Hermann Kues, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, klar, dass die von den Innenministern gewünschte Verschärfung der Jugendschutzgesetze nicht kommen wird und eine Ausweitung der derzeit geltenden Gesetze nicht vorgesehen ist. [...]”

Golem.de

CCC Hamburg Kickerturnier am 5. Juni im Attraktor

Der CCC Hamburg veranstaltet am 5. Juni 2010 im Attraktor Hackerspace ein Kickertunier.

Mehr Informationen gibt es unter: http://kicker.hamburg.ccc.de

Lettischer Finanzdaten-Hacker festgenommen

“Der unter dem Namen “Neo” bekannte Hacker, der im Frühjahr sensible Daten verschiedener öffentlicher Einrichtungen und Unternehmungen Lettlands veröffentlicht hatte, wurde am Mittwoch verhaftet. Die Affäre zieht mittlerweile immer weitere Kreise.

Der Mann, ein 31-jähriger Mathematik-Forschungsstudent namens Ilmars Poikans, ging über seinen Anwalt am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Sein Anwalt Aleksejs Loskutovs sagte gegenüber Journalisten, sein Mandant bekenne sich dazu, die Daten im Interesse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Ob es sich dabei um eine nicht legale Tätigkeit gehandelt habe, sei aber erst festzustellen.”

futurezone.ORF.at

BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein

Der Bundesgerichtshof hat heute in Sachen Störerhaftung bei WLAN-Netzen entschieden. HIer sind erste Reaktionen und Analysen. Was die Entscheidung für Freifunk & Co bedeutet, wird wohl erst bei Veröffentlichung des Urteils sichtbar,

Pressemitteilung der Bundesgerichtshof: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss.

Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Thomas Stadler: BGH: Betreiber eines W-LANs haftet mit Einschränkungen.

Der BGH hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08) eine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses, über dessen W-LAN Dritte Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) begehen, grundsätzlich bejaht. Dabei schränkt der BGH die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers allerdings deutlich ein. Denn der BGH sieht nur einen Unterlassungs- aber keinen Schadensersatzanspruch als gegeben an. Vor allen Dingen möchte der BGH in diesen Fällen – anders als die Mehrheit der instanzgerichtlichen Rechtsprechung – die Regelung des § 97 a Abs. 2 UrhG anwenden, wodurch die Abmahnkosten auf einen Betrag von EUR 100,- begrenzt werden.

Jens Ferner: Anmerkung: BGH zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb.

Heise: BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein.

Besonders bitter dürfte den Urheberrechtsmassenabmahnern ein Hinweis des BGH bezüglich der Höhe der Abmahngebühren aufstoßen. Der für Urheberrechtssachen zuständige 1. Senat des höchsten Gerichts merkte an, dass es seit 2008 den Absatz 2 des Paragrafen 97a Urheberechtsgesetz (UrhG) gibt. Dieser sieht eine Höchstgrenze von 100 Euro für Urheberrechtsabmahnungen dann vor, wenn es sich um “einfach gelagerte Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” handelt. Zwar sei diese Regelung im konkreten Fall noch nicht gültig gewesen, aber bei Fällen wie dem verhandelten fallen gegenwärtig “insofern maximal 100 Euro an”. Damit dürfte der BGH das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte aushebeln, die mit hohen Gebühren und Schadensersatzforderungen Kasse machen.

netzpolitik.org

Europäischer Gerichtshof wird VDS überprüfen

“Die Organisation Digital Rights Ireland hatte beantragt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Der High Court in Dublin hat kürzlich den Weg dafür frei gemacht.

Am 5. Mai urteilte das oberste Zivil- und Strafgericht der Republik Irland (High Court), vor dem Europäischen Gerichtshof soll geprüft werden, ob die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten aus dem Jahr 2006 gegen die Ende letzten Jahres in Kraft getretene EU-Grundrechtecharta verstößt und demnach unwirksam ist. [...]

