FTC findet personenbezogene Daten in P2P-Börsen

“Offensichtlich über falsch konfigurierte Peer-to-Peer-Software sind Daten von knapp 100 US-Unternehmen, Schulen und Behörden in Tauschbörsen gelangt. Die Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission warnt, die personenbezogenen Daten könnten für Identitätsdiebstahl genutzt werden.

Datenleck in den USA: In Peer-to-Peer-Tauschbörsen (P2P) sind Daten über Kunden und Angestellte von knapp hundert Organisationen aufgetaucht. Darunter sind auch vertrauliche Daten. Die US-Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission (FTC) hat die Betroffenen informiert.

[…]

Die FTC geht davon aus, dass nicht Eindringlinge die Daten gestohlen haben, sondern dass sie den Nutzern der P2P-Börsen versehentlich zugänglich gemacht wurden.

[…]

Betroffen waren laut FTC unterschiedliche Organisationen: Lokalbehörden und Schulen ebenso wie Kleinunternehmen mit einer Handvoll Mitarbeitern und Großunternehmen.”

Golem.de

Skype stürzt beim Versenden von SMS-Nachrichten ab

Mit der aktuellen Skype-Version (2.8.0.722) für Macintosh wurde die Funktionalität beim Senden von SMS-Nachrichten verändert. Was dazu führt das Skype beim Versand von SMS-Nachrichten abstürzt sofern die hinterlegte Mobilfunknummer nicht bestätigt wurde.

Ein Blick in die Einstellungen und eine Validierung der Mobilfunknummer löst das Problem.

Franziska Heine vor dem Petitionsausschuss

des Deutschen Bundestages zur Petition gegen Internet-Sperren.

Siehe auch:

Zensursula-Petition live im Bundestag

Du kannst dich nicht mehr verstecken

Frank Rieger hat in der FAZ mal ausführlich die Vorratsdatenspeicherung erklärt und den Lesern etwas Angst gemacht: Du kannst dich nicht mehr verstecken.

Auch wenn sich das Verfassungsgericht zu einer signifikanten Kappung der Speicherung der Verkehrsdaten durchringen kann, steht es vor der schweren Aufgabe, zu definieren, was die Kriterien und Grenzen sind, nach denen eine Auswertung von ohne Anlass gespeicherten Verkehrs- und anderen Daten grundrechtskonform stattfinden darf. Letztlich wird es die Frage beantworten müssen, welchen Schutz das Individuum vor den Dämonen der technischen Machbarkeit im Digitalzeitalter hat.

netzpolitik.org

CRE143: Biohacking


Auf der Suche nach Hacks und Exploits in Molekülen und Gensträngen

Biohacking ist noch eine recht neue Disziplin bei der alternativen Erforschung unserer Welt. Im Gespräch mit Tim Pritlove berichtet Lisa Thalheim von ihren Erkenntnissen und Aktivitäten in diesem Feld.

Musikvideo: Adobe Flash Player (Version 9 oder höher) wird benötigt um dieses Musikvideo abzuspielen. Die aktuellste Version steht hier zum herunterladen bereit. Außerdem muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.

Chaosradio Express

Siehe auch:

Bio-Hacker organisieren sich weltweit

Tor Exit-Nodes nach Ländern (Top 10)

Stand: 20. Februar 2010 | Nodes: 1747 | Exit-Nodes: 747

Bundespräsident hat Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben

“Unser Bundespräsident Köhler hat heute doch das Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben. In einer kurzen Pressemitteilung heißt es: Ausfertigung des “Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen”.

“Bundespräsident Horst Köhler hat heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes” Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.”

Es wäre erfreulich, wenn die Bundesregierung aus Transparenzgründen ihre Stellungnahme vom 4. Februar veröffentlichen würde. Bisher hat nur der Spiegel diese erhalten.

Spannend ist ja die Frage, warum auf einmal die Bundesregierung in der Lage ist, “Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig” zu bekämpfen. Und warum sie das vor einem halben Jahr nicht war.

Am kommenden Montag gibt es die Anhörung zur Zensursula-Petition im Petitionsausschuß. Diese wird auch live im Netz gestreamt.

Zeit: Montag, 22. Februar 2010, 13.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, 4 900 Europasaal

In der 24. Sitzung des Deutschen Bundestages geht es dann am Donnerstag, den 25.02.2010 um die verschiedenen Aufhebungsgesetz-Vorschläge der Oppositionsfraktionen. Die Plenar-Debatte geht den ganzen Tag. Zensursula ist der Programmpunkt 10.

Die SPD hat dabei ihren Vorschlag noch nicht veröffentlicht. Ebenso ist bisher unklar, wie denn die Regierungs-Koalition das Problem lösen möchte, dass das Zugangserschwerungsgesetz jetzt (bald mit Erscheinen im Bundesanzeiger) in Kraft ist.

