Kleinanzeigen und Steuerpflicht

Kleinanzeigen, ehemals eBay Kleinanzeigen, hat einen neuen Beitrag zur DAC7-Richtlinie veröffentlicht. Diese EU-Richtlinie im Rahmen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu verhindern. Das bedeutet, Verkaufsplattformen wie Kleinanzeigen müssen bestimmte Verkäufe an das Finanzamt melden.

Ich hatte das Thema bereits im Januar letzten Jahres mit dem in Kraft treten des Plattformen-Steuertransparenzgesetz aufgegriffen: Muss eBay Kleinanzeigen Verkäufe dem Finanzamt melden?

Im aktuellen Beitrag wird nochmals betont, dass Secondhand-Verkäufe in der Regel steuerfrei sind, da man den Gegenstand oft zu einem höheren Preis gekauft hat. Es wird genau erklärt, welche Verkäufe meldepflichtig sind (mehr als 30 Verkäufe oder über 2.000 Euro Umsatz jährlich) und wie diese ermittelt werden.

„Übermittelt werden ausschließlich Informationen zu Transaktionen, bei denen wir mit Sicherheit wissen, dass es sich um eine erfolgreiche Transaktion (also einen abgeschlossenen Verkauf über unser Bezahlsystem) handelt. Eine Übersicht über deine Verkäufe findest du in deiner Kleinanzeigen-App. Klicke hierfür auf „Meins“, dann auf das Zahnradsymbol und wähle den Bereich: Zahlungen.“

Darüber hinaus wird erklärt, wie die Meldung abläuft:

„Wir informieren dich, wenn deine Verkaufstransaktionen die oben genannten Grenzen überschreiten. Du schickst uns dann deinen Namen, deine Steuernummer, deinen steuerlichen Sitz (meistens deinen Wohnort) und deine Anschrift – und wir übernehmen die Meldung an das zuständige Amt.“

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