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, die Europäische Kommission soll kurzfristig die Abänderung der Richtlinien durchführen, um eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zu verhindern. “Eine Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten in und außerhalb Europas als überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig erwiesen, so in Deutschland, Österreich, Belgien, Griechenland, Rumänien, Schweden und Kanada. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit gezielteren Verfahren, die keine Protokollierung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung erfordern”, kommentiert Sandra Mamitzsch vom AK Vorrat den Ausgang der Klage in Dublin.

Patrick Breyer warnt vor einer vorschnellen Einführung der verdachtslosen Speicherung aller Verbindungsdaten in Deutschland. Damit sollte man besser warten, bis der Europäische Gerichtshof zu einem endgültigen Urteil gekommen ist.

Die EU-Kommission prüft momentan eine Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. [...]”

gulli:news

Kein EU-Zwang zur Vorratsdatenspeicherung!

“Nach dem Urteil des BVerfG wurde wegen einer EU-Richtlinie über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Aber wie zwingend ist diese Richtlinie wirklich?

Schon kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März, mit dem es die bis dahin in Deutschland gültige Regelung für verfassungswidrig erklärt und gekippt hatte, wurde über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Der Grund hierfür war eine Richtlinie der EU. Diese Richtlinie 2006/24/EG wird von den Speicherungsbefürwortern als Verpflichtung angeführt, welche die Bundesregierung zwingen würde, die Vorratsdatenspeicherung mittels eines neuen Gesetzes wieder einzuführen. Dieses Argument scheint jedoch bei weitem nicht so aussagekräftig zu sein, wie es manchen Politikern lieb wäre.

Besagte Richtlinie 2006/24/EG bzw. ihr Erlass beruht auf dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union(AEUV), dem ehemaligen EG-Vertrag. Besonders bedeutend ist dabei der Artikel 114, der “zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben” ermächtigt. Was bisher in der öffentlichen Diskussion aber nicht erwähnt wurde, sind die Absätze 4 und 6 dieses Artikels:

“(4) Hält es ein Mitgliedstaat nach dem Erlass einer Harmonisierungsmaßnahme […] für erforderlich, einzelstaatliche Bestimmungen beizubehalten, die durch wichtige Erfordernisse im Sinne des Artikels 36 […] gerechtfertigt sind, so teilt er diese Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Beibehaltung der Kommission mit.”

“(6) Die Kommission beschließt binnen sechs Monaten […], die betreffenden einzelstaatlichen Bestimmungen zu billigen oder abzulehnen, nachdem sie geprüft hat, ob sie ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung und eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen und ob sie das Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Erlässt die Kommission innerhalb dieses Zeitraums keinen Beschluss, so gelten die […] einzelstaatlichen Bestimmungen als gebilligt. […]“

Wenn man diese Artikel betrachtet, scheint die Nichtharmoniserung durchaus möglich. Bleibt noch die Frage, ob es “wichtige Erfordernisse” auf Seiten Deutschlands gibt. Dazu wiederum hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen. Laut ihm ist der Grundrechtsschutz ein Teil der öffentlichen Ordnung und würde eine Abweichung vom Binnenmarktrecht rechtfertigen. Das infrage kommende Recht wäre das der Telekommunikationsfreiheit. Das faktische Verbot der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland würde auch kein willkürliches Mittel zur Diskriminierung und keine verschleierte Beschränkung des Handels sein, ebensowenig wie es das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen würde.

Betrachtet man diese Punkte, dürfte es für die Kommission keinen Grund geben, den deutschen Alleingang abzulehnen. Es liegt also nun allein am Willen der Bundesregierung.”

gulli

Kritik an Schweigen der Behörden

“Viele deutsche Bundesbehörden geben demnach den Bürgern nur zögerlich Auskunft, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. “Ich stelle fest, dass wir weit entfernt sind von einer Kultur der Offenheit”, sagte Schaar am Dienstag bei der Vorstellung seines Berichts für die Jahre 2008/2009 in Berlin. In einigen Bereichen der Verwaltung sei das rund vier Jahre alte Gesetz zur Informationsfreiheit gar nicht bekannt. Zudem gebe es eine routinemäßige Zurückhaltung bei der Weitergabe von Informationen.”

futurezone.ORF.at