Was jetzt folgen muss: Die Zensurinfrastruktur muss bei den Providern abgerüstet werden!

netzpolitik.org

Siehe auch:

AK Zensur fordert sofortige Aufhebung des Internet-Sperr-Gesetzes und kündigt Verfassungsbeschwerde an

ZugErschwG: Warum ein Aufhebungsgesetz so wichtig ist!

Entwurf für Jugendmedienschutz-Staatsvertrag entschärft

“Eine Ausweitung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) auf Internet-Zugangsprovider und Plattformbetreiber ist nach Angaben der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei erst einmal vom Tisch. Im neuesten Entwurf sei man zum “ursprünglichen Anbieterbegriff” zurückgekehrt, der ein abgestuftes Haftungsregime vorsieht, hieß es aus der Staatskanzlei. Klargestellt worden sei auch, dass es keine Pflicht zur Einstufung aller Inhalte für Inhalteanbieter geben werde.

Der Entwurf wird in der kommenden Woche von Rundfunkreferenten und Staatskanzlei-Vertretern abschließend diskutiert. Am 25. März soll der novellierte Staatsvertrag von den Ministerpräsidenten der Länder verabschiedet und im Juni oder Juli umgesetzt werden. Noch keinen Hinweis gab es aus der Staatskanzlei, ob und wann Unternehmen und Bürgerrechtler den Entwurf vor dem 25. März noch einmal zu Gesicht bekommen.

[...]

Geblieben ist nach Informationen von heise online die Auflage für Social Networks, nachzuweisen, dass “die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen”. Betreiber von Plattformen mit Nutzerinhalten können laut der alten und offenbar auch neuen Fassung ihrer Verantwortung auch durch die Mitgliedschaft bei einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nachkommen.

Für eine Erweiterung des Anbieterbegriffs gestritten hatte unter anderem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). In ihrer Stellungnahme forderte die Kommission, dass Zugangsprovider, Suchmaschinenbetreiber, Anbieter von Social Networks und “Linksetzer” stärker in die Verantwortung genommen werden müssten. Die Gegenforderung, den Anbieterbegriff explizit enger einzugrenzen, war vom AK-Zensur gekommen, der den Entwurf inzwischen vom Tisch haben will.

Auf ein praktisches Problem des erweiterten Anbieterbegriffs hatte auch das Hans-Bredow-Institut in Hamburg hingewiesen – um so viele zusätzliche Verantwortliche im Internet könne sich die KJM kaum noch effektiv kümmern. “Dem vermeintlichen regulatorischen Vorteil, viele in der Verantwortung zu haben, stehen dann Nachteile gegenüber, die aus dem Leerlaufen rechtlicher Regelungen erwachsen.” Die Hamburger Medienrechtsexperten warnten auch, dass damit neue Geschäftsmodelle gefährdet werden könnten.

Ein altes “Geschäftsmodell” bedroht sehen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger: die freie Presse. Die sieht sich nach dem Entwurf mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bedroht “für den Fall an, dass Artikel der Online-Presse als geeignet erscheinen, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen”. Das Argument, dass derselbe Artikel online verbreitet gefährlicher sei als auf Papier gedruckt, sei kaum überzeugend. In der Staatskanzlei heißt es zur Frage des Presseprivilegs, dass man da zwar noch einmal nacharbeiten wolle. Eine generelle Ausnahme für die Presse könne es aber nicht geben, denn in ihrer Online-Variante müsse sie sich eben auch als “Telemedium” regulieren lassen.”

heise online

Siehe auch:

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 3.0: War doch nicht so gemeint!

Schweiz prüft Verkaufsverbot von “Killerspielen”

“Bislang gibt es in der Schweiz weder eine Prüfstelle noch umfassende Jugendschutzgesetze für Computerspiele. Das könnte sich ändern: Eine Kommission empfiehlt nun sogar ein absolutes Verkaufsverbot für sogenannte “Killerspiele”.

Gleich zwei Vorschläge für eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes im Hinblick auf Computerspiele hat die Rechtskommission des schweizerischen Ständerats – am ehesten dem deutschen Bundesrat vergleichbar – verabschiedet. Der eine Vorschlag wurde einstimmig angenommen und sieht ein Verkaufsverbot von “Killerspielen” an Kinder und Jugendliche vor. Der andere Vorschlag wurde mit neun zu drei Stimmen angenommen und sieht ein absolutes Verkaufsverbot vor – also auch für Erwachsene. Wie genau die künftigen Regelungen aussehen, muss noch in parlamentarischen Prozessen geklärt werden. Auch die genaue Definition des Begriffs “Killerspiel” ist offenbar noch nicht geklärt. [...]”

Golem.de

Mitarbeiterdatenbank von Shell kompromittiert

Laut dem britischen IT-Magazin “IT Pro” wurde eine Datenbank mit Informationen über 170.000 Mitarbeiter des Öl-Giganten Royal Dutch Shell mehreren Organisationen und Aktivisten, die den Aktivitäten des Konzerns kritisch bis ablehnend gegenüberstehen, per E-Mail zugeschickt.

Zu den sieben Organisationen gehören auch die Menschenrechts- und Umweltaktivisten von Greenpeace sowie die Anti-Shell-Webseite: royaldutchshellplc.com.

Kritisiert wird vor allem die Art und Weise wie der Konzern seine Geschäfte in verschiedenen Staaten, speziell in Nigeria, tätigt.

Der Ölkonzern hat 2004 öffentlich zugegeben, mit seinen Ölgeschäften in Nigeria [...] Korruption, Armut und Konflikte geschürt zu haben.

Es wird angenommen, daß die E-Mail von ehemaligen Mitarbeitern stammt.

Immerhin hat sich der Konzern im letzten Jahr von 5000 Mitarbeiter getrennt. Zudem soll die Datenbank 6 Monate alt sein und ein Begleitschreiben von 100 Shell-Mitarbeitern enthalten.

Shell hat derweil die Empfänger der E-Mail aufgefordert die Datenbank zu löschen und eine Untersuchung des Vorgangs eingeleitet.

EFF: Handydurchsuchung rechtens?

“Die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) kocht. Grund ist die “Durchsuchung” eines winzigen Gegenstandes – des Mobiltelefons eines Verdächtigen. Für die Durchsuchung und die dadurch gewonnen Informationen lag nämlich kein Richterbeschluss vor. Eventuell gewonnene Beweismittel können somit vielleicht nicht verwendet werden.

Die Polizei in Daly City (Kalifornien) hatte einen Mann wegen einer Straftat festgenommen. Während er sich in Untersuchungshaft befand, wurde das Mobiltelefon des Verdächtigen durchsucht. Es war eingeschaltet und für die Polizeibeamten somit voll zugänglich. Man “durchwühlte” die Kontakte des Verdächtigen, rief bei einigen Nummern an. Seine E-Mails, Kurznachrichten, Internetsuche und mit dem Mobiltelefon angefertigte Fotos wurden geprüft.

Das Problem: Man hatte für die Durchsuchung dieses Gegenstands keinen entsprechenden richterlichen Beschluss. Es steht nun die Frage im Raum, ob dieser notwendig gewesen wäre. Dass Kommunikation besonders schützenswert ist, steht außer Frage. Wie sieht es jedoch mit den gespeicherten Daten in einem Mobiltelefon aus?

Am kommenden Donnerstag wird ein Richter darüber entscheiden müssen. Dann findet nämlich die Anhörung statt. EFF Anwältin Marcia Hofmann vertritt den Verdächtigen dabei. Bereits jetzt hält sie fest, was sie fordern wird: die Verwerfung aller “illegal erlangten Beweise” und die Aufhebung des Haftbefehls.

Der Verfahrensausgang kann heiß erwartet werden. Immerhin wird der Richter entscheiden, ob sämtliche Beweise verworfen werden müssen, oder ob der erlassene Haftbefehl weiterhin bestehen bleibt. Sollte man die aus dem Mobiltelefon gewonnen Informationen als verwertbar ansehen, wird dies vermutlich zu weiteren juristischen Auseinandersetzungen führen.”

gulli:news

Datenleck bei lettischem Finanzamt

“In Lettland ist eine gigantische Datensicherheitslücke bei der staatlichen Steuerbehörde aufgeflogen. Laut einem Fernsehbericht könnten Millionen sensibler Datensätze in die Hände von Internet-Kriminellen geraten sein.

Der lettische Wirtschaftsminister Einars Repse erklärte das Leck am Montag für gestopft und versprach Aufklärung. Am Mittwoch will sich das Nationale Sicherheitskomitee in Riga mit der Affäre beschäftigen. [...]

Es sei aus dem Internet kinderleicht möglich gewesen, sich über eine elektronische Steuererklärungsmaske jeden beliebigen Datensatz mit Finanz- und Personenangaben von Unternehmen, Staatsbeamten und Privatpersonen zu beschaffen.

Die Rede war von 7,4 Millionen Datensätzen aus drei Monaten. Bisher ist unklar, ob und wie viele sensible Informationen in die Hände Krimineller geraten sind. Der lettischen Staatspolizei zufolge ist es zumindest möglich, dass Datensätze gestohlen wurden und zu kriminellen Zwecken missbraucht werden könnten.”

futurezone.ORF.at